RIS AI
7 117 Treffer679 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 2775.5a Telearbeit (Homeoffice)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.5a Telearbeit (Homeoffice) 5.5a.1 Allgemeines Rz 277a: Rechtslage von 2021 bis 2024 Werbungskosten für jene berufliche Tätigkeit, die außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers in der Wohnung gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 ausgeübt wird, sind ab der Veranlagung…

LStR 2002 Rz 188–2034.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…des Abs. 1 liegt vor, wenn das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen für einen bestimmten Zeitraum gebührenpflichtig ist. Rz 191: Eine individuelle Zuordnung eines Garagen- oder Abstellplatzes an einen konkreten Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Es führt daher bereits die Einräumung der Berechtigung ("Möglichkeit"), einen…

UmgrStR 2002 Rz 1417–14494.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…14/0188). Infolge der Rückwirkung sind ab Beginn des dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tages sämtliche mit dem Wirtschaftsgut zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben bzw. Werbungskosten von der übernehmenden Personengesellschaft zu tragen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Beispiel: Die bestehende freiberufliche A&B-OG (BW 200), an der…

EStR 2000 Rz 4113–412711.1.3 Ermittlung der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1988 (Sonderklassegebühren) erzielen, hinsichtlich der Sonderklassegebühren das Betriebsausgabenpauschale nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 in Anspruch, sind bei den nichtselbständigen Einkünften jene Werbungskosten, die sowohl durch die nichtselbständigen Einkünfte als auch durch die Sonderklassegebühren veranlasst sind, zu kürzen; der Anteil, der auf die Sonderklassegebühren entfällt…

LStR 20025.9 ABC der Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9 ABC der Werbungskosten 5.9.1 Arbeitsessen Siehe Rz 314.

LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Fachhochschule. Das dort erlernte Wissen kann für den ausgeübten Beruf als Vertreter nicht genutzt werden. Diese auf die Ausübung eines neuen Berufbildes abzielende umfassende Umschulungsmaßnahme ist neben dem Vertreterpauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Siehe auch Beispiel Rz 10428. Abschnitt 6.10 und Randzahl 428a: entfallen

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

EStR 200011.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Siehe LStR 2002 Rz 396 ff.

EStR 2000 Rz 4761–476914.3 Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Werbungskosten vorzunehmen. Voraussetzung für die Angemessenheitsprüfung ist das Vorliegen einer Einkunftsquelle. Rz 4764: Die Angemessenheitsprüfung bezieht sich dabei sowohl auf die Angemessenheit dem Grunde als auch der Höhe nach. Die Aufwendungen müssen auch die Lebensführung berühren. Ist von vornherein ein Bezug zur Lebensführung einer individuellen…

EStR 2000 Rz 485214.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für „Gehälter“ über 500.000 Euro
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…somit auf der Ebene des "Arbeitgebers" zum Tragen und tangiert die Besteuerung dieser "Gehälter" beim Empfänger nicht. Insoweit die Aufwendungen dem Abzugsverbot unterliegen, stellen sie somit keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar. Das Abzugsverbot ist verfassungskonform (VfGH 9.12.2014, G 136/2014, G 166/2014…

EStR 2000 Rz 6015–602419.6 Vermögensverwaltende Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…zuzurechnen (100%-Beteiligung an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft), liegt keine Veräußerung vor. Zur Zusammensetzung der Anschaffungskosten des übertragenen Wirtschaftsgutes in der Personengesellschaft siehe Rz 5926c. Etwaige mit der Übertragung im Zusammenhang stehende Nebenkosten stellen hinsichtlich der Eigenquote Werbungskosten, hinsichtlich der Fremdquote Anschaffungsnebenkosten in der Personengesellschaft dar…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…09.2001, 98/15/0151, wonach Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, steuerpflichtiger Arbeitslohn sind). Beschließt der Betriebsrat ohne Einflussnahme des Arbeitgebers eine derartige Unterstützung, liegen steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von dritter Seite vor. Rz 10077a: § 3…

LStR 2002 Rz 223–2325 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…den wirtschaftlichen und beruflichen Interessen von Arbeitnehmern einer bestimmten Fachrichtung (Berufsgruppe) förderlich ist, zu unterscheiden. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Funktion bei einer solchen Vereinigung führen nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus dem Dienstverhältnis, sind aber, wenn die Funktionsausübung für sich zu Einkünften führt…

EStR 2000 Rz 8060Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Werbungskosten Rz 8060: Eine Berücksichtigung von Werbungskosten beim Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger im Wege eines Freibetragsbescheides ist ab 2005 nicht mehr möglich (§ 63 Abs. 7 EStG 1988). Für das Jahr 2005 ausgestellte Freibetragsbescheide sind außer Kraft getreten (§ 124b Z 112 EStG 1988). Im Rahmen einer (Antrags…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…ohne bindende Wirkung für die spätere Veranlagung. Die endgültige Berücksichtigung von Werbungskosten (ebenso von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen) erfolgt bei der Veranlagung für das jeweilige Jahr. Auf Verlangen des FA sind dabei alle maßgeblichen Nachweise (Belege und sonstige Unterlagen wie zB ein Fahrtenbuch) vorzulegen. Sind…

LStR 2002 Rz 334–3365.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen Rz 334: Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer kommen insbesondere anteilige Mietkosten, anteilige Betriebskosten (Beheizung, Beleuchtung, sonstige Betriebskosten), bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen anteilige Absetzung für Abnutzung sowie anteilige Finanzierungskosten in Betracht. Eine Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung…

LStR 2002 Rz 322–3235.9.2 Arbeitskleidung
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

5.9.2 Arbeitskleidung Rz 322: Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich, es genügt die überwiegend berufliche Verwendung (VwGH 10.10.1978, 0167/76…

LStR 2002 Rz 124133a.3 Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

33a.3 Werbungskosten Rz 1241h: Wenn ein Antrag auf Veranlagung gem. § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 gestellt wird, sind Werbungskosten bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern insoweit zu berücksichtigen, als sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einkünften im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 4 EStG…

LStR 2002 Rz 320–3215.8 Werbungskostenpauschbetrag (§ 16 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…aktiver nichtselbständiger Tätigkeit bezogen werden. Siehe auch Beispiel Rz 10320. Siehe auch Beispiel Rz 10320. Rz 321: Hat der Steuerpflichtige gleichzeitig mehrere aktive Dienstverhältnisse, so steht der Werbungskostenpauschbetrag nur einmal zu. Die mehrfache Berücksichtigung im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung wird im Zuge des Pflichtveranlagungsverfahrens korrigiert.

LStR 2002 Rz 407–4096.2 Umfang der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausschließlich einer oder mehrerer der angeführten Berufsgruppen entspricht. Umfasst das Dienstverhältnis auch andere nicht in der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr…