…anwendbar, wenn eine Insolvenzmasse zur Abdeckung aller Masseforderungen nicht ausreicht (siehe Rz 925). Rz 975: Bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben (zB Umsatzsteuer, Lohnsteuer) ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liegt. Nimmt…
…anwendbar. Im Hinblick auf § 47 Abs. 2 IO über die Befriedigungsrangfolge besteht an der Säumnis kein grobes Verschulden. Für sogenannte massearme Verfahren sieht § 124a IO vor, dass der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger inne zu halten hat…
…kann nicht in allen Fällen mit einer Nichterhebung aus "grobem Verschulden" iSv § 217 Abs. 7 BAO gleichgesetzt werden. Es kann daher in solchen Fällen eine Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gem. § 217 Abs. 7 BAO beantragt werden. Ist die Nichtentrichtung der Kapitalertragssteuer jedoch auf "grobes Verschulden" zurückzuführen…
…1982, I R 165/78, BStBl II 1982, 518). Rz 518: Die Nichterhebung der KESt kann im Fall einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung nicht in allen Fällen mit einer Nichterhebung der KESt aus grobem Verschulden im Sinn von § 217 Abs. 7 BAO (Säumniszuschläge) gleichgesetzt werden. Die…
…das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist. Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (zB VwGH 20.5.2010, 2008/15/0305; VwGH 6.4.2016, Ro 2016/16/0007). (Grobem) Verschulden des…
…1.7.2. Deliktischer Schadenersatz Rz 10: Im Sinne des § 1295 ABGB haftet der "Beschädiger" für Vertragsverletzungen und für deliktisches Verhalten. Er hat den aus Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) zugefügten Schaden zu ersetzen. Als Schaden wird jeder Nachteil verstanden, der jemandem an Vermögen, Rechten oder seiner…
…wird auch die Person zum Zollschuldner, die die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst (Vorsatz) hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit), dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ "vernünftigerweise" ein…
…Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung (Rz 801 ff), Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter (Rz 807 ff), Verschulden des Vertreters (Rz 820 ff) und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit (Rz 827). 8.2.2 Uneinbringlichkeit Rz 801: Die Haftung nach…