RIS AI
10 Treffer1580 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…b EStG 1988, wonach das Tagesgeld bei Reisen von weniger als 12 Stunden nur anteilig in Anspruch genommen werden kann, ohnehin entsprochen. Während im Rahmen des § 26 Z 4 EStG 1988 Arbeitgebersätze auch bei einer eintägigen Dienstreise nicht steuerbar sind, würde die Verweigerung der Anerkennung…

LStR 2002 Rz 3115.6.7.5 Inlandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…längeren Reisen ist für jede angebrochene Reisestunde ein Zwölftel von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) absetzbar. Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden, so steht der volle Satz zu. Das Erkenntnis des VwGH 30.10.2001, 95/14/0013, wonach bei einer eintägigen…

EStR 2000 Rz 525416.2.6a Stipendien für freiberufliche Tätigkeiten (§ 22 Z 1 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… dasselbe gilt für Leistungsstipendien. Ebenfalls nicht erfasst sind einmalige Zuwendungen in Form von "Stipendien", die außerhalb einer bestehenden Einkunftsquelle geleistet werden und lediglich Kosten abgelten, aber keinen Einkommensersatz darstellen (zB die Abgeltung von Aufwendungen für Fachliteratur, Materialien, Reisen usw.). Rz 5254c: Ein Stipendium stellt wirtschaftlich…

ZK-26301.5. Ausfuhrzollstelle - Artikel 1 Z 16 UZK-DA
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…DA Die Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte ist eine im Zollgebiet der Union einmalige Kennnummer, die von einer Zollbehörde einem Wirtschaftsbeteiligten oder einer anderen Person zur Registrierung für Zollzwecke zugewiesen wird. 1.11. Reisender - Artikel 1 Z 40 UZK-DA Reisender ist eine natürliche Person…

ZK-15801.14. Inhaber des Verfahrens - Artikel 5 Z 35 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…UZK-DA Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte ist eine im Zollgebiet der Union einmalige Kennnummer, die von einer Zollbehörde einem Wirtschaftsbeteiligten oder einer anderen Person zur Registrierung für Zollzwecke zugewiesen wird. 1.20. Reisender - Artikel 1 Z 40 UZK-DA Reisender ist eine natürliche Person…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…Arbeitsrichtlinie ZT-1600 beschrieben. 8.11. Ausnahmen vom Präferenznachweis (1) Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden oder die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden, werden ohne Vorlage eines Präferenznachweises als Ursprungserzeugnisse angesehen, sofern es sich um Einfuhren nichtkommerzieller Art handelt…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Düngemittel und Erzeugnisse zur Boden- oder Pflanzenbehandlung, die zur Bewirtschaftung von in unmittelbarer Nähe eines Drittlandes liegenden Grundstücken im Zollgebiet der Union bestimmt sind | 39 | C48 | Im persönlichen Gepäck von Reisenden befindliche Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind | 41 |…

ZK-26303. Ausfuhr und Wiederausfuhr
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…Donau Zu unterscheiden ist, ob die betreffenden Waren als Bordvorräte (zum Verbrauch oder zur einmaligen Verwendung an Bord) oder als Bordverkauf (die Waren werden an die Reisenden abgegeben und können mit von Bord genommen werden) verwendet werden sollen. 3.7.1. Bordvorräte 3.7.1…

GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04101.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.