…Bewertung wurde festgestellt, dass durch dem Zollschuldner durch die Leistung einer Sicherheit ernste wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten entstehen könnten. Die Aussetzung ist auf ein Jahr begrenzt. Die Zollbehörden können diese Frist jedoch in begründeten Fällen verlängern. 5.2.5. Zahlung vor Fristablauf (Art. 109 Abs…
…darauf verzichten, eine Sicherheitsleistung zu verlangen oder Kreditzinsen zu berechnen, sofern auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung der Verhältnisse des Zollschuldners festgestellt wurde, dass dies zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen würde. (4) Die Zollbehörden verzichten auf die Erhebung von Kreditzinsen, wenn der…
…den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Der Verzugszinssatz wird nach Absatz 1 bemessen. (3) Die Zollbehörden können darauf verzichten, Verzugszinsen zu berechnen, sofern auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung der Verhältnisse des Zollschuldners festgestellt wurde, dass dies zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen würde…
…Diese Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte; das Vorliegen dieser Schwierigkeiten muss dokumentiert sein. In Fällen der Z 3 erübrigt sich die Forderung einer Sicherheitsleistung auch…
…dies würde zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen. Gleiches sollte gelten, wenn die Zollschuld auf einer Nichteinhaltung der Vorschriften beruht, sofern der betreffenden Person nicht Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. (31) Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung des Zollkodex und Klarheit…
…Waren zum Zeitpunkt des Antrags auf Erlass nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung, ist eine Sicherheit zu leisten. (3) Abweichend von Absatz 2 verlangen die Zollbehörden keine Sicherheit, wenn festgestellt wird, dass durch die Stellung einer Sicherheit dem Schuldner ernste wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten entstehen könnten.
…Pflicht zur Entrichtung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erwächst, wird die Vollziehung der Entscheidung nur gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt, es sei denn, es wird auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung festgestellt, dass durch die Leistung einer solchen Sicherheit dem Schuldner ernste wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten entstehen könnten.
…Sicherheit über den gesamten Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe geleistet, und der Bürge ist von seinen Pflichten nicht befreit. b)Auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung wurde festgestellt, dass durch dem Zollschuldner durch die Leistung einer Sicherheit ernste wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten entstehen könnten. (3)…
…gesamten Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe geleistet, und der Bürge ist von seinen Pflichten nicht befreit. b)Auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung wurde festgestellt, dass dem Zollschuldner durch die Leistung einer Sicherheit ernste wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten entstehen könnten. Die Aussetzung ist gemäß Art…
…den Unternehmer allerdings oft mit großen Schwierigkeiten verbunden sein. Aus Vereinfachungsgründen können Unternehmer, denen auf Grund des § 18 Abs. 7 UStG 1994 vom Finanzamt die nachträgliche Trennung der Entgelte nach Steuersätzen gestattet worden ist, nachträgliche Entgeltsminderungen (zB durch Skonti, Rabatte oder sonstige Preisnachlässe) nach dem…