…S | Gewogener Durchschnittspreis: | 514.250 S | / | 1290 Stück | = | 398,64 S | Endbestand: | 210 Stück | x | 398,64 S | = | 83.714,40 S 6.7.1.4.2 Gleitendes Durchschnittspreisverfahren Rz 2316…
… Rz 2292); Ermittlung des Firmenwertes bei Betriebserwerb nach Verhältnismethode (kein negativer Firmenwert; Rz 2288). Vorräte: Darstellung der Bewertungsverfahren (Identitätspreisverfahren, gewogenes und gleitendes Durchschnittspreisverfahren, Verbrauchsabfolgeverfahren, FIFO - LIFO - HIFO Bewertung; Rz 2313 bis 2323). Festwerte: Überprüfung und Anpassung alle 5 Jahre (Rz 2324). Forderungen: Aktualisierung des Erlasses…
…Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren, FIFO-Bewertung ("first-in-first-out") (siehe Rz 2318 f), LIFO-Bewertung ("last-in-first-out") (siehe Rz…
1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…
1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…
11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…
1.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken Rz 74: Für die Identifizierung potenziell vergleichbarer Geschäftsvorfälle wird in der Praxis häufig mit Datenbankrecherchen gearbeitet (deduktiver Ansatz, vgl. Z 3.42 OECD-VPL; der ebenfalls zulässige additive Ansatz ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung). Datenbankrecherchen führen…
9. Deduktive Methode (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe c UZK iVm Art. 142 Abs. 1 bis 5 UZK-IA) Mit der deduktiven Methode wird von einem inländischen Verkaufspreis auf den Zollwert zurückgerechnet. 9.1. Verkaufspreis Ausgangspunkt für die Zollwertermittlung ist der Preis, zu dem die…
10. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA Die Anwendung des Bewertungskriteriums des errechneten Wertes bleibt in der Regel auf Fälle beschränkt, in denen der ausländische Hersteller dem inländischen Abnehmer oder der Zollbehörde die erforderlichen Preisberechnungen zur Verfügung stellt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später…
Artikel 142 Deduktive Methode (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Als Preis je Einheit wird zur Ermittlung des Zollwerts gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex der Preis angesetzt, zu dem die eingeführten Waren oder eingeführte gleiche oder ähnliche Waren…
Artikel 46 Durchschnittswerte (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Bei jedem Erzeugnis wird geprüft, ob die Anforderungen des Artikels 45 Absatz 1 erfüllt sind. Setzt jedoch die entsprechende Regelung die Einhaltung eines Höchstgehalts an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft voraus, so kann der Wert der Vormaterialien…
1.2. Feststellung des Dumpings 1.2.1. Vergleich Durch einen Vergleich zwischen dem im Ausfuhrland gezahlten oder zu zahlenden Preis (Normalwert) und dem Preis, der bei der Ausfuhr in die Union für eine verkaufte Ware gezahlt wird, oder zu zahlen ist (Ausfuhrpreis), wird die…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…
7. Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe a UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Das Bewertungskriterium des Preises gleicher Waren ist heranzuziehen, wenn das primäre Bewertungskriterium des Kaufpreises der zu bewertenden Waren nicht angewendet werden kann (zB weil der tatsächlich gezahlte oder zu…
1.3.2.2. LVAIGS-Ansatz Rz 94: Bei konzerninternen Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung ("low value-adding intra-group services", im Folgenden: LVAIGS) kann eine vereinfachte Verrechnung nach den Maßstäben des Kapitels VII.D der OECD-VPL erfolgen (LVAIGS-Ansatz). Der LVAIGS-Ansatz stellt eine…
…und O4/R4 auf Grund des höchsten zulässigen Gesamtgewichts der Kraftfahrzeugsteuer. Bei ausschließlicher oder vorwiegender Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben siehe Rz 1415 bis 1417. Klasse S1/S2: Gezogene auswechselbare land- und forstwirtschaftliche Maschinen Mögliche Bezeichnungen in der Zulassungsbescheinigung sind zum Beispiel Anhänger, Anhängewagen…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
Artikel 143 Methode des errechneten Werts (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden dürfen zur Ermittlung des Zollwertes in Anwendung des Artikels 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex von einer nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Person nicht verlangen oder…
3.3. Pauschale Einfuhrwertregelung Bei bestimmten Erzeugnissen wird, wenn die Anwendung der Zollsätze des TARICS vom Einfuhrpreis der eingeführten Partie abhängt, die Richtigkeit dieses Preises anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission je Ursprung und je Erzeugnis auf der Grundlage des gewichteten Mittels…
2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…