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EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…unterliegt auch dann dem Fremdvergleich, wenn zwar keinerlei familiäre, aber entsprechende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen | VwGH 23.6.1998, 93/14/0192 | Fremdunüblichkeit einer Beteiligung eines Lehrlings zu Beginn des Lehrverhältnisses mit 20% des Gewinnes | VwGH 13.2.1991, 89/13/0223 |…

EStR 2000 Rz 1190–11955.4.7.2 Echte stille Gesellschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…längere Sicht nur zu Verlustanteilen führt (VwGH 21.9.1983, 82/14/0049). Rz 1195: Die Konstruktion einer "GmbH und Still(er Gesellschafter)" unterliegt auch dann dem Fremdvergleich, wenn zwar keinerlei familiäre Verflechtung, aber entsprechende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen (VwGH 23.6.1998, 93/14/0192).

UmgrStR 2002 Rz 1687–17016.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…1 Z 7 SpaltG normiert, dass die Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der neuen Gesellschaft vorgenommen gelten. Auf Grund des Vermögensüberganges durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge im Wege einer Spaltung kommt es durch § 19 BAO zum Übergang der sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.4.1. Anwendung des Normalwerts (§ 4 Abs. 9 UStG 1994) Rz 521: Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung bei konzerninternen Leistungen ist für Umsätze ab dem 1.1.2013 umsatzsteuerlich zu prüfen, ob § 4 Abs. 9 UStG 1994 zur Anwendung gelangt und somit…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Denn wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu und liegt die Veranlassung hierfür nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung, so liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an die gemeinsame Muttergesellschaft und andererseits eine Einlage des Ausschüttungsempfängers bei der Schwestergesellschaft vor (VwGH…

KStR 2013 Rz 124817.4.3.4 Verbundene Unternehmen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.4.3.4 Verbundene Unternehmen Rz 1248cj: Eine Körperschaft kann den Beherrschungstatbestand entweder alleine oder zusammen mit einem verbundenen Unternehmen erfüllen. Ein verbundenes Unternehmen kann in drei unterschiedlichen Ausprägungen vorliegen, dieses kann gemäß § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 in der Beteiligungskette sowohl…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…0063). In Bezug auf den zweitgenannten Fall ist entscheidend, dass solche Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung allein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die ein sorgfältiger, nur auf die wirtschaftlichen Interessen der Körperschaft bedachter Geschäftsleiter gar nicht angeschafft hätte, (hinsichtlich der laufenden Besteuerung) steuerneutrales Vermögen der Körperschaft…

KStR 2013 Rz 1015–102015.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

15.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft 15.2.7.1 Rechtslage für zum 30.6.2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften Rz 1015: Auf zum 30. Juni 2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften ist § 9 Abs. 2 KStG 1988 idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 34/2010…

KStR 2013 Rz 1033–103515.4 Finanzielle Verbindung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…und an den Stimmrechten der einzubeziehenden Körperschaft. Diese Voraussetzung bezieht sich auf alle Körperschaften in der Unternehmensgruppe. Durch die kapitalmäßige Beschränkung auf das gesellschaftsrechtliche Nennkapital kann Surrogatkapital (Partizipations- und Substanzgenussrechtskapital) ebenso wenig die finanzielle Verbindung vermitteln wie Wandel-, Gewinnschuldverschreibungen, eine Darlehensgewährung (auch bei Annahme von…

KStR 2013 Rz 1043–104615.4.3.3 Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

15.4.3.3 Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) Rz 1043: Ergibt sich aus der unmittelbaren Beteiligung keine ausreichende finanzielle Verbindung, kann diese durch eine zusätzlich mittelbar gehaltene Beteiligung über Personengesellschaften erreicht werden. Die mittelbar durchgerechnete Beteiligung…

KStR 2013 Rz 1051–105415.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

15.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1051: Diese Kombination kann im Hinblick daraufauch zur Erweiterung der finanziellen Verbindung eingesetzt werden, dass die Mindestbeteiligungenbereits aufgrund der Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaftunmittelbaren Beteiligungen von 40% und 15…

KStR 2013 Rz 1036–103715.4.3 Möglichkeiten des Herstellens der finanziellen Verbindung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

15.4.3 Möglichkeiten des Herstellens der finanziellen Verbindung Rz 1036: Nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 4 KStG 1988 kann die finanzielle Verbindung an der Beteiligungskörperschaft wie folgt begründet werden: unmittelbar mittelbar über eine Personengesellschaft mittelbar über Gruppenmitglieder über eine Beteiligungsgemeinschaft (ab 1. Juli…

KStR 2013 Rz 1038–104215.4.3.2 Mittelbare Beteiligung über Personengesellschaft(en)
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

15.4.3.2 Mittelbare Beteiligung über Personengesellschaft(en) 15.4.3.2.1 Allgemeines Rz 1038: Nach § 9 Abs. 4 zweiter Teilstrich KStG 1988 kann die finanzielle Verbindung von mehr als 50% am Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital und an den Stimmrechten mittelbar über eine…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…1 Kapitalgesellschaften Rz 9: Kapitalgesellschaften sind die AG, die SE (siehe Rz 11) und die GmbH. Kapitalgesellschaften entstehen gesellschaftsrechtlich mit der Eintragung im Firmenbuch (zum Beginn der Steuerpflicht und zur Vorgesellschaft siehe Rz 141 bis 152). Die Beendigung der Kapitalgesellschaft kann durch verschiedene Rechtsakte erfolgen…

KStR 2013 Rz 1055–105815.5 Dauer der finanziellen Verbindung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

15.5 Dauer der finanziellen Verbindung 15.5.1 Allgemeines Rz 1055: Die finanzielle Verbindung von mehr als 50% (siehe Rz 1033 f) muss nach § 9 Abs. 5 KStG 1988 während des gesamten Wirtschaftsjahres des jeweils einzubeziehenden Gruppenmitglieds vorliegen. Besteht diese finanzielle Verbindung an einer…

KStR 2013 Rz 1047–105015.4.3.7 Ausschließliche Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien24.07.2013

15.4.3.7 Ausschließliche Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft 15.4.3.7.1 Unmittelbare Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft Rz 1047: Die finanzielle Verbindung kann auch über eine Beteiligungsgemeinschaft hergestellt werden (siehe Rz 1026 ff). Dabei muss ein Mitbeteiligter ("Hauptbeteiligter") zumindest 40% am Grund-, Stamm…

EStR 2000 Rz 1196–11995.4.8 Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.8 Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern 5.4.8.1 Rechtsbeziehungen Gesellschafter-Gesellschaft Rz 1196: An die Anerkennung von Rechtsgeschäften zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern sind im Abgabenrecht ebenso strenge Maßstäbe anzulegen, wie sie auch bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen…

KStR 2013 Rz 1026–103215.3.5 Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…auch dann nur einmal Gruppenträger sein, wenn sie mehrere eingetragene Zweigniederlassungen im Inland haben (siehe Rz 1023 f). Jede inländische Zweigniederlassung ist in die Unternehmensgruppe einzubeziehen; hinsichtlich der von den Zweigniederlassungen gehaltenen Beteiligungen besteht keine Verpflichtung, alle die Gruppenvoraussetzungen erfüllenden Beteiligungen in die Unternehmensgruppe einzubeziehen.

NeuFöR Rz 1546.1.3. Gesellschaftsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1.3. Gesellschaftsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 154: Gemäß § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 5 NeuFöG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten an Kapitalgesellschaften iSd § 4 KVG unmittelbar im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen durch den ersten Erwerber von der Gesellschaftsteuer…

UmgrStR 2002 Rz 725–7603.1.6.6. Kapitalanteil
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Mitunternehmerschaft zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrages nicht verändert haben. Rz 742: Da eine Einbringung idR eine gesellschaftsrechtliche Einlage darstellt und ein Einlageversprechen steuerlich unwirksam ist, muss das im Einbringungsvertrag festgelegte Verpflichtungsgeschäft in der Folge durch das Erfüllungsgeschäft abgeschlossen werden…