…auf Datenträgern ist nur zulässig, wenn die vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe bis zum Ablauf der 7-jährigen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. Rz 203: Die gesetzlichen Berufsvertretungen und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind verpflichtet, den für die Erhebung der in § 1 NeuFöG genannten Abgaben…
…Bei einer Führung der Lohnkonten im Ausland muss gewährleistet sein, dass die Erforschung der für die Abgabenerhebung wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ohne Erschwernisse möglich ist. Über ausdrückliches Verlangen der Abgabenbehörde (etwa im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben) müssen die Lohnkonten ins Inland gebracht…
…ist die Kellerbuchverordnung (BGBl. II Nr. 149/2005) ergangen. Erzeuger und Inverkehrbringer von Weinbauerzeugnissen haben vollständige und systematisch geordnete Aufzeichnungen über hergestellte sowie ein- und ausgegangene Erzeugnisse und deren Art der Behandlung, einschließlich der verwendeten Behandlungsstoffe, zu führen. Für Winzer, die pro Jahr maximal 100…
… 131 Abs. 1 Z 5 BAO die Verpflichtung, die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart geordnet aufzubewahren, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist. "Überprüfung der Eintragungen" bedeutet im gegebenen Zusammenhang die Überprüfung der steuerlichen Richtigkeit der in den Büchern vorgenommenen Eintragungen…
…sich die Geschäftsfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (Nachvollziehbarkeitsregel). Dazu ist es notwendig, dass die Eintragungen in den Büchern vollständig richtig zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen siehe §§ 131 und 132 BAO. 4.1.5.2.2 Materielle…