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InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…erfolgt ist. Bei Berechnung der Kapitalertragsteuer für die (fiktive) Ausschüttung von ausländischen Dividenden können gemäß § 2 iVm § 1 Abs. 2 Auslands-KESt VO 2012 (BGBl. II Nr. 92/2012) bis zu 15% an tatsächlich bezahlter ausländischer Quellensteuer unabhängig vom Bestehen eines DBA angerechnet werden. Dabei…

KStR 2013 Rz 1566–156829.2.2.4 Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Quartal die Mindeststeuerbeträge zu entrichten, falls sich nicht ohnehin eine höhere Vorauszahlung ergibt. Auf die Mindeststeuer laut Körperschaftsteuerbescheid sind Abzugsteuern (Kapitalertragsteuer) bis zur Höhe der auf die fiktive Bemessungsgrundlage entfallenden Steuer anzurechnen. Die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern kommt nicht in Betracht, da sich aus dem…

KStR 2013 Rz 1071–107415.6.3 Vor- und Außergruppenverluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Gruppenmitgliedern (fiktiv) anrechenbaren ausländischen Quellensteuern zeitgleich mit der Ergebniszurechnung weiterzuleiten, weil die anrechenbaren ausländischen Quellensteuern mit dem vom Gruppenmitglied weiterzuleitenden Ergebnis verbunden sind. Hat daher zB das inländische Gruppenmitglied GM2 (Enkel) eine gewinnbringende Betriebsstätte in Italien und Gewinne im Inland, sind die anrechenbaren italienischen Quellensteuern…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Einlagenstandes der übertragenden Körperschaft). Dieser Ausschüttungsbetrag ist unter Anrechnung der ausländischen, bei der B-Ltd angefallenen Steuern (KöSt, Quellensteuer) steuerpflichtig (vgl. KStR 2013 Rz 1244). Der Ausschüttungsbetrag führt in weiterer Folge zu einer Einlage der X-AG in die A-GmbH; der Beteiligungsansatz an der…

EStR 2000 Rz 7736–773929.5.2 Fiktionen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.5.2 Fiktionen Rz 7736: Um die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs durch die Abzugsverpflichteten zu erleichtern, werden in § 93 Abs. 5 EStG 1988 verschiedene Fiktionen aufgestellt. Die Fiktionen sind nicht als Wahlrecht ausgestaltet, sondern auch dann zwingend anzuwenden, wenn der Abzugsverpflichtete Kenntnis von den tatsächlichen…

KStR 2013 Rz 560–56112.3.1.7 Ausschüttungsfiktionen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

12.3.1.7 Ausschüttungsfiktionen Rz 560: Als offene Ausschüttung gelten auch die Ausschüttungsfiktionen. Unter diesem Sammelbegriff sind in verschiedenen Gesetzen geregelte Tatbestände zusammengefasst, denen gemeinsam ist, dass ein der Ausschüttung gleichgestellter Vorgang besteuert wird. IdR erfolgt in der Vermögenssphäre des Gesellschafters eine Endbesteuerung. In…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ausländische Zinsen, fließen ihm diese nach Abzug allfälliger ausländischer Quellensteuern zu. Bei der steuerlichen Behandlung der Zinsen ist vom Anleger das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Quellenstaat zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es zur Anrechnung von fiktiven Quellensteuern ("Matching Credit") kommt. Eine…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…in Abzug gebrachten ausländischen Quellensteuer vornehmen. Dabei ist zu beachten, dass durch die Anrechnung für Zwecke des KESt-Abzuges die Summe von in- und ausländischer Steuer nicht unter 25% sinken darf. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es zur Anrechnung von fiktiven Quellensteuern ("Matching…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn der Ansässigkeitsstaat des Fonds diese Einkünfte ebenfalls besteuert. Gemäß Art. 10 des jeweils anwendbaren DBA darf Österreich eine betraglich begrenzte Quellensteuer auf diese Dividenden erheben, der Ansässigkeitsstaat des Empfängers hat diese Steuer anzurechnen. Die Befreiung gemäß § 94 Z 10…

EStR 2000 Rz 665822.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2012 (§ 30 Abs. 6 lit. b EStG 1988), wenn der Grund und Boden entnommen worden ist und sodann im Rahmen einer privaten Grundstücksveräußerung veräußert wird Die fiktiven Anschaffungskosten bei nach dem 31.12.2012 erstmalig vermieteten Gebäuden (§ 30 Abs. 6 lit. a EStG 1988 iVm …

UmgrStR 2002 Rz 529–5492.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Stand der Einlagen iSd § 4 Abs. 12 EStG 1988 im gleichen Ausmaß. Das fiktiv ausgeschüttete Gewinnkapital von 60.000 (95.000 - 35.000) wird nicht verändert, die Ausschüttung ist als Einlagenrückzahlung nicht mit Kapitalertragsteuer belastet. Ob sie als solche einkommensteuerpflichtig ist, hängt von der Höhe…

EStR 2000 Rz 7729–773229.5.1.1.3.3 Ansatz im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Depot
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.5.1.1.3.3 Ansatz im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Depot Rz 7729: Im Zeitpunkt eines realisierungsbedingten Ausscheides eines Wertpapiers aus dem Depot müssen für die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs die Anschaffungskosten des Wertpapieres der depotführenden Stelle bekannt sein. Zu diesem Zeitpunkt kommen…

EStR 2000 Rz 6159–616020.2.2.5 Depotübertragung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

20.2.2.4 20.2.2.5 Depotübertragung 20.2.2.45.1 Allgemeines Rz 61476159: Während die neu eingeführten, die Substanz erfassenden Haupttatbestände des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 die Steuerpflicht stets an einen tatsächlichen Realisierungsvorgang (etwa einem Verkauf) anknüpfen, stellt…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…eine Abgrenzung der Zinsen gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 EU-QuStG zu erfolgen und die Zinserträge sind der EU-Quellensteuer zu unterziehen. Im Rahmen der Besteuerung der Investmentfonds waren daher die entsprechenden Meldungen für die laufenden Erträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträge mit…

EStR 2000 Rz 801630.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Allerdings sieht Art. 12 des DBA-Schweiz in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 21. März 2006 rückwirkend ab 1. Jänner 2006 eine generelle Quellensteuerbefreiung für Lizenzgebühren vor, wodurch dem § 99a EStG 1988 ab diesem Zeitraum insoweit derogiert wird, als sich aus dem DBA für den…

KStR 2013 Rz 124817.2 Passiveinkünfte
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.2 Passiveinkünfte 17.2.1 Allgemeines Rz 1248ae: Die Hinzurechnungsbesteuerung kommt ausschließlich für die in § 10a Abs. 2 KStG 1988 aufgezählten Passiveinkünfte zur Anwendung. Das sind dem Grunde nach folgende Einkünfte: Zinsen (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248af f), Lizenzgebühren (Z 2; siehe…

EStR 2000 Rz 7718–772029.4 KESt-Abzug bei Depotübertragungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…wird der Tatbestand der Depotentnahme daher nicht erfüllt, womit es weder zu einem fiktiven Zufluss von Erträgen, noch zu einer daran knüpfenden Abzugsverpflichtung kommt. Rz 7720: Die Wirkung des Zurückbehaltungsrechts ist daher weder die Schaffung eines entsprechenden Haftungsfonds für Abgabenschulden des Depotinhabers noch die Schaffung…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…

KStR 2013 Rz 1240–124216.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…5 KStG 1988 (zB Dividenden aus Bulgarien). Da die gesamten dem Besteuerungsvorbehalt unterliegenden Beteiligungserträge nur 4% (20/500) betragen, bestehen keine Bedenken, wenn der Fonds die anzurechnende Steuer auf Basis der in der Länderaufstellung genannten Beteiligungserträge berechnet (20 x bulgarischem Körperschaftsteuersatz zzgl. tatsächlich einbehaltene Quellensteuer).

EStR 2000 Rz 770929.2.2a Inländischer Schuldner oder inländischer Dienstleister bei Einkünften aus Kryptowährungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.2.2a Inländischer Schuldner oder inländischer Dienstleister bei Einkünften aus Kryptowährungen Rz 7709d: Gemäß § 93 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 liegen inländische Einkünfte aus Kryptowährungen vor, wenn bei laufenden Einkünften aus Kryptowährungen ein inländischer Schuldner oder ein inländischer Dienstleister gemäß § 95 Abs. 2…