RIS AI
5 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 637–63913.6.2.2 Für den Anteilsinhaber angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…daher nachzuweisen haben, dass er vor der Anschaffung oder Errichtung des Mietobjektes den entsprechenden Mietenmarkt (im gegebenen geographischen Einzugsgebiet) erkundet hat und sich auf dieser Basis als ökonomisch agierender Investor für die Anschaffung oder Errichtung der Immobilie entschieden hat (VwGH 22.03.2018, Ra 2017…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…21.6.2023, Ro 2023/15/0008). Wird eine (jederzeit im betrieblichen Geschehen einsetzbare) Wohnung an den Geschäftsführer für private Zwecke überlassen und findet der Marktpreis für die Wohnungsnutzung in einer fremdüblichen Gesamtentlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers zu weniger als der Hälfte Deckung, so werden die…

KStR 2013 Rz 737–749Dienstwohnung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…jederzeit im betrieblichen Geschehen der Körperschaft einsetzbar sind; siehe dazu Rz 636 ff. Bei Dienstwohnungen richtet sich die Prüfung des Vorliegens einer verdeckten Ausschüttung sinngemäß nach Rz 636 ff. Rz 738: Bei unentgeltlicher Überlassung einer nach der Ausstattung üblichen Dienstwohnung, die jederzeit im betrieblichen Geschehen…

LStR 2002 Rz 1183–118523 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…der betrieblichen Übung entspricht, eingetragen wird. Rz 1184: In allen Fällen des § 69 EStG 1988 und des § 70 EStG 1988 ist ebenfalls ein Lohnkonto zu führen. Ein Lohnkonto ist für jeden Arbeitnehmer, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften zu führen. Für Arbeitnehmer, die im Inland…

EStR 2000 Rz 111–1202.3.2 Fruchtgenuss
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…sich folgende ertragsteuerlichen Auswirkungen ergeben können: Gehört das Fruchtgenussrecht zum Betriebsvermögen des Fruchtgenussberechtigten, ist der Veräußerungserlös im Rahmen der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart zu erfassen. Gehört das Fruchtgenussrecht hingegen zum Privatvermögen des Fruchtgenussberechtigten, unterliegt die Veräußerung grundsätzlich nicht der Einkommensteuer (zu Fruchtgenussrechten an Kapitalvermögen siehe allerdings…