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15 Treffer1683 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2600–26096.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Person nicht gewährt würden. Bei der verdeckten Einlage erhält die Körperschaft vom Anteilsinhaber Geld oder körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter aus gesellschaftlichem Anlass (societatis causa). Rz 2602: Eine direkte verdeckte Einlage liegt vor, wenn der Gesellschafter der Körperschaft ein Wirtschaftsgut außerhalb eines…

KStR 2013 Rz 504–51111.2.4 Verdeckte Einlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…eine faktische Sacheinlage durch Eigentumsübergang auf die Körperschaft vor. Bei der verdeckten Sacheinlage erhält die Körperschaft vom Anteilsinhaber Geld oder körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter aus gesellschaftlichem Anlass (societatis causa). Rz 505: Bei der indirekt verdeckten Sacheinlage, die im wörtlichen Sinne durch ein Rechtsgeschäft verdeckt wird…

EStR 2000 Rz 5860–587019.2.1.4 Leistungsvergütungen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Einkünfte erzielenauszugehen ist, erfolgt die Erfassung außerhalb eines Feststellungsverfahrens gemäßsiehe § 188 BAOLRL 2012 Rz 114 ff. Rz 5863: Verzichtet der Gesellschafter-Betrieb auf eine betriebliche Forderung gegen die Gesellschaft aus gesellschaftlichem Anlass, liegt in Höhe des werthaltigen (= einbringlichen) Teils beim Verzichtenden eine Entnahme (§ 6…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von Sportanlagen bzw. der Anschaffung von Sportgeräten, Ausgaben für Instandhaltung und Reparaturen, für die Betreuung der Spieler und Mannschaften, Aufwendungen anlässlich der Sportveranstaltungen, Vergütungen für Sportler und Trainer, Miet- und Pachtzahlungen, Energiekosten usw.). Rz 368: Ein einheitlicher Betrieb ist dabei auch dann anzunehmen, wenn der…

EStR 2000 Rz 4814–482914.5.2 Geschäftsfreundebewirtung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Casinos usw., Bewirtung in Zusammenhang mit dem nicht absetzbaren Besuch von gesellschaftlichen Veranstaltungen (Bälle, Essen nach Konzert, Theater usw.), Bewirtung durch den Steuerpflichtigen anlässlich seiner Betriebseröffnung außerhalb des Betriebs, Bewirtung in Form von Arbeitsessen nach Geschäftsabschluss, Bewirtung aus persönlichem Anlass des Steuerpflichtigen wie sein Geburtstag…

EStR 2000 Rz 4808–481314.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen und geeignet sind, sein gesellschaftliches Ansehen zu fördern. Unmaßgeblich für die Beurteilung als Repräsentationsaufwendungen sind die Motive für die Tragung des Aufwands, die Möglichkeit, sich dem Aufwand entziehen zu können, das Vorliegen eines ausschließlich betrieblichen Interesses…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die nicht diesen Zwecken, sondern Zwecken der Unterhaltung dienen (zB im Rahmen von eigenen oder fremden geselligen und gesellschaftlichen Veranstaltungen), stellen für den regelmäßig vorliegenden Fall eines einheitlichen Betriebes (siehe Rz 138 und 139) ein materielles Mittel im Sinne der Rz 165 bis 167 bzw…

LStR 2002 Rz 223–2325 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt oder sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Daraus ergibt sich (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197): a)Die…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…den Unternehmer noch nicht fest, zu welchem konkreten Zweck die Leistungen bezogen werden (zB bei Lieferungen an die betriebseigene Kantine), steht der Vorsteuerabzug zur Gänze zu. Anlässlich der Bewirtung ist dann ein Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994 idF BGBl…

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Sie teilen das Schicksal des entsprechenden Betriebes und sind daher, je nach der Eigenschaft des Betriebes, steuerpflichtig oder steuerfrei. Beispiele: Anlässlich einer Festveranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben, wohl aber Spenden erwartet. Die Zuwendungen stellen Betriebseinnahmen der Veranstaltung dar. 2.3.2.5.2 Mitgliedsbeiträge Rz…

VereinsR 2001 Rz 870–8779.1.2 Musteranträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dafür vorgesehenen Kennzahlen zu erklären. Die Summe von 981,90 Euro ist bei der Kennzahl 636 einzusetzen. Bei begünstigten Vereinen wird anlässlich der Bescheiderstellung ein Freibetrag bis zu 7.30010.000 Euro abgezogen, sodass der Verein keine Körperschaftsteuer abführen muss. Es besteht auch grundsätzlich keine…

KStR 2013 Rz 759–767Forderungsverzicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

Forderungsverzicht Rz 759: Ein Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber dem Anteilsinhaber ohne betrieblichen Anlass begründet eine verdeckte Ausschüttung (siehe auch das Stichwort "Verzicht", Rz 977). Der Verzicht auf eine objektiv nicht vorhandene, aber angenommene Forderung, reicht für eine verdeckte Ausschüttung aus. Ein Ertragsverzicht gegenüber einer Schwestergesellschaft…

KStR 2013 Rz 991–99414. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 3 KStG 1988 unterliegen, ungeachtet dessen, dass § 24 EStG 1988 für diese Körperschaften nicht anzuwenden ist. Aus Anlass einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe anfallende Übergangsgewinne sind nicht begünstigt (VwGH 25.11.2009, 2007/15/0252). 4. Liquidationsgewinne gemäß § 19 KStG 1988. Dies gilt unabhängig davon…

EStR 2000 Rz 2588–25996.19 Tausch von Wirtschaftsgütern, Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine Körperschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…die Körperschaft beteiligt, so ist im Falle einer Einlage anlässlich einer Kapitalerhöhung die Anschaffung weiterer Anteile, im Falle einer Einlage ohne Kapitalerhöhung die nachträgliche Erhöhung der seinerzeitigen Anschaffungskosten der bisherigen Anteile anzunehmen. In beiden Fällen ist der gemeine Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes anzusetzen. Aber auch…

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…98/13/0132); Trainingsanzüge, Tennisbekleidung, Turnhose und Sportschuhe sind auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklung und des Modetrends der vergangenen Jahre als Kleidungsstücke anzusehen, die nicht nur von Hobbysportlern, sondern auch allgemein als Freizeitkleidung verwendet werden. Vom Aufteilungsverbot umfasste Aufwendungen sind also auch dann nicht steuerlich…