…1998, 95/13/0282, 95/13/0283). Rz 1108: Die Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) hat die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen (Darstellung der Berechnung) darzulegen (zB VwGH 5.7.1999, 98/16/0148).
…Bei Nichtabgabe der Erklärung besteht Schätzungsbefugnis gemäß § 184 BAO. Rz 7536: Formmängel (zB Nichtverwendung der amtlichen Vordrucke) und Fehlen der Unterschrift sind über Auftrag des Finanzamtes zu beheben. 28.4.2 Erklärungsfristen 28.4.2.1 Allgemein Rz 7537: Die Für nicht von der Quotenregelung…
… 303 ABGB nur dann unschätzbar, wenn ihr Wert mit keiner anderen ähnlichen Leistung infolge ihres Fehlens im Wirtschaftsverkehr verglichen werden kann. Unschätzbare Leistungen sind zB die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Ehrenerklärungen und dergleichen. Rz 1153: Lässt sich der Umfang oder der Wert einer Leistungspflicht zum Zeitpunkt…
…Wert, der größer als 0 ist. Das Vorhandensein des positiven Verkehrswertes gehört zu den Anwendungsvoraussetzungen. Das Fehlen eines positiven Verkehrswertes führt zur Nichtanwendbarkeit des Art. III UmgrStG. Ein Firmen- oder Praxiswert, der einzig und allein auf dem persönlichen Ruf und dem Bekanntheitsgrad des Einbringenden basiert…
11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…
…die Abgabenerhebung zu schätzen (§ 184 Abs. 3 BAO). Ein gravierender formeller Mangel liegt zum Beispiel vor, wenn aufgrund einer fehlenden Nummerierung, die der Dokumentation der vollständigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle dient, der Nachweis der Vollständigkeit nicht mehr erbracht werden kann. Bei einer Vielzahl von formellen Mängeln…
…Umgründung übergegangener Firmenwert wird nicht abgegolten (VwGH 8.11.1988, 88/14/0135). 13.7.3.2 Behandlung bei der Körperschaft Rz 664: Die fehlenden Betriebseinnahmen sind auf Grund der in Rz 663 dargestellten Vorgänge in jenem Wirtschaftsjahr bzw. bei Dauerschuldverhältnissen in jenen Wirtschaftsjahren zuzurechnen…