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10 Treffer1614 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1214–121710.2.3.6. Wohnungseigentümergemeinschaften
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

10.2.3.6. Wohnungseigentümergemeinschaften Rz 1214: Die Steuerermäßigung erstreckt sich nur auf Leistungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der im gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht. Dazu gehören insbesondere die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Erhaltungskosten. Errichtungs…

UStR 2000 Rz 1184–119710.2.3. Vermietung von Grundstücken; Wohnungseigentümergemeinschaften; Beherbergungs- und Campingplatzumsätze
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Auch kommt es nicht darauf an, ob für die Garagierung (Abstellung) ein gesondertes Entgelt verrechnet wird (was die Regel sein wird) oder ob ein einheitliches Entgelt für die Wohnungsvermietung einschließlich der Nutzungsüberlassung der Garage (des Abstellplatzes) verlangt wird. Im Falle eines einheitlichen Entgelts ist der…

EStR 2000 Rz 6701–670922.5 Immobilienertragsteuer (§§ 30b und 30c EStG 1988 idF 1. StabG 2012; AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Miteigentümer (bzw. eine GesBR) ist die ImmoESt für jeden einzelnen Miteigentümer gesondert auf deren Abgabenkonten abzuführen. Bei einer Veräußerung von allgemeinen Teilen von Liegenschaften (§ 30b Abs. 6 EStG 1988) ist die pauschal ermittelte ImmoESt für die Wohnungseigentümergemeinschaft auf deren Abgabenkonto abzuführen. Rz 6709a: Körperschaften, die…

UStR 2000 Rz 2619–265119.2.1.4. Sollbesteuerung bei Dauerleistungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…leistende Unternehmer die Steuer nach diesem Verfahren entrichtet, ist er auch berechtigt, dem Leistungsempfänger die Steuer zum Zwecke des Vorsteuerabzuges in der Abrechnung gesondert auszuweisen. Der Leistungsempfänger kann den Vorsteuerabzug in diesem Falle ohne Rücksicht darauf vornehmen, ob er die abgerechnete Leistung bereits zur Gänze…

UStR 2000 Rz 260219.1.2. Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Auf-, Abbau und Miete, auch wenn darüber gesondert abgerechnet wird) eine einheitliche Bauleistung vor (anders wäre es zu beurteilen, wenn das Gerüst durch den Mieter oder in dessen Auftrag von einem Dritten aufgestellt wird). Inbetriebnahme von Anlagen: Werden Anlagen geliefert, diese vom Leistungsempfänger installiert/montiert…

UStR 2000 Rz 2606–261819.2. Entstehung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Entgeltes auf einem Vertrag beruht, der vor dem 1. Jänner 1995 abgeschlossen worden ist und keine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Steuer erteilt wurde. Rz 2607: Anzahlungen sind nur zu versteuern, wenn diese mit einer konkreten Leistung im Zusammenhang stehen. Sie sind auch dann steuerbar…

EStR 2000 Rz 111–1202.3.2 Fruchtgenuss
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…12.2010, 2008/13/0012). Eine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung ist allerdings noch nicht gegeben, wenn bloß bereits abgeschlossene Mietverträge aufrecht erhalten werden oder Investitionsentscheidungen bloß im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft mitgetroffen werden (VwGH 20.3.2014, 2011/15/0174; VwGH 22.10.2015, 2012/15…

UStR 2000 Rz 888–9236.1.16. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…selbständige Grundstücksteile. Die Frage der Option nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 ist für jeden Grundstücksteil gesondert zu prüfen. Erdgeschoss: V kann auf die Steuerbefreiung nicht verzichten, weil der Arzt den Gebäudeteil für steuerfreie Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Die laufenden Mietentgelte sind steuerbefreit…

EStR 2000 Rz 574–5764.1.10.4.4 Gebäude im Miteigentum
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.1.10.4.4 Gebäude im Miteigentum Rz 574: Bei einer betrieblichen Nutzung von im Miteigentum stehenden Liegenschaften durch einen Miteigentümer sind folgende Fälle zu unterscheiden: Zwischen den Miteigentümern wurde keine Vereinbarung über eine Entgeltzahlung geschlossen. Findet der betrieblich genutzte Liegenschaftsteil in der Miteigentumsquote…

EStR 2000 Rz 6526–653421.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer Rz 6526: Jeder Miteigentümer kann insbesondere folgende Wahlrechte getrennt ausüben: Fünfzehntel-(Zehntel)absetzung oder Sofortabzug von nicht regelmäßig wiederkehrenden Instandhaltungsaufwendungen, Verteilung des Herstellungsaufwandes auf fünfzehn Jahre oder auf die Restnutzungsdauer, Inanspruchnahme der Verteilung von § 10 MRG…