…Umgründung übergegangener Firmenwert wird nicht abgegolten (VwGH 8.11.1988, 88/14/0135). 13.7.3.2 Behandlung bei der Körperschaft Rz 664: Die fehlenden Betriebseinnahmen sind auf Grund der in Rz 663 dargestellten Vorgänge in jenem Wirtschaftsjahr bzw. bei Dauerschuldverhältnissen in jenen Wirtschaftsjahren zuzurechnen…
3.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht Rz 14: Das in § 1 Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben…
17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…
2.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 2.1.6.1. Allgemeines Rz 186: Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass…
3.7.4. Ursachen der Verluste im Verhältnis zu Vergleichsbetrieben (§ 2 Abs. 1 Z 3 LVO) Rz 51: Zu prüfen ist, aus welchem Grund gegenüber vergleichbaren Betätigungen, die Gewinne (Überschüsse) abwerfen, Verluste entstehen. Liegen die Ursachen in Umständen, die von "außen" einwirken (zB schlechte Infrastruktur…
…1 LVO ist nicht taxativ. Ergibt die Prüfung nach den in der LVO genannten Kriterien kein eindeutiges Bild, können auch in der Privatsphäre gelegene Motive für das Inkaufnehmen von Verlusten eine Indizwirkung für das Fehlen der Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschusserzielungsabsicht haben. Dazu zählt bei typisch erwerbswirtschaftlichen…
3.4.2. Gesamtgewinnprognose bei nicht von vornherein zeitlich begrenzten Betätigungen Rz 24: Mit Ausnahme der zeitlich begrenzten Betätigungen (Rz 18) einschließlich Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 4 LVO (Rz 121 ff) ist das Jahresergebnis grundsätzlich von den Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften zu bereinigen (siehe Rz 25…
…alone-Betrachtung). Daraus ergibt sich, dass die zum geplanten Umgründungsstichtag allenfalls fehlende Umgründungsfähigkeit auf Grund einer realen (wirtschaftlichen) Überschuldung bis zum Vertragstag herzustellen ist. Dies kann geschehen durch eine entsprechende Besserung der wirtschaftlichen Ertragslage in der Zeit zwischen dem Teilungsstichtag und dem Vertragsabschlusstag, oder entsprechende…
…Wertverhältnisse sind im Zweifel durch das Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen. Rz 306: Durch diese Bestimmung (siehe Rz 305) wird bewirkt, dass die fehlende, im Umtauschverhältnis zum Ausdruck kommende Äquivalenz zwischen dem Wert der Anteile der übertragenden Gesellschaft und der erhaltenen Gegenleistung die Anwendung des Art…
…dem Grunde nach eröffnet. Ausnahmen von der Maßgeblichkeit: Unanwendbarkeit des UmgrStG bei Fehlen einer steuerlichen Anwendungsvoraussetzung Unmaßgeblichkeit der gesellschaftsrechtlichen Bewertungsregeln Voll- oder Teilunanwendbarkeit bei Vorliegen eines Missbrauchs Unanwendbarkeit des UmgrStG bei Fehlen einer steuerlichen Anwendungsvoraussetzung Unmaßgeblichkeit der gesellschaftsrechtlichen Bewertungsregeln Voll- oder Teilunanwendbarkeit bei Vorliegen eines…
2.2 Liebhaberei Rz 102: Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in § 2 Abs. 4 EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw…
3.8. Entgeltliche Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 3 LVO) Rz 58: Unter § 2 Abs. 3 LVO fällt jede (unmittelbare oder mittelbare) Überlassung von Gebäuden, die nicht unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO fällt (Rz 77 ff). Im Hinblick auf die ähnlich gelagerten, eher starren Einnahmen…
…durch eine Ausgleichszahlung der begünstigten Gesellschafter an die benachteiligten gewählt oder eine Kombination von beiden vereinbart werden. Die Ausgleichszahlungen stellen beim Leistenden keine Betriebsausgabe und beim Empfänger keine Betriebseinnahme dar. Rz 1529: Wird bei fehlender Übereinstimmung auf einen Ausgleich zum Teil oder zur Gänze verzichtet…
…kann sich auch aus einer Branchengleichheit hinsichtlich der Tätigkeit der juristischen Person und jener des Eigentümers ein vorenthaltener Ertrag ergeben, der in einer fehlenden oder mangelhaften Regelung der grundsätzlichen Aufgabenverteilung oder in einer Regelung über ein konkretes Geschäft begründet ist (vgl. VwGH 23.6.1998…
…Als Ausfluss der ihn nach § 119 BAO treffenden Pflichten hat er alle jene Sachverhaltselemente über die Ertragsaussichten einer zunächst verlustbringenden Tätigkeit offen zu legen, die nur ihm bekannt sein können und für die er demnach näher an Sache und Beweis als die Abgabenbehörde ist (VwGH…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…
2. Einkommensteuer 2.1. Allgemeines Rz 3: Die Begriffe "Einkünfte" und "Einkommen" setzen eine Tätigkeit voraus, die von der Absicht des Steuerpflichtigen getragen ist, insgesamt eine wirtschaftliche Vermögensvermehrung zu erreichen. Für die Steuerbarkeit von Einkünften ist daher nicht nur erforderlich, dass sie im Rahmen der…
… Rz 2483); Mietrecht (Differenz zwischen Alt- und Neumiete; Rz 2480); Selbstgeschaffene Wirtschaftsgüter (angefallene Kosten und Ertragsaussichten; Rz 2481). Entnahme fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter: Entnahme auch der Verbindlichkeit (Rz 2482). Einlagen: Aktualisierung der GER 1989; Bloße Nutzungen sind nicht als Wirtschaftsgüter anzusehen (Bewertung des § 6 Z 5 EStG…
4. Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) 4.1. Allgemeines Rz 68: In den Fällen des § 1 Abs. 2 LVO ist bei Auftreten von Verlusten (siehe Rz 5) Liebhaberei anzunehmen. Eine Anerkennung der Betätigung als Einkunftsquelle setzt voraus, dass trotz Auftretens zeitweiliger…