…Anlehnung an § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d zweiter Satz EStG 1988 bei bebauten Grundstücken 40% des Veräußerungserlöses für den Grund und Boden angesetzt werden. Ein anderes Aufteilungsverhältnis ist nach der Sachwertmethode nachzuweisen. Siehe dazu Rz 6645. Auch nachträgliche Anschaffungskosten (zB Freimachungskosten, siehe dazu…
…Gebäude in Leichtbauweise, die bis 2006 angeschafft oder fertig gestellt werden: Bei derartigen Gebäuden genügt die Art der Gebäudekonstruktion als solche für einen Nachweis einer geringeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer. Höhere AfA-Sätze sind in diesem Fall ohne Vorlage eines Gutachtens möglich. Leichtbauweise liegt etwa…
…so errechnet sich die gesetzliche Mindestnutzungsdauer nach der "Differenzmethode". Dabei wird der Zeitraum der (privaten, beruflichen oder - als Anlagegut - betrieblichen) Nutzung durch den Voreigentümer von der achtjährigen Mindestnutzungsdauer abgezogen und aus dem Ergebnis der AfA-Satz abgeleitet: Beispiel: Im Juni 1998 wurde ein gebrauchter PKW…
…geringeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer ungeeignet, ohne dass es weiterer Ermittlungsschritte der Behörde bedarf (VwGH 11.5.2005, 2001/13/0162). Es bestehen keine Bedenken, von der genauen Überprüfung der Nutzungsdauer abzusehen, wenn das Gebäude vor 1915 erbaut wurde und der AfA-Satz nicht mehr…
…16.12.2015, 2012/15/0230). Unterschiedliche AfA-Sätze hinsichtlich einzelner Gebäudeteile sind jedoch bei unterschiedlicher (gemischter) Nutzung eines Gebäudes möglich (siehe zB Rz 3155 ff). Rz 3167: Die Frage nach der selbständigen Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern, die mit Gebäuden in fester Verbindung stehen, ist nicht…
…3%). Die Grenzen des zulässigen AfA-Satzes von 7,5% bzw. 4,5% können unterschritten werden, sodass ab dem Jahr der erstmaligen Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung auch die einfache AfA zulässig ist. Siehe dazu näher EStR 2000 Rz 3139b ff. 4.4.11 Freiberuflicher…
… 20 Abs. 1 Z 2 MRG, Rz 6419). Für vor 1915 erbaute Gebäuden AfA-Satz von 2% (Rz 6444). Bei Gebäuden mit einem AfA-Satz von 1,5% bzw. 2% Anerkennung des angesetzten Anteiles für Grund und Boden, wenn er mindestens 20% beträgt (Rz 6447…
…Die oben genannten Kosten sind Anschaffungskosten und gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 ohne weiteren Nachweis einer anderen Nutzungsdauer mit einem AfA-Satz von 1,5% abzuschreiben. Es bestehen zur Vermeidung von Abgrenzungsproblemen keine Bedenken, diese Aufwendungen in einem Ausmaß von 25% der…
…4 Einheitlichkeit des Wirtschaftsgutes Rz 3107: Dem Grundsatz der Einzelbewertung entsprechend ist die AfA für jedes Wirtschaftsgut gesondert anzusetzen. Jedes Wirtschaftsgut als solches unterliegt einer einheitlichen Abnutzung. Die Wahl verschiedener AfA-Sätze für sich verschieden schnell abnutzende Teile eines Wirtschaftsgutes kommt nicht in Frage (VwGH…
…genommen werden (VwGH 23.5.2013, 2010/15/0067). Rz 3127: Tritt ein Wertverzehr schon vor der Inbetriebnahme ein (zB wirtschaftlicher Wertverzehr bei Wohngebäuden), so kann die AfA schon vor der technischen Inbetriebnahme beginnen (VwGH 23.5.2013, 2010/15/0067; VwGH 22.2.1993…
…des Rauchfangkehrerbetriebes angesetzt werden, wobei ein auf Grund und Boden und Gebäude entfallender Kaufpreisbestandteil sowie die USt nicht zu berücksichtigen sind. Rz 2293: Auf Grund der gesetzlichen Fiktion des § 6 Z 1 zweiter Satz EStG 1988 gilt der nach dem 31. Dezember 1988 entgeltlich erworbene…
…entbehrliche Hilfsbetriebe (siehe Rz 173 bis 179) oder, begünstigungsschädliche Betriebe (siehe Rz 180 bis 183) oder gewinnorientierte Land- und Forstwirtschaften und Gewerbebetriebe (Gewinnbetriebe) unterhalten, die nicht auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 44 Abs. 2 BAO (siehe Rz 184 bis 217) von…
…224 Abs. 3 A IV UGB) zuzüglich der ausgewiesenen Gewinnrücklagen gemäß § 224 Abs. 3 A III UGB (gesetzliche, satzungsmäßige, andere Rücklagen). Weiters sind für die Ermittlung des maßgeblichen Werts die steuerrechtlichen stillen Reserven des zugewendeten Vermögens hinzuzurechnen. Die Anknüpfung erfolgt an das Unternehmensrecht, weil Privatstiftungen…
…Beteiligten). Rz 6527: Für jeden Miteigentümer können sich weiters zwingend unterschiedliche Rechtsfolgen, und zwar insbesondere hinsichtlich folgender Maßnahmen, ergeben: AfA bei verschiedenen Bemessungsgrundlagen, Anfallen besonderer Einkünfte gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012 oder die Nachversteuerung von begünstigt abgesetzten Herstellungsaufwendungen gemäß…
… 4 Abs. 3 vorletzter Satz EStG 1988) ansetzt. Zu den Fällen des Ausschlusses des Nettosystems durch Anwendung einer Pauschalierung siehe Rz 4129 betreffend die gesetzliche Basispauschalierung, der entsprechend gilt. Rz 4279: Für Zwecke der Liebhabereibeurteilung im Hinblick auf die Beurteilung der Totalgewinnfähigkeit siehe LRL 2012…
…Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits ua. im Hinblick auf § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 und auf die Abschreibung bedeutsam, weil nur das Gebäude einer Abnutzung unterliegt. Dies gilt auch für Eigentumswohnungen (VwGH 13.12.1989, 88/13/0056). Rz 2612…
…2010/13/0006). Zur Ermittlung der Einnahmen siehe KStR 2013 Rz 70. Wird ein Betrieb gewerblicher Art entgeltlich überlassen (verpachtet), gilt kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 auch diese entgeltliche Überlassung (Verpachtung) als Betrieb gewerblicher Art (KStR 2013 Rz…
…gesetzlichen Erfordernis der "fortgeschriebenen Buchwerte" sollen Mehrfachabschreibungen im Ausland und im Inland verhindert werden. Daher sind bei Rücküberführung bzw. bei Rückverlegung alle Abschreibungen, die zwischenzeitlich im Inland (nach inländischem Steuerrecht) vorzunehmen gewesen wären, vom Buchwert bei Überführung bzw. Verlegung abzuziehen. Dies gilt für die AfA…
…vgl. Rz 1025) zu einer Entnahme gemäß § 6 Z 4 zweiter Satz EStG 1988 (grundsätzlich Buchwert). Handelt es sich bei einem errichteten Gebäude im Zeitpunkt der Einbringung nicht um ein Superädifikat, kann durch die Einbringung mangels zivilrechtlicher Zulässigkeit mit abgabenrechtlicher Wirkung kein Superädifikat begründet werden…
…degressive AfA, kann er den AfA-Satz innerhalb des Höchstausmaßes von 30% (im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 ab dem 1.1.2023 jedoch nach Maßgabe des UGB) frei wählen; dieser Satz ist sodann unverändert fortzuführen. Anzuwenden ist der AfA-Satz…