…Im Jahr 01 beträgt der einer DBA-befreiten Betriebsstätte zuzurechnende Verlust nach inländischem Recht 100, der in dieser Höhe im Inland berücksichtigt wird; nach ausländischem Recht entspricht dem ein Verlust von 300 (der in den Verlustvortrag im Ausland eingeht). Im Jahr 02 kann der Verlust…
…Derivaten vor, führt der KESt-Abzug nicht zur Steuerabgeltung. 3.2.2.1.2.2.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot Rz 289: Befindet sich ein Investmentfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, dessen Erträge…
…auf den unmittelbar beteiligten inländischen Gruppenträger ist die Rz 353d mit der Maßgabe anzuwenden, dass in das Inland verrechnete und noch nicht nachverrechnete Verluste nachzuverrechnen sind. Zur Mindestbestandsdauer siehe Rz 352. Zur Nachversteuerung von zugerechneten Verlusten und zum Übergang des ausländischen Verlustvortrages siehe Rz 352e…
…Gruppenzugehörigkeit durch ein einbringendes inländisches Gruppenmitglied dem Gruppenträger zugerechnet wurden, nicht im Rahmen des § 21 UmgrStG auf die übernehmende gruppenfremde Körperschaft übergehen. Die Einbringung in eine gruppenfremde Körperschaft führt auch im Lichte einer "gruppenbezogenen Betrachtungsweise" nicht zu einer Kürzung von Verlustvorträgen auf Ebene des Gruppenträgers…
…der Beteiligungsveräußerung, ausgenommen von Beteiligungen im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 1200 bis 1227). Dh. die Veräußerung inländischer Beteiligungen, ausländischer Portfoliobeteiligungen, echter stiller Beteiligungen, sowie Beteiligungen an Personengesellschaften führen zu steuerschädlichen Einkünften. Bei der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften, bei…
…wird, bleibt Art. II UmgrStG abgesehen vom Verzicht auf die Buchwertfortführung (Rz 480 ff) und dem Wegfall der Verlustvortragsüberganges (Rz 566 iVm Rz 194) umfassend anwendbar. Rz 416: Entstehen bei der für die Verkehrsteuern oder für die Anteilsinhaber zuständigen Abgabenbehörde Zweifel, ob die Anwendungsvoraussetzungen des …
…Sonderausgaben auf das zusammengefasste Ergebnis (§ 9 Abs. 6 Z 2 zweiter Satz KStG 1988). Rz 475bc: Damit geht der Verlustrücktrag auch bei Unternehmensgruppen der Berücksichtigung etwaiger Verlustvorträge als Sonderausgaben vor. Jedoch bleibt die Berücksichtigung von Vor- und Außergruppenverlusten bei der Veranlagung 2019 bzw. 2018 unberührt…
…I UmgrStG abgesehen vom Verzicht auf die Buchwertfortführung (siehe Rz 135) und dem Wegfall des Verlustvortragsüberganges (siehe Rz 194) umfassend anwendbar. Rz 27: Die für die Ertragsbesteuerung der übertragenden und übernehmenden Körperschaft zuständigen Abgabenbehörden haben - soweit sie nicht ident sind - im Rahmen des Informationsaustausches das…
…an der C-KG und somit an dem die Firmenwertabschreibung vermittelnden Teilbetrieb substanzbeteiligt. Folglich besteht die Betriebsführung und damit die Voraussetzung für die Vornahme der Firmenwertabschreibung durch die A-GmbH bei der B-GmbH "nahtlos" weiter. Rz 620f: Der Verlustvortragsübergang richtet sich nach § 10 UmgrStG…
…den Einbringenden zuständige Finanzamt zuständig. Die steuerliche Anerkennung einer rückwirkenden Einbringung hängt daher in diesen Fällen von der fristgerechten Meldung der Einbringung bei dem für den Einbringenden zuständigen Finanzamt ab. Bei Einbringungen von inländischem Vermögen durch ausländische Einbringende in ausländische Körperschaften, für die in Österreich…
…Übernehmende, die (bereits) über eine inländische Steuernummer verfügen, haben die Anzeige verpflichtend über FinanzOnline in der dafür vorgesehenenunter "Weitere Services" integrierten Eingabemaske zur "Anzeige von Umgründungen unter den /Meldung einer Umgründung"Weiteren Services" vorzunehmen (elektronische Anzeige). Von einer Anzeige in elektronischer Form kann ausnahmsweise nur…
…Verlusten siehe Rz 1091. Beispiel: Der inländische Gruppenträger ist zu 100% an der ausländischen I-AG beteiligt. Im Jahr 01 erleidet die I-AG nach inländischem Recht einen Verlust von 100, nach ausländischem Recht einen Verlust von 300 (der in den Verlustvortrag im Ausland eingeht)…
…eine Verlustverwertung im Ansässigkeitsstaat nicht möglich ist, für die inländische Betriebsstätte der Verlustvortrag einzuräumen. Siehe auch VwGH 25.9.2001,inländischen Betriebsstätte eines beschränkt Steuerpflichtigen der 99/14/0217.Verlustabzug in folgenden Fällen einzuräumen: Ansässigkeit in einem EU-/EWR-Staat (Niederlassungsfreiheit; EuGH 6.9.2012…
Verlustabzug Rz 8059: Gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 steht der Verlustabzug nur für Verluste zu, die in inländischen Betriebsstätten entstanden sind, die der Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 dienen, oder für Verluste, die - unabhängig…
…0931/77; VwGH 24.11.1976, 0899/74). Eine Bindungswirkung hinsichtlich der Höhe des (noch) vortragsfähigen Verlustvortrages ergibt sich auch aus Abgabenbescheiden, die nach dem Verlustjahr, aber vor dem Jahr der Verlustverwertung ergangen sind. Das Finanzamt ist daher hinsichtlich der Höhe des weiterhin vortragsfähigen Verlustes…
12.2.7 Auslandsverluste unbeschränkt Steuerpflichtiger Rz 4538: Zur Behandlung von Verlusten, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland erlittenerzielt worden sind, siehe Rz 198 ff. Randzahlen 4539 bis 4600: derzeit frei
15.6.2 Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Gruppenmitglieder 15.6.2.1 Einkommen des Gruppenmitglieds 15.6.2.1.1 Allgemeines Rz 1060: Als Ergebnis eines unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds gilt gemäß § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 das Einkommen unter Berücksichtigung der Sonderbestimmung für Vor…
…2 Z 2 EStG 1988 nur die Wirkung eines Schutzmechanismus gegen tatsächliche Verlustdoppelverwertungen zu. Der Verlustvortrag in der inländischen Betriebsstätte wird daher nur mehr dann verwehrt, wenn diese Verluste auch im ausländischen Staat - ohne dortige Nachversteuerung - verwertet werden. Rz 194: Voraussetzung für den Übergang der…
…Buchwerte" sollen Mehrfachabschreibungen im Ausland und im Inland verhindert werden. Daher sind bei Rücküberführung bzw. bei Rückverlegung alle Abschreibungen, die zwischenzeitlich im Inland (nach inländischem Steuerrecht) vorzunehmen gewesen wären, vom Buchwert bei Überführung bzw. Verlegung abzuziehen. Dies gilt für die AfA und für Teilwertabschreibungen gleichermaßen…
…Es ist daher erforderlich, dass der Stichtag klar und eindeutig festgelegt wird. Rz 155: Für alle Verschmelzungen nach inländischen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften oder sonstigen Gesetzen (siehe Rz 28 ff) sind die Firmenbuchgerichte der übertragenden und der übernehmenden Körperschaft zuständige Behörde. Protokolliert wird die Verschmelzung vom Firmenbuchgericht…