…lit. b BAO (zB Zweigniederlassung, Fabrikationsstätte) des Arbeitgebers bzw. des Beschäftigers erfolgen; Entsendungen zu Bauausführungen (§ 29 Abs. 2 lit. c BAO) des Arbeitgebers sind von der Begünstigung nicht ausgeschlossen. Rz 70l59: Die Tätigkeit im Ausland darf ihrer Natur nach nicht auf Dauer angelegt sein. Eine…
…Betriebsstättenstaat zur steuerlichen Erfassung zu überlassen (VwGH 6.3.1984, 83/14/0107). 30.1.5.1 Betriebsstätte Rz 7924: Maßgeblicher Anknüpfungspunkt bei den Einkünften nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ist eine inländische Betriebsstätte. Der Betriebsstättenbegriff richtet sich nach § 29 BAO, dh…
…Alter und Baujahr des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile Vorlage des Bauplanes Vorlage von Fotos bzw. sonstigen für die Beurteilung und Wertfeststellung der wirtschaftlichen Einheit dienlichen Unterlagen (zB Schätzungsgutachten, Objektbeschreibung) Bauweise: Holz- oder Massivbauweise Bauausführung: sehr einfach (zB Strohdach, kein WC, einfacher Putz, Einfachfenster) einfach (zB…
…Sprengstoffentsorgung, die keinen Teil einer Bauausführung bildet, ist für sich allein keine Bauausführung, sodass ein für das Entsorgungspersonal aufgestellter Container bereits nach 6-monatiger Benutzung und nicht erst nach einer 12-monatigen Entsorgungsdauer zu einer inländischen Betriebsstätte führt (EAS 1936). Betriebsstätten sind auch touristische Informatoren…
…angesehen werden und damit die Einkünfte der Arbeitnehmer des inländischen Betriebes steuerfrei gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 ausbezahlt werden, soweit diese auf die Auslandstätigkeit entfallen? Nach § 3 Abs. 1 Z 10 lit. b EStG 1988 zählen zu den begünstigten Auslandstätigkeiten die Bauausführung…
…deren tatsächlicher Bauausführung vor dem 1. Jänner 2011 begonnen wurde, weiterhin anwendbar. Die Errichtung eines inländischen Zweitwohnsitzes bleibt daher auch nach 2010 begünstigt, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) noch im Jahr 2010 begonnen worden ist. Wird mit der Errichtung des inländischen Zweitwohnsitzes erst…
2.2.4. Bauausführungen und Montagen 2.2.4.1. Allgemeine Grundsätze Rz 358: Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte in der Regel erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Der Gewinn ist bei Bau…
…527). Rz 266: Die bloße Lieferung von Ausrüstungsteilen, Materialanlieferungen, reine Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen und Wartungsarbeiten gelten nicht als "Bauausführung oder Montage", können aber bei Bestand einer festen Einrichtung nach Art. 5 Abs. 1 OECD-MA eine örtliche Betriebsstätte begründen. Rz 267: In viele der von Österreich…
…1983): Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebsstättenbegründenden Auslandsbauvorhaben beteiligt, vom ausländischen Bauherrn eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der ausländischen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrags…
…sind nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen. Unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen) sind nur dann Sachen iSd Gesetzesbestimmung, wenn sie in einem inländischen öffentlichen Buch (zB Grundbuch, Patentregister) eingetragen sind. Darunter fallen insbesondere Rechtsgeschäfte, die ein Recht an einer bestimmten körperlichen Sache begründen (zB Hypothek, Dienstbarkeit)…
7.6.4.5 Herstellung Rz 534: Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes vorgenommen werden. Die Neuschaffung von Wohnraum (zB Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung, sondern kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z…
Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen 1 Allgemeines Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F "Bauwesen" der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische…
7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…