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EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…

EStR 2000 Rz 4221–423011.3.7.3 Beispiele für Nebenbetriebe
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.3.7.3 Beispiele für Nebenbetriebe 11.3.7.3.1 Energieerzeugung Rz 4221: Die Erzeugung von Biogas stellt einen Betriebsteil (unselbständiger Verarbeitungsbetrieb) der Land- und Forstwirtschaft dar, wenn das Biogas ausschließlich dem Eigenbedarf dient. Wird die erzeugte Energie (auch) verkauft, so kommt die…

EStR 2000 Rz 5149–515015.3 Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

15.3 Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe Rz 5149: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb gilt gemäß § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt ist. Näheres siehe…

EStR 2000 Rz 420811.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben Rz 4208a: Nach § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist das Beurteilungsobjekt für die wirtschaftliche Unterordnung grundsätzlich der einzelne Nebenbetrieb. Dabei ist aber zu beachten, dass für die…

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011) Rz 4201: Rechtslage 2015 bis 2019 § 7. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- und/oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten sowie aus dem…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

22.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb Rz 2876: Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen erstreckt sich auf alle Umsätze des im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Umsätze der land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbe und der Nebenbetriebe. Der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen die Umsätze für Lieferungen und sonstige…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

EStR 2000 Rz 4171–417511.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung) Rz 4171: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB die Veräußerung…

EStR 2000 Rz 416511.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…

EStR 2000 Rz 5001–501115 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

15 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) 15.1 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb 15.1.1 Allgemeines Rz 5001: In der Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft" werden Erträge aus der Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte erfasst. Es muss ein…

EStR 2000 Rz 4176–419111.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen Folgende Einnahmen sind bspw. nicht von der Pauschalierung erfasst: Ersätze Rz 4176: Vergütungen für nicht pauschalierte Aufwendungen, der Ersatz von zusätzlich geltend gemachten Betriebsausgaben (zB Beitragsrückzahlungen von den gesetzlichen Kranken- u. Sozialversicherungsanstalten), Warenrückvergütungen einer Genossenschaft…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001 und dem Kapitalmarktoffensive-Gesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien…

LStR 2002 Rz 961–96215.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…2.1 Allgemeines Rz 962: Ist die Haupttätigkeit eine nichtselbständige, so ist eine selbständige Nebentätigkeit dann dieser Haupttätigkeit zuzuordnen, wenn eine tatsächliche funktionelle (inhaltliche) und zeitliche Überschneidung der gegenüber demselben Auftraggeber durchgeführten Tätigkeiten vorliegt (VwGH 25.10.1994, 90/14/0184; VwGH 24.6.1999…

EStR 2000 Rz 512315.1.13 Bienenzucht
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

15.1.13 Bienenzucht Rz 5123: Die Bienenzucht zählt gemäß § 50 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltlichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten…

EStR 2000 Rz 1060–1068Schadenersätze
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

Schadenersätze Rz 1060: Schadenersätze sind Einnahmen, soweit sie mit dem betrieblichen Geschehen im Zusammenhang stehen. Beispiele: Versicherung von Wasserschäden in der Ordination eines Facharztes - auch bei Anmietung und Arbeit an Wänden und Decken (VwGH 17.10.1991, 89/13/0261); Schadenersätze infolge Beratungsfehler (VwGH 8…

EStR 2000 Rz 4243–424811.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015) Rz 4243: Rechtslage 2011 bis 2014 (§ 13 LuF-PauschVO 2011) § 13. (1) Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 6 oder 8 bis 12 sich ergebende Zwischensumme ist um vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpacht…

EStR 2000 Rz 6832–6840Dienstleistung
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Dienstleistung Rz 6832: Wird das Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen erst bei Ende des Dienstvertrages eingefordert, liegt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 32 Z 1 lit. b EStG1988 vor. Dienstleistungsvertrag Rz 6833: Werden wegen der Nichterfüllung von Dienstleistungs…

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015) Rz 4166: Rechtslage 2011 bis 2014 § 8. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 100.000 Euro, bei Ausübung der Option gemäß § 2 Abs. 3 dieser…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…

EStR 2000 Rz 1041–1048Fremdgelder
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Fremdgelder Rz 1041: sind grundsätzlich Durchlaufposten. Dies gilt nicht, wenn die Berechtigung besteht, über die Gelder zu verfügen (VwGH 7.7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch…