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EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die vor dem 1. Jänner 2016 erfolgte, siehe Rz 2517a ff. 6.13.2 Grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern 6.13.2.1 Tatbestand Rz 2506: § 6 Z 6 lit. a EStG 1988 ist für nachfolgende Falltypen der Überführung von Wirtschaftsgütern anwendbar: Von Betrieben in Betriebe…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebsstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich (mit anschließender Rücküberführung), weil die Betriebsstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebsstätten bleiben; durch…

UStR 2000 Rz 3776–3778103.8. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

103.8. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs Rz 3776: Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet jenes Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Das gilt auch, wenn der Gegenstand nach Ausführung der Lieferung im Auftrag des Abnehmers im…

UStR 2000 Rz 3571–3591101. Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art. 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Warenbewegung, da der Gegenstand in Deutschland verbleibt. Rz 3573: Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wird der innergemeinschaftliche Erwerb von dem Abnehmer bewirkt, an den die innergemeinschaftliche Lieferung und die damit verbundene grenzüberschreitende Warenbewegung ausgeführt wird. Für das Vorliegen des innergemeinschaftlichen Erwerbs verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist nicht Voraussetzung, dass…

VB-02600. Einführung
geltende FassungRichtlinien13.09.2016

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für den Transport von Leichen aus dem Ausland nach Österreich sind 1.das Internationale Abkommen über Leichenbeförderung, BGBl. Nr. 118/1958; 2.das Europarat-Übereinkommen über die Leichenbeförderung, BGBl. Nr. 515/1978. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union…

GK-09005. Zuständigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

5. Zuständigkeiten 5.1. Grenzüberschreitender Verkehr (1) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inlandin einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen ist gemäß §§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder…

ZK-25602.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

UStR 2000Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…

ZK-2630Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2630 (Verbringung aus dem Zollgebiet) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZK-20309.6. Betriebsübersiedlungsgut (C09, C10)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9.6. Betriebsübersiedlungsgut (C09, C10) 9.6.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören und anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden. Dasselbe gilt auch für lebendes Inventar landwirtschaftlicher Betriebe (Art. 28 Abs. 1 ZBefrVO). Ausrüstungsgegenstände sind…

ZK-22601. Unionsversandverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1. Unionsversandverfahren Gemeinschaftscharakter der Waren Grundsätzlich gilt für innerhalb der Europäischen Union versandte Waren, die sich nicht in einem (externen) Versandverfahren befinden, die Unionsfiktion des Art. 153 UZK. Das heißt, für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um…

ZK-25006. Erledigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

6. Erledigung 6.1. Allgemeines 6.1.1. Neues Zollverfahren Art. 215 UZK, Leitlinien, nationale Weisung Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung wird ordnungsgemäß erledigt, wenn die Einfuhrwaren vor Ablauf der Beendigungsfrist in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört…

ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…

ZK-26301. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

1. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit dem Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet verwendet werden, sind nachstehend angeführt. 1.1. Abgangszollstelle - Artikel 1 Z 13 UZK-DA Abgangszollstelle ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt…

VB-02601. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien13.09.2016

1. Gegenstand 1.1. Leichenbeförderung nach internationalen Abkommen (1) Gemäß den Bestimmungen des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung sowie des Europarat-Übereinkommens über die Leichenbeförderung bedarf es zur Beförderung von Leichen solcher Personen, die auf dem Gebiet eines der Teilnehmerstaaten dieser Abkommen verstorben sind, eines Leichenpasses…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…

VB-0260Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie Leichentransporte (VB-0260) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Internationalen Abkommens über die Beförderung von Leichen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…

VS-10004.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.4.1. Beginn der Beförderung Die Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr beginnt, wenn die vstW den im v-e-VD bezeichneten Abgangsort verlässt. 4.4.4.2. Ende der Beförderung Die…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…ein international vereinbartes Zollpapier in Form eines Heftes (= Carnet), das für die zollamtliche Überwachung der grenzüberschreitenden Warenbeförderung auf der Straße (Transport International par la Route) verwendet werden kann. Es ist dem Versandschein des gemeinsamen Versandverfahren insoweit vergleichbar, als es auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung beruht…

ZK-25603.3. Überführung in eine Anschlussveredelung
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

3.3. Überführung in eine Anschlussveredelung Die Überführung in eine Anschlussveredelung zwischen zwei Inhabern einer Bewilligung erfolgt im Rahmen der Beförderungsbestimmungen ohne Zollformalitäten. Die Beförderung ist in den Aufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) zu erfassen bzw. siehe Standardinformationsaustausch (Abschnitt 2.7.). 3.4. Vorzeitige Ausfuhr…