…ob die Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 erfolgt - nicht ausreichend, damit die Bestimmungen über die internationale Schachtelbefreiung zur Anwendung kommen können. Rz 1201: Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 KStG 1988 erfüllen folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften Europäische Gesellschaft (SE) GmbH Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (große) Versicherungsvereine auf…
…auf Gesellschafterebene erfolgt, steht dies der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung nicht entgegen. Rz 1205: Handelt es sich bei der Untergesellschaft um eine Körperschaft, die ihren Sitz im Ausland und die Geschäftsleitung im Inland hat (Doppelansässigkeit), ist - trotz unbeschränkter Steuerpflicht - die internationale Schachtelbefreiung anwendbar, da es…
…Fall, dass eine bei der übernehmenden Körperschaft schon bestehende steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligung verschmelzungsbedingt um eine bisher nicht begünstigte Auslandsbeteiligung der übertragenden Körperschaft erweitert wird. Durch die Ausnahme von der Schachtelbefreiung bleiben die stillen Reserven der übertragenen bisher nicht steuerbegünstigten Beteiligungsquote bei der übernehmenden Körperschaft steuerverstrickt…
…österreichischen Besteuerung zu unterziehen. Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer kann im Rahmen der Veranlagung beantragt werden. Rz 595: Ist eine österreichische Kapitalgesellschaft zu mindestens 10% an einem ausländischen Immobilienfonds beteiligt, kommt auf Ebene des innerstaatlichen Rechts die Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 nicht…
Artikel 228 Umschließungen und Sicherungs- und Ortungsgeräte (*) (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für die folgenden Waren wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt: a)gefüllt eingeführte Umschließungen, die dazu bestimmt sind, leer oder gefüllt wiederausgeführt zu werden; b)leer eingeführte Umschließungen…
2. Befreiungen für Sendungen mit geringem WertPaketsendungen 2.1. Sendungen mit geringem Wert (C07) 2.1.1. Warenkreis Einfuhrabgabenfrei sind Sendungen von Waren bis zu einem Gesamtwarenwert (siehe Abschnitt 0.2.5.) von 150 Euro (Art. 23 ZBefrVO). Abweichend von dem Betrag von 150 Euro…
10.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399) 10.7.1. Waren- und Personenkreis Abgabenbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 128 Abs. 1 Buchstabe e und f ZBefrVO und gegebenenfalls auch Art. 128 Abs. 2 ZBefrVO enthalten. Diese Befreiungen erstrecken…
10.2. Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung (C37) 10.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Verpackungsmittel, das sind Seile, Stroh, Planen, Papier, Holz, Kunststoffe und ähnliche Waren, die zum Verstauen und zum Schutz - auch Wärmeschutz - von Waren während ihrer Beförderung aus…
2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
…Diagnose oder Behandlung | C18 | Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle | C19 | Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen | C20 | Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren | C21 | in Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde | C22 | von den Blinden…
3. Lizenzbefreiungen: (1) Eine Lizenz ist in folgenden Fällen nicht erforderlich und nicht zu erteilen oder vorzulegen: a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder Ausfuhr von Erzeugnissen ohne kommerziellen Charakter gemäß Abschnitt 14.4. (Behältnisse und Verpackungen); b)Fälle, in denen gemäß Arbeitsrichtlinie ZK…
…Containern oder Beförderungsmitteln wiederausgeführt zu werden; b)den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren; c)Betreuungsgut für Seeleute, das auf einem im internationalen Seeverkehr eingesetzten Schiff verwendet wird; d)medizinische, chirurgische und labortechnische Ausrüstung, die für Diagnose- und Therapiezwecke verwendet…
Artikel 208 Paletten (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Paletten wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt.
Abschnitt 5 Sonstige Vereinfachungen Artikel 177 Vereinfachte Erstellung von Zollanmeldungen für Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen (1) Sind Waren einer Sendung in verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs einzureihen und stände die Behandlung jeder dieser Waren nach ihrer Einreihung in verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs…
4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…
…nbsp; Hinweise zu Seite 1: Der Vordruck ist zur Verwendung für alle in Kapitel 11 behandelten Fälle vorgesehen und wird bei persönlichen Privilegien entweder vom Begünstigten oder in seinem Namen von einer besonderen Stelle der Internationalen Organisation ausgefüllt. Wird die Eingangsabgabenbefreiung für ein Kraftfahrzeug beantragt…
Anlage 8 Bewilligung zur Vereinfachung nach entfälltArt. 71 UZK-DA (Standardset)
Anhang 10AS Muster für die Übermittlung von Informationen TC20A [Grafik] Anhang 10AT Muster für das Nachprüfungsersuchen TC21 [Grafik] Anhang 10AU Muster für das Nachprüfungsersuchen TC21A [Grafik] Anhang 10AV derzeit frei Anhang 10AW NATO-Vordruck 302 CD [Grafik] [Grafik] Anhang…
…Lochkarten, Tonaufzeichnungen, Mikrofilme usw.) für die Übermittlung von Informationen, die dem Empfänger kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sofern die Befreiung nicht zu Missbräuchen oder erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führt; auf internationalen Tagungen, Konferenzen oder Kongressen verwendete Akten, Archive, Vordrucke und andere Dokumente sowie Sitzungsberichte derartiger Veranstaltungen; Entwürfe…
…die in Österreich mit diplomatischen oder konsularischen Zollprivilegien ausgestattet sind. Zu diesem Personenkreis zählen ausländische Diplomaten und Berufskonsuln sowie deren haushaltsangehörige Familienmitglieder (siehe Abschnitt 11.2.) und Angestellte internationaler Organisationen mit Sitz im Anwendungsgebiet, die Diplomaten gleich gestellt worden (siehe Abschnitt 11.5.) sind. Daneben…