Anlage 3 Österreichisches Eingangsdokument über Kontrollen gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 [Grafik]
…innerhalb der Union bestehen bei invasiven gebietsfremden Arten keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen. 0.3. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen über invasive gebietsfremde Arten finden sich im Internet auf der Homepage der Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/, auf…
1. Anwendungsbereich 1.1. Geltungsbereich (1) Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gilt für alle invasiven gebietsfremden Arten (siehe Abschnitt 1.2. Z 2). (2) Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gilt nicht für a)Arten, deren natürliches Verbreitungsgebiet sich ohne menschliches Einwirken aufgrund von…
Die Arbeitsrichtlinie Invasive gebietsfremde Arten (VB-0337) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte…