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LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…BGBl. Nr. 721/1988. Rz 47a: Die Weiterbildungsbeihilfe gemäß § 37e Abs. 7 AMSG und der Schulungszuschlag gemäß § 20 Abs. 6 AlVG sind bei Auszahlung durch das Arbeitsmarktservice gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 steuerfrei. § 37e Abs. 7 AMSG sieht vor, dass…

LStR 2002 Rz 774–77611.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zum EU-Parlament) sowie die auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen steuerfreien Einkünfte sind bei der Ermittlung des Grenzbetrages zu berücksichtigen. Einkünfte, die dem Grunde nach steuerpflichtig sind und im Einzelfall nur auf Grund von Tarifvorschriften zu keiner Einkommensteuer führen, sind keine "steuerfreien Einkünfte" im Sinne des …

LStR 2002 Rz 124133a.5 Außergewöhnliche Belastung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

33a.5 Außergewöhnliche Belastung Rz 1241k: Die § 34 und 35 EStG 1988 sind bei beschränkter Steuerpflicht nicht anzuwenden.

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Es bestehen aus verwaltungsökonomischen Gründen aber keine Bedenken, das Energiekostenpauschale im Jahr der Auszahlung zu erfassen, wenn die Veranlagung 2022 bereits durchgeführt worden ist und die Erfassung des Pauschales im Jahr 2022 daher mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre. Bei Bilanzierung darf die bilanzielle Erfassung…

LStR 2002 Rz 771–77311.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr a)verheiratet oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt oder b)mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft lebt. Bei der Fristenberechnung ist §…

EStR 2000 Rz 5294–530316.4 Witwenfortbetrieb
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…1655/62; VwGH 21.11.1972, 0377/72). Bei Vorliegen eines Witwenfortbetriebes ist die Voraussetzung, dass der freiberuflich Tätige in Fällen einer Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte selbst auf Grund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig wird, nicht hinsichtlich der Witwe selbst, sondern hinsichtlich ihres Stellvertreters…

EStR 2000 Rz 1290–12965.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Kasse kann nur ein Betrag in Höhe der Jahresprämie, die die Kasse an das Versicherungsunternehmen zu zahlen hat, zugewendet werden. 5.5.2.2.3.2 Kassen ohne laufende Unterstützungszahlungen Rz 1296: Bei Kassen, die keine laufenden Unterstützungen gewähren (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit…

EStR 2000 Rz 6611–661222.2.5 Beispiele
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Angehörigen (keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr). Wird die Erwachsenenvertretung von einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe übernommen, sind die Entschädigungen Teil der selbständigen Einkünfte; wird die Erwachsenenvertretung nicht für nahe Angehörige übernommen, führt die Entschädigung zu Einkünften aus Vermögensverwaltung (siehe Rz 5266c). Reine Aufwandsersätze (bei…

EStR 2000 Rz 1228–12305.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…zu unterbleiben. Beispiel: Bei einem zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Dienstvertrag im Stundenausmaß der Normalarbeitszeit werden folgende Entgelte vereinbart: a) 70% des entsprechenden Kollektivvertrages; b) 10.000 SEuro jährlich. Es ist wie folgt vorzugehen: a) Anerkennung der Gehaltsaufwendungen in der tatsächlichen Höhe (kein Ansatz eines "angemessenen" …

LStR 2002 Rz 555–5577.7.3 Kein Sonderausgabenabzug
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.7.3 Kein Sonderausgabenabzug Rz 555: Nebenkosten, Zinsen für den Erwerb der jungen Aktien sowie Aufwendungen für den Erwerb von Bezugsrechten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Rz 556: Anschaffungskosten für Genussscheine und junge Aktien sind dann nicht begünstigt, wenn von vornherein nicht die…

KStR 2013 Rz 1310–131524. Einkunftsarten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 21 bis 32 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…können alle genannten Einkünfte erzielen. Siehe weiters Rz 1316 bis 1321. Rz 1311: Bei Körperschaften im Sinne des § 7 Abs. 3 KStG 1988 sind alle Einkünfte aus nichtgewerblichen Tätigkeiten und aus gewerblichen Veräußerungs- oder Aufgabetatbeständen den "laufenden" Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen. Siehe weiters Rz 401…

EStR 2000 Rz 1012 Einkommen (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Rz 101a: Nicht steuerbar sind: Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, bei denen für die Vergabe der Preise die Auslosung der Gewinner unter zahlreichen richtigen Einsendungen maßgebend ist (Kreuzworträtsel usw.); Preise, die durch den Einsatz von Allgemeinwissen erzielt werden (zB bei einem Fernsehquiz wie "Millionenshow"); Preise…

LStR 200237 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…der Zinserhöhung an die Stelle des bisher frei vereinbarten der erhöhte gesetzliche Hauptmietzins, für den bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen eine Mietzinsbeihilfe gewährt werden kann. Die Mietzinsanhebung, die den nach dem Tod des Hauptmieters in den Hauptmietvertrag Eintretenden trifft, ist kein "Erhöhungstatbestand" nach § 107 Abs…

LStR 2002 Rz 137241.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) Rz 1372: Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so…

LStR 2002 Rz 6869.4.6 Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Pensionszahlungen auf derartigen Beiträgen beruhen, werden sie auch bei Auszahlung durch die Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung nur zu 25% steuerlich erfasst (Arbeitnehmerbeiträge) oder bleiben steuerfrei (prämienbegünstigte Beiträge gemäß § 108a EStG 1988). Soweit Pensionszahlungen auf Arbeitgeberbeiträgen beruhen, bleiben sie wie bei Auszahlung durch die Pensionskasse voll steuerpflichtig.

LStR 2002 Rz 40–443.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung Rz 40: Für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversorgung besteht keine generelle Steuerbefreiung. Insbesondere unterliegen bloße "Transferleistungen", die Einkommensersätze darstellen, der Steuerpflicht (zB Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143 ASVG). Rz 41: Steuerfrei sind gemäß § 3 Abs. 1…

LStR 2002 Rz 393.3.4 Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…einer privaten Unfallversicherung sind steuerpflichtig (wenn der Leistungsempfänger auch die Versicherungsprämien gezahlt hat, liegt eine Gegenleistungsrente vor; bei Schadensrenten - bei denen vom Leistungsempfänger keine Versicherungsprämien gezahlt wurden - beginnt die Steuerpflicht ab dem ersten Rentenbezug - siehe auch EStR 2000 Rz 7011, Rz 7015 und Rz 7018).

EStR 2000 Rz 4001–400810 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…der Darlehensvaluta keine Vermögensvermehrung bewirkt (VwGH 29.9.1987, 87/14/0086). Dies gilt auch für zinsenlose bzw. zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen, da dem Arbeitnehmer nicht die Darlehensvaluta als solche als Vorteil zufließen, sondern lediglich die aus der Gewährung resultierenden Zinsvorteile (zur Bewertung der Zinsersparnis bei zinsverbilligten…

LStR 2002 Rz 645–6489 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…aber noch nicht begonnenen Dienstverhältnis zu leisten hat, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988. Da mangels Vorliegens eines bestehenden oder früheren Dienstverhältnisses kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist, sind diese Zahlungen vom Empfänger in seine Steuererklärung aufzunehmen…