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UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Verbotene Einlagenrückgewähr Rz 51: Ein gesellschaftsrechtliches Hindernis für die Verschmelzung bei verbundenen Körperschaften oder bei einer Schwesterverschmelzung kann das Vorliegen einer verbotenen Einlagenrückgewähr sein. Ein Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ist allerdings auch dann gegeben, wenn ein Verschmelzungsbeschluss trotz Vorliegens einer verbotenen Einlagenrückgewähr in das…

UmgrStR 2002 Rz 1080–10903.6.4.9. Identität der Beteiligungen an der einbringenden und der übernehmenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…3. Verbotene Einlagenrückgewähr Rz 1084: Die Einbringung von Vermögen in eine Schwestergesellschaft (oder auch up stream in die Muttergesellschaft) unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung ist zwar nach § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG steuerrechtlich gedeckt, führt aber zu einer unternehmensrechtlich verbotenen Einlagenrückgewähr im Sinne des …

UmgrStR 2002 Rz 995–10003.5.4. Buchgewinne und Buchverluste
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…Muttergesellschaft entsteht nicht nur bei der übernehmenden Körperschaft sondern auch bei der übertragenden Körperschaft mangels Gegenleistung ein steuerneutraler Buchverlust oder Buchgewinn. In unternehmensrechtlicher Sicht liegt dabei eine verbotene Einlagenrückgewähr vor, sofern keine gesellschaftsrechtlichen Begleitmaßnahmen gesetzt werden (siehe Rz 1084 f). Rz 999: Ein Sonderfall eines…

UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…GmbHG) ist aber zu werten (Nichtigkeit des Verschmelzungsvertrages), wenn der Wert des übertragenen Vermögens (nach Wegfall der Beteiligung) negativ ist, da sonst eine verbotene Einlagenrückgewähr gegeben wäre. Ein down-stream-merger ist danach nur dann zulässig, wenn trotz Nichtberücksichtigung des Wertes der Beteiligung an der…

UmgrStR 2002 Rz 1001–10293.6. Gegenleistung (§ 19 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Einbringenden anzunehmen. 3.6.1.4.3. Maßnahmen gegen verbotene Einlagenrückgewähr Rz 1007: Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung einer unternehmensrechtlich verbotenen Einlagenrückgewähr (siehe Rz 1085) stellen keine verbotenen Gegenleistungen dar und haben keinen Einfluss auf die Anwendung des Art. III UmgrStG. 3.6.1.4.4…

KStR 2013 Rz 576–58213.1.7 Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Liebhaberei in Zusammenhang mit verdeckten Ausschüttungen siehe LRL 2012 Rz 135 ff. 13.1.7.5 Verdeckte Ausschüttung und verbotene Einlagenrückgewähr Rz 581: Das in § 52 AktG und § 82 GmbHG enthaltene gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr weist eine gewisse Nahebeziehung zum Tatbestand der verdeckten Ausschüttung auf…

KStR 2013 Rz 517–53611.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

11.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge Alineare Einlagen Rz 517: Leisten nicht sämtliche Anteilsinhaber Einlagen, ändert dies nichts an der Einlagenwirkung. Anteilige Einlage Rz 518: Veräußert der Anteilsinhaber der Körperschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis, ist in Höhe der Differenz zum…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

KStR 2013 Rz 512–51311.2.5 Mittelbare Einlagen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

11.2.5 Mittelbare Einlagen Rz 512: Ein von einer Großmuttergesellschaft unmittelbar an die Enkelgesellschaft gewährter Zuschuss aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen ist ertragsteuerrechtlich unabhängig vom Zahlungsfluss als Doppeleinlage im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1988, zunächst als Einlage der Großmuttergesellschaft in ihre Tochtergesellschaft und in…

KStR 2013 Rz 501–50311.2.3 Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

11.2.3 Nutzungseinlagen Rz 501: Unter Nutzungseinlage wird die Überlassung von Geld oder Gegenständen an die Körperschaft zum Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anteilsinhaber ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt verstanden. Dem Nutzungsvorteil kommt nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen…

KStR 2013 Rz 486–49311. Einlagen (§ 8 Abs. 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

11. Einlagen (§ 8 Abs. 1 KStG 1988) 11.1 Allgemeines Rz 486: Die steuerliche Neutralität von Gesellschaftereinlagen und ähnlichen Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1988 folgt bereits aus der Systematik des Gewinnbegriffs, da sie in gleicher Weise wie Einlagen im Sinne des…

EStR 2000 Rz 437–4484.1.9 Einlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

4.1.9 Einlagen 4.1.9.1 Allgemeines Rz 437: Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich (§ 4 Abs. 1 EStG 1988). Zu den Nutzungseinlagen siehe Rz 2496 ff und 2595 ff. 4.1.9.2 ABC der Einlagen Anschaffung Rz…

KStR 2013 Rz 494–50011.2.2 Geld- und Sacheinlagen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

11.2.2 Geld- und Sacheinlagen 11.2.2.1 Allgemeines Rz 494: Unter die offenen Einlagen fallen zunächst die im Gesellschaftsrecht ausdrücklich geregelten Einlagen im Austausch gegen Gesellschaftsrechte, wie das den Kapitalgesellschaften anlässlich Gründung oder Kapitalerhöhung zugeführte Nominalkapital inklusive Ausgabeaufgeld, Nachschüsse gemäß §§ 72 ff…

KStR 2013 Rz 429–4304.1.3 Entnahmen und Einlagen im Körperschaftsteuerrecht
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

4.1.3 Entnahmen und Einlagen im Körperschaftsteuerrecht 4.1.3.1 Entnahmen und Einlagen nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 Rz 429: § 7 Abs. 2 KStG 1988 übernimmt die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften der Gewinnermittlung ins Körperschaftsteuerrecht. Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1…

KStR 2013 Rz 504–51111.2.4 Verdeckte Einlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

11.2.4 Verdeckte Einlagen Rz 504: Verdeckte Einlagen sind alle nicht ohne weiteres als Einlagen erkennbare Zuwendungen (Vorteilseinräumungen) einer an der Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Person, die von einer dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Person, nicht gewährt würden. Im Falle einer Wirtschaftsgutübertragung liegt…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

4.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen Rz 514: Scheidet im Fall von Verrechnungspreisberichtigungen gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung in der Tochtergesellschaft als Sekundärberichtigung aus (Rz 509), wird eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung zu prüfen…

EStR 2000 Rz 7718–772029.4 KESt-Abzug bei Depotübertragungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.4 KESt-Abzug bei Depotübertragungen Rz 7718: Nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 werden die Entnahme und das sonstige Ausscheiden von Wertpapieren aus dem Depot als der Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gleichgestellte steuerpflichtige Vorgänge normiert…

LStR 2002 Rz 1336–133740.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…

EStR 2000 Rz 6132–613520.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile Rz 6132: Besondere Entgelte und Vorteile sind Geldleistungen, die neben den in § 27 Abs. 2 EStG 1988 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise: Zahlung verjährter Zinsen. Darlehensabgeld (Damnum); das ist der Unterschiedsbetrag…

LStR 2002 Rz 136440.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen Rz 1364: Bei Pensionszusatzversicherungen, bei betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und bei Pensionskassenbeiträgen ist eine Kapitalabfindung grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen der Barwert übersteigt nicht den Betrag…