1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…
…ein Unternehmen seine Rechtsform ändert. Dabei unterscheidet man zwischen formwechselnden und übertragenden Umwandlungen. 2.1.1.1. Formwechselnde Umwandlungen Rz 407: Bei formwechselnden Umwandlungen bleibt die Identität des Unternehmens bestehen, das lediglich seine Rechtsform ändert. Rechtsformändernde Umwandlungen finden sich bspw.beispielsweise in § 239 AktG (AG…
…sofern sie nicht als notwendiges Betriebsvermögen oder bei Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 als gewillkürtes Betriebsvermögen in einem nach der Umwandlung weitergeführten Betrieb verbleiben. Die formwechselnde Umwandlung gilt nicht als Betriebsaufgabe im Sinne des § 24 EStG 1988. Rz 133: Die mit dem Übergang in das…
…abgeschlossen wird, und zwar ungeachtet des zivilrechtlichen Fortbestehens der Kapitalgesellschaft bis zur Eintragung der Umgründung im Firmenbuch, da ertragsteuerlich mit Ablauf des rückwirkend festgelegten Stichtages der Vermögensübergang anzunehmen ist. Rz 1561: Im Falle einer formwechselnden Umwandlung einer AG in eine GmbH bzw. umgekehrt sieht § 24…
…sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen bei Anteilsveräußerungen und Aufgabe von Mitunternehmeranteilen auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens zu ziehen. 19.5.3 Abgrenzungsfragen 19.5.3.1 Formwechselnde Umwandlung Rz 5968: Eine bloß formwechselnde Umwandlung einer Mitunternehmerschaft (zB aus einer OG wird eine KG) löst keine der in …
…I Nr. 67/2004 idF des BGBl. I Nr. 53/2011) gegründete, oder durch eine "formwechselnde Umwandlung" aus einer anderen Rechtsform entstandene, der Aktiengesellschaft weitgehend entsprechende Rechtsform. Das SEG dient der Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über…
…Beitrittserklärung abgegeben und die Einlage zu leisten und muss die Meldung beim zuständigen FA erfolgt sein. 4.7.4. Formwechselnde Umwandlung Rz 1500: Eine formwechselnde Umwandlung einer Mitunternehmerschaft mit strukturändernder Wirkung dadurch, dass ein atypisch stiller Gesellschafter Hauptgesellschafter oder ein Hauptgesellschafter atypisch stiller Gesellschafter wird…
…aus der formwechselnden Umwandlung von anteilsverwaltenden Sparkassen entstehen. Sie sind keine betrieblichen Privatstiftungen, sondern als eigennützige Privatstiftungen nach Maßgabe des § 13 KStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtig. 1.2.1.6 Versicherungsvereinsstiftungen Rz 12: Versicherungsvereinsstiftungen sind Privatstiftungen, die gemäß § 61e VAG aus der formwechselnden Umwandlung von anteilsverwaltenden…
…GenG zu beachten, dass die Satzung einer aus einem Verein umwandlungsbedingt entstandenen Genossenschaft bestimmte Inhalte unabdingbar (und damit unabänderbar) vorzusehen hat. Kommt es im Zuge der formwechselnden Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft zu einem Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlung (zB weil die Genossenschaft, nicht aber…
…in ein anderes Eigenkapitalinstrument gleicher Beteiligungsqualität derselben Kapitalgesellschaft (zB die Umwandlung von Unternehmenswertanteilen in normale Gesellschaftsanteile gemäß § 9 Abs. 9 FlexKapGG oder der Umtausch von Aktien in Substanzgenussrechte) ist wirtschaftlich nicht anders zu beurteilen als der Tausch von Anteilen anlässlich der formwechselnden Umwandlung von Kapitalgesellschaften…
…dieser Kapitalanteile zur Gänze nicht anzuwenden. Rz 1235: Bei formwechselnder Umwandlung und nachfolgender Einbringung läuft die Zweijahresfrist weiter. Wurde die einbringende Gesellschaft nach dem Recht eines anderen EWR-Vertragsstaats gegründet und in eine österreichische Gesellschaft identitätswahrend umgewandelt, wird die Zweijahresfrist durch die Umwandlung nicht unterbrochen…
…Vorgang hat keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Ebenso muss keine Vorsorge zur Vermeidung einer Steuerlastverschiebung getroffen werden. Rz 1300: Kein Anwendungsfall des Art. IV UmgrStG liegt mangels Strukturänderung bei einer formwechselnden Umwandlung einer Personengesellschaft im Sinne des UGB vor (siehe Rz 407), dh. eine OG wird KG…
7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…