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6 Treffer1532 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…131 Abs. 3 BAO durch Speichern der elektronisch übermittelten UVA-Daten entsprochen werden. 21.1.3. Wegfall der Verpflichtung zur Einreichung einer Voranmeldung Rz 2756: In anderen als den in Rz 2751 bis Rz 2753 angeführten Fällen besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer UVA. Zu…

UStR 2000 Rz 4297–4300125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994) 125a.1. Voraussetzungen für im Gemeinschaftsgebiet niedergelassene Unternehmer Rz 4297: Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer gemäß § 3a…

UStR 2000 Rz 1075–11067.4. Ausfuhrnachweis allgemein
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…auch ZK-2630, Arbeitsrichtlinie Verbringung aus dem Zollgebiet Abschnitt 7.). Mit der Bescheinigung des Ausgangs der Ware im Sinne von Artikel 334 UZK-IA wird der Austritt der Waren im elektronischen Ausfuhrverfahren in e(AES -zoll ( Automated Export System, vormals ECS) bestätigt, die Ausgangsbescheinigung wird…

VereinsR 2001 Rz 535–5443.8 Umsatzsteuervoranmeldung - Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Überschüsse nur durch Abgabe einer UVA geltend gemacht werden. Rz 539: Gemäß § 21 Abs. 1 vierter und fünfter Unterabsatz UStG 1994 in Verbindung mit § 1 der VO des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II Nr. 512/2006 hat die Übermittlung der Voranmeldungen elektronisch und - entsprechend der…

UStR 2000 Rz 3437–343825b.4. Sondervorschriften
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…nach § 25b UStG 1994: Der Erklärungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 25b Abs. 3 UStG 1994). Die Unternehmer haben monatliche Steuererklärungen bis zum letzten Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Kalendermonats auf elektronischem Weg (bei Österreich als MSI: FinanzOnline) abzugeben (Art. 25b Abs. 3 UStG 1994). Für…

UStR 2000 Rz 3434–343625b. Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…beiden darauffolgenden Kalenderjahre gebunden. Zum Wechsel des MSI bei Sitz- oder Betriebsstättenverlegung siehe Art. 57f Abs. 2 VO (EU) 282/2011. Die Verwendung des IOSS muss auf elektronischem Weg beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Ist Österreich der MSI, muss der Antrag über FinanzOnline gestellt werden…