…bei dem es für die Zurechnung der Einkünfte nicht auf das Vorhandensein einer Einkunftsquelle, sondern im Wesentlichen nur auf den wiederkehrenden Zufluss von Bezügen ankommt. Dem Begriff von Bezügen iSd § 29 Z 1 EStG 1988 werden auch zeitlich begrenzte Geld- oder Sachleistungen in unterschiedlicher und…
13.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988) Rz 4629: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Ermittlung…
…lit. a bis c EStG 1988 steuerfrei sind, kann sich eine Steuerpflicht im Rahmen der sonstigen Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 EStG 1988 (wiederkehrende Bezüge) ergeben. 10.1.5 Steuerfreie Einkünfte Steuerfrei sind Rz 246: nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit. b…
30.1.11 Wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren Rz 7990: Soweit nicht das Subsidiaritätsprinzip eine Erfassung zur beschränkten Steuerpflicht in anderen Einkunftsarten erfordert, unterliegen wiederkehrende Bezüge (zB Renten), Einkünfte aus Leistungen (zB Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung, Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände) sowie Funktionsgebühren nicht…
22 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG 1988) Rz 6601: Sonstige Einkünfte iSd § 29 EStG 1988 sind: Wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Spekulationsgeschäftenprivaten Grundstücksveräußerungen iSd § 30 EStG 1988, Einkünfte aus Veräußerung von BeteiligungenSpekulationsgeschäften iSd § 31 EStG 1988, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die…
…13/0090). Soweit Anschlussgebühren bzw. Baukostenzuschüsse zum Teil auch das Entgelt für die Einräumung eines Benützungs- bzw. Bezugsrechtes darstellen, sind sie nicht sofort zur Gänze als Einnahme zu erfassen, sondern auf den Zeitraum der Einräumung des Nutzungsrechtes (Vertragsdauer), höchstens jedoch auf 20 Jahre passiv abzugrenzen…
…ist nur mit 25% steuerlich zu erfassen, die restlichen 75% bleiben steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt wurden. Siehe auch Beispiel Rz 10680. Rz 680a: Laufende Bezüge von Pensionskassen und von betrieblichen Kollektivversicherungen (nicht Pensionsabfindungen - dazu…
… 67 Abs. 1 und § 68 EStG 1988 sowie Bezüge, die mit den festen Steuersätzen nach §§ 67§§ 67, 67a oder 69 Abs. 1 EStG 1988 versteuert wurden, bleiben bei der Veranlagung außer Ansatz. Die Steuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels (§ 67 Abs. 1 und 2…
…12.2020 25%) sowie die Berücksichtigung des Freibetrages von 30 Euro täglich für Bezüge gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988 bzw. die Pauschalbesteuerung in Höhe von 20% (bis zum 31.12.2020 22% ) sowie die Berücksichtigung des Freibetrages von 20 Euro täglich für Bezüge gemäß …
…bis 8 EStG 1988 sind feste Steuersätze, und zwar auch die vervielfachte Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 3 und 4 EStG 1988 sowie die Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 8 lit. e und f EStG 1988 (Hälftesteuersatz bei Pensionsabfindungen und Hälftesteuersatz bei Bezügen im Rahmen von Sozialplänen).
… 98 Abs. 1 Z 4 letzter Satz EStG 1988) für die überlassenen ausländischen Dienstnehmer erlischt, wird ein Abzug der Lohnaufwendungen nur im Fall ihrer steuerlichen Erfassung vorzunehmen sein. In derartigen Fällen wird auch zu untersuchen sein, ob das als Arbeitskräftegesteller auftretende ausländische Unternehmen nicht in…
…ansehen sollte, ein wiederkehrender Bezug gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 (VwGH 23.4.1969, 1633/68) bzw. eine dauernde Last gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. 24.1.2 Dauernde Lasten Rz 7009: Dauernde Lasten gehören zu den wiederkehrenden Bezügen. Sie unterscheiden…
3.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.2.2.2.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.2.1.1. Rechtslage für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden Rz 300: Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b iVm Z…
…Arbeitnehmer (zB Dienstvertrag, Zusatzvereinbarung) muss vor der Auszahlung schriftlich abgefasst werden und Regelungen über den Anspruch sowie die Auszahlungsmodalität des sonstigen Bezuges enthalten. Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2020 werden auch entsprechende mündliche Vereinbarungen anerkannt. Sieht ein Pensionskassenreglement grundsätzlich eine monatlich gleichbleibende Auszahlung vor, ist in…
… 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) werden die erhaltenen Krankengelder und steuerpflichtigen Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sowie die erhaltenen Rehabilitationsgelder der vollen Tarifbesteuerung unterworfen. Zur Erfassung zu einer allfälligen Pflichtveranlagung haben die auszahlenden Stellen bis zum 31. Jänner (bei Übermittlung mittels Datenleitung oder…
…Einkommen (im Ausland) nicht vermindert haben. Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerfrei behandelt wurden, sind sie ebenfalls nur mit 25% zu erfassen. | | Pensionskassenbeiträge ((Beiträge an Pensionskassen iSd…
…vor dem AbgÄG 2012), bei den besonderen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988), bei der Veräußerungim Rahmen von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z Veräußerungen von Gebäuden vor dem 1.4.2012 (§ 28 Abs. 7 EStG 19881 EStG 1988), bei Spekulationsgeschäften (…
Konventionalstrafen Rz 1049: sind in der betrieblichen Sphäre Betriebseinnahmen. Randzahl 1050: entfällt Nachsicht, Nachlass Rz 1051: betrieblicher Schulden ist Einnahme, soweit hierfür nicht private Gründe vorliegen. Nebengeschäfte Rz 1052: Siehe Rz 1003. Personensteuern Rz 1053: Gutschriften, Erstattungen und Nachsichten sind keine Einnahmen (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschafts…
…28.4.1970, 1296/68). Die bilanzmäßige Erfassung der Anzahlungen hat keinen Einfluss auf den Schwebezustand (siehe Rz 2327 f). 6.3.3 Dauerschuldverhältnisse Rz 2163: Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Gewinnrealisierung im Umfang der anteiligen Leistungserbringung. Es ist daher wesentlich, ob Leistungen zeitpunkt…
…nicht zugeflossen. Rz 4608: Vorauszahlungen wie insbesondere Bezugsvorschüsse und Mietvorauszahlungen sind grundsätzlich nach den allgemeinen Zufluss-Grundsätzen - unabhängig von der Fälligkeit, nach Maßgabe der Erlangung der Verfügungsmacht - zu beurteilen. Zur Abgrenzung zum Darlehen siehe Rz 6411, zu Bezugsvorschüssen siehe LStR 2002 Rz 632 und 633. …