RIS AI
7 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Unbilligkeit ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändert (VwGH 27.4.200021.11.2007, 992007/13/0086/15/0161; VwGH 22.9…

LStR 2002 Rz 529–5337.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Unterbodens, Ausmalen und Tapezieren der Räume, Austausch beschädigter Fensterscheiben, Austausch von nicht wesentlichen Gebäudeteilen, wenn damit keine Verbesserung des Nutzungswertes gegeben ist (zB Austausch einzelner Fensterflügel ohne Verbesserung der Wärmedämmung oder des Schallschutzes, Austausch von Türschnallen oder Türschlössern usw.), Türensanierung durch Neubeschichtung vorhandener Türen (VwGH…

KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…zur Rechtslage vor dem IRÄG 2010 ergangene VwGH-Erkenntnis vom 27.4.1971, 1420/69). Keine Sanierungsabsicht liegt vor bei: Abgabennachsicht (ohne Einbeziehung in eine allgemeine Sanierungsmaßnahme) der Abgabenbehörde (VwGH 20.11.1964, 1657/63); einem Schuldnachlass zur Erhaltung des guten Rufes eines Gesellschafters (VwGH…

KStR 2013 Rz 1536–153828.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…

LStR 2002 Rz 534–5397.6.4.5 Herstellung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…von Badezimmern und Toiletteanlagen, erstmaliger Einbau von Aufzugsanlagen. Rz 536: Nicht begünstigt sind Herstellungsaufwendungen im Zusammenhang mit einer luxuriösen Ausstattung des Wohnraumes. 7.6.4.6 Energiesparende Maßnahmen Rz 537: Im Anwendungsbereich des EStG 1988 bestehen hinsichtlich energiesparender Maßnahmen und Investitionen keine weiteren Voraussetzungen mehr…

LStR 2002 Rz 522–5287.6.4 Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

7.6.4 Wohnraumsanierung 7.6.4.1 Begünstigter Wohnraum Rz 522: Begünstigt sind nur Aufwendungen zur Sanierung bereits vorhandenen Wohnraumes. Die Aufwendungen für die Schaffung neuen Wohnraumes durch Dachbodenausbau, Umgestaltung von Kellerräumen, Verbau einer Loggia oder Dachterrasse usw. sind bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen Aufwendungen…

EStR 2000 Rz 1440–14435.5.14 Öko-Zuschlag für Gebäude, die zu Wohnzwecken überlassen werden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Wärme- und Kältebereitstellung ein (Öko-)Investitionsfreibetrag (IFB) zusteht (vgl. Rz 3817), kann bei Inanspruchnahme des IFB in derartigen Fällen kein Öko-Zuschlag berücksichtigt werden. Rz 1443: Der Öko-Zuschlag steht in zwei Wirtschaftsjahren zu, und zwar erstmalig für das Wirtschaftsjahr, das im Kalenderjahr 2024 beginnt…