…der auf die gärtnerisch genutzten Grundflächen entfallende Anteil des Einheitswertes aus. Rz 4163a: Für die Einordnung des gärtnerischen Vermögens in die in § 5 Abs. 3 LuF-PauschVO 2015 angeführten Kategorien ist der Einheitswertbescheid maßgebend. Zu den Freilandflächen zählen daher alle nicht überdachten gärtnerisch genutzten Kulturflächen…
…Nicht Teil der reduzierten landwirtschaftlichen Nutzfläche und daher für die Flächengrenze unbeachtlich sind Flächen, die dem forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Weinbauvermögen, dem gärtnerischen Vermögen oder dem übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen sind. Nicht zu berücksichtigen sind Flächen, die im Einheitswertbescheid als unproduktive Flächen oder Vegetationsflächen…
…von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung dazu stehen, nur bis zur Höhe des dreifachen Einheitswertes zulässig. 11.5.1 Bewertung 11.5.1.1 Allgemeines Rz 318: Für die Bewertung des übertragenen Vermögens ist nach wie vor § 19 Abs. 1 ErbStG 1955 maßgeblich…
…abweichendes Wirtschaftsjahr und damit im Bereich der unbeschränkten Steuerpflicht bei betrieblichen Einkünften (also aus Gewerbebetrieb) die Möglichkeit des Verlustvortrages haben. Bei einer Agrargemeinschaft, deren Vermögen im Miteigentum der Anteilsinhaber steht (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), hat die Gewinnermittlung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ebenfalls nach § 4 Abs…
…auf die Bewirtschaftung während des Veranlagungszeitraumes ankommt. Im Zweifel kann daher die Regel "Wer die Ernte hat, der hat die Zurechnung" gelten. Ist im maßgeblichen Einheitswertbescheid des Pächters für die betreffende Vermögensunterart (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau) kein Hektarsatz ausgewiesen, ist der entsprechende im Einheitswertbescheid des Verpächters…
…der zugekauften Handelsware und der zugekauften, im Betrieb verwendeten Ware ist erforderlich. Rz 5114: Bei Hydrokulturen (Züchtung von Blumen und Pflanzen in Nährlösungskultur) oder Substratkulturen (erdelose Kulturen) liegt eine gärtnerische Betätigung vor. Rz 5115: Die Tätigkeit eines Friedhofgärtners richtet sich danach, ob seine landwirtschaftliche Tätigkeit …