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LStR 2002 Rz 1225–122631.3 Mehrere Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…Ende des einen und der Beginn eines neuen Dienstverhältnisses beim selben Arbeitgeber innerhalb desselben Kalendermonates, ist trotz der Unterbrechung ein einheitlicher Lohnzettel mit Beginn des ersten und Ende des weiteren Dienstverhältnisses zu erstellen. Werden Personen in unregelmäßigen Abständen fallweise beschäftigt, sodass nicht von einem einheitlichen…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

42.5.12 § 47 EStG 1988 Rz 10934: § 47 EStG 1988 - Merkmale eines Dienstverhältnisses - Publikumsdienste (Rz 934) (2009) Die Arbeitsverhältnisse von im Publikumsdienst beschäftigten Personen eines Theaters (Garderobiere, Platzanweiser, Programmverkäufer) weisen die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit auf. Es besteht auch die Möglichkeit, sich vertreten zu…

LStR 2002 Rz 4016.1.4 Journalisten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Verordnung des BMF, BGBl. II Nr. 382/2001, ist aber andererseits auch für Arbeitnehmer anwendbar, die nicht bei Zeitungsunternehmen beschäftigt sind bzw. die nicht dem Journalistengesetz unterliegen. Regelmäßig erscheinende Publikationen und Druckwerke (Zeitungen, Zeitschriften) sind solche, die wenigstens viermal im Kalenderjahr wiederkehrend erscheinen (vgl. § 1…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…verbleibenden 13 km können Werbungskosten (Fahrtkosten) berücksichtigt werden. Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer mit Wohnort Kitzbühel arbeitet täglich in seiner Hauptarbeitsstätte in Kitzbühel. Fallweise arbeitet er am Nachmittag in der Zweigstelle in Lienz. Für die Fahrt von der Hauptarbeitsstätte (in Kitzbühel) zur zweiten Arbeitsstätte (in Lienz)…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…79, 80, 82, 84, 87, 128 und 129 EStG 1988 normierten Pflichten des Arbeitgebers. Rz 771: Vorübergehend beschäftigte ausschließlich körperlich tätige Arbeitnehmer fallen unter die Bestimmung des § 69 EStG 1988. Darunter fallen nur Personen, die bloß manuelle, an keinen Befähigungsnachweis gebundene Arbeitsleistungen (gering vergütete Dienstleistungen…

LStR 2002 Rz 10823–1090842.5.11 § 34 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

… 34 Abs. 1 EStG 1988 - Haushaltshilfe für ältere Menschen als außergewöhnliche Belastung (Rz 896b und Rz 897 und Rz 898) (2008) Ältere alleinstehende, gebrechliche Menschen mit und ohne Pflegestufe beschäftigen fallweise eine Haushaltshilfe. Es liegt eine ärztliche Bestätigung vor, dass die ältere Person zB keine…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…der Sitz der Firma nicht aufgesucht, um zu arbeiten (nur Abholen von Unterlagen und Ersatzteilen). Die Arbeitnehmer kommen lediglich fallweise an den Sitz des Arbeitgebers, um an Schulungen oder Besprechungen teilzunehmen. 1.Fallen Leistungen des Arbeitgebers für Fahrten zum Sitz der Firma als Tagesgelder, Fahrtkostenersätze…

VereinsR 2001 Rz 878–90110 Steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…und erhält für die Sportausübung für Verein A in der Spielsaison 20162024/2017 15.00025 20.000 Euro. Daneben ist X im Verein A auch als Jugendtrainer beschäftigt. Für die Tätigkeit als Jugendtrainer erhält X in der Spielsaison 20162024/2017 eine fremdübliche Vergütung25 pauschale Reiseaufwandsentschädigungen…

LStR 2002 Rz 10248–1027442.5.4.2 Rz 10248 bis Rz 10274
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…mehr als 20 km beträgt. Gemäß § 77 Abs. 1 EStG 1988 ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat, wenn der Arbeitnehmer durchgehend beschäftigt ist. Für den Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…358a). Als berufliche Tätigkeit gilt jede Tätigkeit, die zu Einkünften führt (d.h. auch Hilfstätigkeiten oder fallweise Beschäftigungen). Auch wenn die berufliche Tätigkeit erst nach Beginn des Studiums begonnen wird, liegt eine Umschulung vor. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen nicht nur die Studiengebühren, sondern alle…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…2005/14/0117). Als berufliche Tätigkeit gilt jede Tätigkeit, die zu Einkünften führt (dh. auch Hilfstätigkeiten oder fallweise Beschäftigungen). Auch wenn die berufliche Tätigkeit in einem Kalenderjahr erst nach Anfallen von Aufwendungen begonnen wird, können absetzbare Umschulungskosten vorliegen. Absetzbar sind in diesem Fall alle Umschulungskosten…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Verhältnisse anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer die eingeräumte Möglichkeit, das arbeitgebereigene Kraftfahrzeug privat zu verwenden, - wenn auch nur fallweise - nützt (VwGH 7.8.2001, 97/14/0175). Mit dem Sachbezugswert sind alle geldwerten Vorteile, die mit der Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz üblicherweise verbunden sind, abgegolten…

LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Wartungserlass des BMF 04.07.2008, BMF-010222/0157-VI/7/2008, lauten: Liegt eine gleich bleibende Arbeitsstätte (ständiger Dienstort) auf Grund der Art der Beschäftigung nicht vor (zB bei Bauarbeitern oder überlassenen Arbeitskräften, die am Firmensitz niemals tätig werden), stehen für Fahrten zwischen der…

LStR 2002 Rz 1167–117021.2 Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (§ 69 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Beschäftigung dar, wenn sie im Rahmen eines einheitlichen, fortlaufenden Dienstverhältnisses verrichtet wird. Dies ist jedenfalls anzunehmen, wenn die Tätigkeit durch mehrere Wochen kontinuierlich (allwöchentlich) ausgeübt wird (VwGH 25.1.1980, 1361/80). Desgleichen ist die regelmäßig monatliche Entlohnung ein Indiz für eine länger dauernde Beschäftigung…

LStR 2002 Rz 972–97515.4.5.2 Aufräumepersonal
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1987, 86/14/0163). 15.4.5.4 Aushilfskräfte Rz 973a: Bei Aushilfskräften, die regelmäßig (zB jeden oder jeden zweiten Samstag) aufgrund der höheren Kundenfrequenz zur Verstärkung des vorhandenen Lager- und Verkaufspersonals zu vorgegebenen Arbeitszeiten gegen einen bestimmten Stundenlohn beschäftigt werden, ist die Verpflichtung, eine…

LStR 2002 Rz 713.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe und Aushilfskräfte mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988) Rz 71: Der für die Steuerbefreiung in Betracht kommende Personenkreis ergibt sich aus den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002. Die Einkünfte sind gemäß § 3…

LStR 2002 Rz 116621 LOHNSTEUERABZUG IN BESONDEREN FÄLLEN (§ 69 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

21 LOHNSTEUERABZUG IN BESONDEREN FÄLLEN (§ 69 EStG 1988) 21.1 Allgemeines Rz 1166: Die Bestimmungen des § 69 EStG 1988 sind nur auf Arbeitnehmer anwendbar, da das Vorliegen eines (kurzfristigen) Dienstverhältnisses erforderlich ist. Eine unmittelbare Anwendung des § 69 Abs. 1 EStG 1988 ist nicht möglich, da…

LStR 2002 Rz 946–95115.4.3.8 Dauer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…

LStR 2002 Rz 51.2.4 Ausländische Saisonarbeiter
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

1.2.4 Ausländische Saisonarbeiter Rz 5: Bei kurzfristig beschäftigten ausländischen Saisonarbeitern liegt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland nicht vor, weil sich diese Personen nur vorübergehend im Inland aufhalten. Es kommt daher nur der Subsidiartatbestand nach § 26 Abs. 2 BAO des Aufenthaltes von mehr als…

LStR 2002 Rz 4056.1.8 Heimarbeiter
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

6.1.8 Heimarbeiter Rz 405: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Heimarbeiter gelten ausschließlich Personen, die dem HeimarbeitergesetzHeimarbeitsgesetz 1960 1960, (BGBl. Nr. 105/1961) unterliegen. Andere Personen, die eine nichtselbständige Tätigkeit von zu Hause aus durchführen, gelten nicht als Heimarbeiter (zB…