…erfolgt mit Bescheid bei gleichzeitiger Zuteilung einer Steuernummer. 3.2.3.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind alle Rechtsgeschäfte, für die die Selbstberechnung erfolgt, aufzunehmen…
…sind im Inland zu führen und mit den dazugehörigen Unterlagen (zB Ausfuhrnachweise im Original) im Inland aufzubewahren. Eine allfällige Bewilligung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Ausland nach § 131 BAO kann sich nicht auf die Erbringung des buchmäßigen Nachweises beziehen. Rechtslage ab 1.1…
…auszustellen: Name und Sozialversicherungsnummer bzw. Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes, Rechnungsempfänger (Name und Adresse), Ausstellungsdatum, Fortlaufende Rechnungsnummer, Zeitraum der Kinderbetreuung, Bei öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift; bei privaten Einrichtungen zusätzlich Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, bei pädagogisch qualifizierten Personen Name, Adresse…
…denen die Abgabenbehörde die Erstellung von dauerhaften Wiedergaben verlangen kann (§ 131 Abs. 3 BAO), wie zB bei Führung einer chronologischen, fortlaufenden Protokollierung der Datenerfassung auf Datenträgern (elektronisches Journal, Datenerfassungsprotokoll). 13.Aufzeichnungen, die nach Maßgabe der einzelnen Abgabenvorschriften der Erfassung abgabepflichtiger Tatbestände dienen, sind zu führen (…
…auch insgesamt im Rahmen der Erfassung anderer Geschäftsvorfälle, bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten. Die äußere Gestaltung dieser Einrichtung liegt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen. Als mögliche Maßnahme zur Sicherstellung der Überprüfung wird beispielsweise eine Protokollierung der Datenerfassung und nachträglicher Änderungen in § 131 Abs…
…Monats vom Arbeitgeber geführt werden. Die Lohnkonten dürfen im Inland oder im Ausland geführt werden. Bei einer Führung der Lohnkonten im Ausland muss gewährleistet sein, dass die Erforschung der für die Abgabenerhebung wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ohne Erschwernisse möglich ist. Über ausdrückliches Verlangen der…
…lauten. 11.5.7 Vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches Rz 4309: § 7 der Verordnung sieht vor, dass das Wareneingangsbuch vereinfacht geführt werden kann. Diesfalls sind die Belege sämtlicher Wareneingänge jeweils getrennt nach ihrer Bezeichnung (branchenüblichen Sammelbezeichnung) in richtiger zeitlicher Reihenfolge mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen,…
…geregelt. Diese umfasst sowohl Kontrollen, einschließlich risikobasierte Kontrollen und Stichprobenkontrollen, bei der Überführung der Waren in ein Zollverfahren als auch die nachträglichen Kontrollen der ergänzenden Anmeldungen. Die für die zollamtliche Überwachung, die Führung von Aufzeichnungen, die Durchführung von Nachschauen, bzw. abgabenbehördlichen Prüfungen und die Überwachung…
…4 Vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches (§ 3 Abs. 2 der Verordnung) Rz 4321: § 3 (2) Das Wareneingangsbuch (§ 127 Bundesabgabenordnung) kann in der Weise vereinfacht geführt werden, dass die Belege sämtlicher Wareneingänge jeweils getrennt nach ihrer Bezeichnung (branchenüblichen Sammelbezeichnung) in richtiger zeitlicher Reihenfolge mit einer fortlaufenden Nummer…
…kontrollieren und fallweise beeinflussen, sondern kontinuierlich in entscheidenden Fragen in die Geschäftsleitung eingreifen und fortlaufend im Geschäftsverkehr die laufenden Beschlüsse von einigem Gewicht selbst fassen und damit de facto Geschäftsführungshandlungen selbst ausführen, kommt es dadurch zur Annahme der geschäftlichen Oberleitung durch die Gesellschafter. Wird die…
…und überprüft werden kann. Da es sich bei der Gemeinnützigkeit um keinen ein für allemal erwirkten Dauerzustand handelt, muss das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Führung dazu geeigneter Aufzeichnungen jährlich neu nachgewiesen werden können (VwGH 27.7.1994, 91/13/0222, 92/13/0203…