…bleibt allenfalls ein gesetzlicher Abfertigungsanspruch bestehen (siehe Rz 1079c). Verzugszinsen bleiben nur dann steuerfrei, wenn sie sich auf den übertragenen Teil der Anwartschaft beziehen. Beispiel: Der fiktive Anspruch des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Übertragung beträgt 4 Monatsentgelte (die bisherige Dauer des Dienstverhältnisses beträgt 11 Jahre…
…infolge eines Rechtsstreites), geht die Steuerbegünstigung nicht verloren. Treffen zwei unmittelbar anschließende Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber zusammen und wurde bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch zu Recht beachtet oder geltend gemacht, sind ein beendetes und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Dies gilt auch dann…
…Vorsorgekasse | 1.3.2003 | | | Übertragungsbetrag an eine Betriebliche Vorsorgekasse | 14.000 Euro | | | 4 Monate fiktiver gesetzlicher Abfertigungsanspruch | | | | 4 x 3.000 Euro + 1/6 = 14.000 Euro | | | | begünst…
…Dezember 2001 enden, im Ausmaß bis zu 47,5%, und für folgende Wirtschaftsjahre im Ausmaß bis zu 45% der am Bilanzstichtag bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche steuerlich geltend gemacht werden. Für ältere (über 50jährige) Arbeitnehmer bleibt das Ausmaß von 60% aufrecht. Von der Zurücknahme des Ausmaßes steuerlich…
…ersten Tag des folgenden Wirtschaftsjahres den Wertpapierbestand gänzlich (steuerfreie Auflösung) oder teilweise (§ 124b Z 69 EStG 1988) abzustocken. Die gesetzliche Reduktion des Rückstellungsausmaßes auf 47,5% (2002) und 45% (2003) ist dem Absinken der fiktiven Abfertigungsanprüche iSd § 14 Abs. 5 Z 3 EStG 1988 gleichzuhalten…
…Vordienstzeiten gilt Folgendes: Als Beschäftigungs- bzw. Vordienstzeiten anrechenbar sind Zeiten, während der die Beschäftigung einen (einzelvertraglichen, kollektivvertraglichen oder gesetzlichen) Abfertigungsanspruch vermittelt hat. Dementsprechend gilt: 1. Vordienstzeitenanrechnung bei (arbeitsrechtlichen) Dienstnehmern: Bei den Vordienstzeiten muss es sich um Beschäftigungszeiten handeln, die der Arbeitnehmer entweder beim selben Arbeitgeber …
29.5.2 Fiktionen Rz 7736: Um die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs durch die Abzugsverpflichteten zu erleichtern, werden in § 93 Abs. 5 EStG 1988 verschiedene Fiktionen aufgestellt. Die Fiktionen sind nicht als Wahlrecht ausgestaltet, sondern auch dann zwingend anzuwenden, wenn der Abzugsverpflichtete Kenntnis von den tatsächlichen…
…einer Barauszahlung der Abfertigung der Abfertigungsanspruch als Einmalprämie für eine Rentenversicherung behandelt wird. 9.Zu jedem Bilanzstichtag sind für jeden Mitarbeiter folgende Daten aufzuzeichnen und evident zu halten: Die Versicherungsprämie an die Versicherung abzüglich der Verwaltungskosten, die gemäß § 14 EStG 1988 fiktiv zulässige Rückstellung, einen…
…9 EStG 1988; einzige Ausnahme: Dienstverhältnis wurde zum Bilanzstichtag bereits gekündigt und es ist nur die Kündigungsfrist abzuwarten; Rz 3332). Wertpapierdeckung: Bei Unternehmerwechsel Ausweis der Wertpapierdeckung in der ersten Schlussbilanz nach dem Übergang der Abfertigungsansprüche, bei rückwirkenden Umgründungen spätestens an jenem Tag, an dem sie…
…EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 dar (vgl. VwGH 20.5.1970, 0055/69). Arbeitnehmer Rz 6824: Werden einem abgeworbenen Arbeitnehmer Zahlungen geleistet, um dessen eventuelle finanzielle Nachteile (zB Verlust eines Abfertigungsanspruches im Kündigungsfall) zu kompensieren, stellen diese Zahlungen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs…
5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…
…2022, Ro 2021/15/0007). Rz 1089a: Aus dem Wortlaut des § 67 Abs. 6 EStG 1988 ergeben sich in Bezug auf die Abfertigungsansprüche zwei Kürzungskomponenten: Die während der in § 67 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 genannten nachgewiesenen Dienstzeit bereits erhaltenen Abfertigungen im Sinne des …
…Der Anspruch umfasst sowohl das laufende Entgelt, auf das der Arbeitnehmer während der fiktiven Kündigungsfrist Anspruch gehabt hätte, als auch die anteiligen Sonderzahlungen sowie sonstige Entgeltbestandteile. 19.8.3.2 Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume Rz 1104b: Zahlungen für den Verzicht…
6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…
12.3.1.7 Ausschüttungsfiktionen Rz 560: Als offene Ausschüttung gelten auch die Ausschüttungsfiktionen. Unter diesem Sammelbegriff sind in verschiedenen Gesetzen geregelte Tatbestände zusammengefasst, denen gemeinsam ist, dass ein der Ausschüttung gleichgestellter Vorgang besteuert wird. IdR erfolgt in der Vermögenssphäre des Gesellschafters eine Endbesteuerung. In…
40.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen Rz 1364: Bei Pensionszusatzversicherungen, bei betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und bei Pensionskassenbeiträgen ist eine Kapitalabfindung grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen der Barwert übersteigt nicht den Betrag…
19.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen Rz 1090: Überschreiten Abfindungen bzw. freiwillige Abfertigungen die Grenzen des ersten§ 67 Abs. 6 Z 1 und 2 EStG 1988 und zweiten Satzes des § 67 Abs. 6 EStG 1988, sind sie wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens…
Veränderungen, organisatorische Rz 6876: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Veränderungen, rechtliche Rz 6877: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Verdienstentgang Rz 6878: Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…
40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…