…1 KStG 1988 12 Abs. 1 KStG 1988 bzw. § 16 Z 2 und 5 KStG 1988. Rz 160: Freiwillige Zuwendungen an einen begünstigen Rechtsträger sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst sind. Sponsorzahlungen eines Unternehmers sind aber…
…Flugretter usw. im Bereich Rettungs- und Krankentransport sowie Notfalldienst, Freiwilliger Blutspendedienst, Ambulanzdienst, Essen auf Rädern, Ärzte, Schwestern, Pfleger, Hauskrankenpfleger, Psychologen, Sozialbegleiter usw. Freiwillige Unterstützung bei Katastrophen und Zivilschutz, Krisenintervention, Sozialmärkte, Asyl- und Flüchtlingsbetreuung, Jugendbetreuung und Lernhilfeunterstützung, Kindergärtner, Erzieher, Psychologen, Sozialhelfer, "Streetworker", Familienhelfer usw., Sozialarbeiter, Therapeuten…