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EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…

EStR 2000 Rz 5682–568518.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…anlässlich der Betriebsveräußerung nicht in Betracht. Dies gilt auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (VwGH 6.11.1990, 89/14/0244). Rz 5684: Bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb braucht sich die jährliche Bestandsaufnahme nicht auf das stehende Holz zu erstrecken. Dies gilt sowohl im Fall…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Dies gilt abweichend von…

EStR 2000 Rz 5134–513815.1.15 Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…haben, vermag für sich allein einen Teilbetrieb nicht zu begründen (VwGH 11.12.1990, 90/14/0199). Ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb kann auch einen Teilbetrieb darstellen. Wie die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft (siehe Rz 5135 ff) in der Regel Teilbetriebe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind…

EStR 2000 Rz 2301–23066.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…11.12.1990, 90/14/0199), wie "Gras, Bäume, Früchte und alle brauchbaren Dinge, welche die Erde auf ihrer Oberfläche hervorbringt" (vgl. § 295 ABGB). Solche Wirtschaftsgüter bleiben nichtabnutzbares Anlagevermögen, solange sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind. Soweit diese Wirtschaftsgüter land- und forstwirtschaftlichen…

EStR 2000 Rz 5151–516915.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Hofübergabe siehe Rz 5572a. 15.5.2 Verträge zwischen nahen Angehörigen Rz 5154: Wird der land- und forstwirtschaftliche (Teil)Betrieb unentgeltlich übergeben, liegt keine Betriebsaufgabe vor. Dazu zählen Schenkung, gemischte Schenkung (VwGH 23.10.1990, 90/14/0102), Betriebsübergabe gegen Versorgungsrente (VwGH 11.9.1989…

EStR 2000 Rz 1407–14115.5.10 Aufforstungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…die Wiederaufforstungskosten, der Art nach - bis auf die Schlagräumung - ident mit jenen der Wiederaufforstung. Rz 1411: Kosten der Erstaufforstung eines bestehenden Betriebes sind jedoch nicht aktivierungspflichtig, wenn sie unter Berücksichtigung des Aufforstungsprogramms zu keiner erheblichen (nicht mehr als jährlich 10-prozentigen) Vergrößerung der Forstfläche führen.

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015) Rz 4166: Rechtslage 2011 bis 2014 § 8. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 100.000 Euro, bei Ausübung der Option gemäß § 2 Abs. 3 dieser…

LStR 2002 Rz 4036.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Nicht als Forstarbeiter gelten Personen, die im Rahmen von Forstbetrieben andere Tätigkeiten ausführen (zB Kraftfahrzeuglenker oder in Sägewerksbetrieben beschäftigte Arbeitnehmer oder sonstige Arbeiter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe). Maßgeblich für den höheren Pauschbetrag (mit Motorsäge) ist nicht der Besitz einer Motorsäge (Motorsense), sondern die überwiegende Tätigkeit…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…11.3.7.1.1 Wirtschaftliche Unterordnung hinsichtlich des Zukaufes Rz 4214: Neben der Grenze von Betriebseinnahmen in Höhe 45.00055.000 Euro (20202023 bis 20222024: 40.00045.000 Euro) ist weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines Nebenbetriebes, dass überwiegend Erzeugnisse des land- und forstwirtschaftlichen…

EStR 2000 Rz 5018–502915.1.3.1 Gewinnermittlungsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Forstbetrieb zu keiner erheblichen Vermehrung des Waldbestandes (anzunehmen bis zu einer jährlichen Vergrößerung der Forstfläche um 10%); siehe auch Rz 1407 ff. 15.1.3.1.2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Teilpauschalierung Rz 5025: Rechtslage bis 2014 Beträgt der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mehr…

EStR 2000 Rz 5001–501115 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) 15.1 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb 15.1.1 Allgemeines Rz 5001: In der Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft" werden Erträge aus der Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte erfasst. Es muss ein Mindestmaß an Beziehung…

EStR 2000 Rz 5038–504415.1.5 Grundstücke
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Sträucher und Bäume in Gärtnereien, Bodenschatz, Eigenjagdrecht (VwGH 16.11.1993, 90/14/0077), Feldinventar und stehende Ernte, Sonderkulturen (Beeren-, Hopfen-, Obst-, Reben- und Spargelanlagen), Stehendes Holz, Teilwaldrechte (VwGH 19.9.1995, 92/14/0005), Wasser auf Grund eines Wassernutzungsrechtes, Gatterwild. Rz 5040: Feldinventar und…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…eines Teilwaldrechtes ist somit nach § 27 Abs. 3 EStG 1988 steuerpflichtig. Befindet sich das Teilwaldrecht im Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, sind die Einkünfte den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, sie sind aber mit dem besonderen Steuersatz nach § 27a EStG 1988 zu erfassen…

LStR 2002 Rz 208–2094.2.7 Sonstige Sachbezugswerte in der Land- und Forstwirtschaft (§ 6 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 243/2015)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…43 Euro c) Weizen- und Maisgrieß 0,43 Euro 11. Kohle und Koks, je 100 kg a) Steinkohle 22,67 Euro b) Briketts 28,34 Euro c) Hüttenkoks 23,98 Euro Bei Bezug von mehr als 1.000 kg ist ein Abschlag von 15% vorzunehmen…

EStR 2000 Rz 5176–518815.8 Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…wenn die unter Naturschutz gestellten land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Merkmale eines (Teil)Betriebes aufweisen und im Zusammenhang mit der Entschädigung auch der Grund und Boden durch Einlösung in das Eigentum des Landes übernommen wird. 15.8.3 Entschädigungen Rz 5179: Zu den Entschädigungen für…

EStR 2000 Rz 424211.3.8 Zuschläge gemäß § 40 BewG
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.3.8 Zuschläge gemäß § 40 BewG Rz 4242: Bei der Bewertung (Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) werden zunächst regelmäßige Verhältnisse unterstellt. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon wesentlich ab und führen sie zu einer wesentlichen und nachhaltigen Steigerung der Ertragsfähigkeit, ist diese Abweichung in…

EStR 2000 Rz 420011.3.5a Veräußerung von Rebflächen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

11.3.5a Veräußerung von Rebflächen Rz 4200c: Rebanlagen stellen ein vom Grund und Boden selbständiges Wirtschaftsgut dar (siehe dazu auch Rz 5100 und Rz 6621). Wird ein Weingarten veräußert, ist daher für die Rebanlage grundsätzlich ein gesonderter Kaufpreis zu ermitteln, der von der Pauschalierung…

EStR 2000 Rz 512315.1.13 Bienenzucht
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

15.1.13 Bienenzucht Rz 5123: Die Bienenzucht zählt gemäß § 50 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltlichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten…

EStR 2000 Rz 4243–424811.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Sozialversicherung | 11.161 € | | - Pachtzins | 1.500 € | (ungekürzt ) | | 32.339 € | 4.Beispiel gemischter Betrieb (Vollpauschalierung und Weinbau) Selbstbewirtschaftete Fläche 35 ha 30 ha Landwirtschaft (Hektarsatz 1. 500 €), 5 ha Weinbau (Hektarsatz 4.000 €…