30.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung Rz 7991: Ist eine Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf…
…1988. Soweit spezielle Bestimmungen des KStG 1988 vom EStG 1988 abweichende Regelungen treffen, gehen diese als Spezialnormen den einkommensteuerlichen Normen vor. Soweit das KStG 1988 ergänzende Regelungen enthält, treten diese zu den einkommensteuerlichen Vorschriften über die Einkommensermittlung hinzu, wie zB die Regelungen über Einlagen, Entnahmen…
15. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) 15.1 Allgemeines Rz 1004: So wie das Einkommensteuerrecht ist auch das Körperschaftsteuerrecht vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt, das heißt, von der Zurechnung des Einkommens zu einem bestimmten Körperschaftsteuersubjekt, welches das Einkommen bezogen hat (§ 7 Abs. 1 KStG 1988…
…die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung. Im Wesentlichen gelten die im Bereich des EStG 1988 geltenden Zurechnungsgrundsätze (siehe EStR 2000 Rz 104 ff); beispielsweise sind bei einem verpachteten Betrieb die Einkünfte aus dem Betrieb dem Pächter zuzurechnen, Einkünfte aus einem Vermögensgegenstand, an dem…
15.6 Ergebniszurechnung 15.6.1 Allgemeines Rz 1059: Nach § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 hat jedes Gruppenmitglied sein steuerliches Ergebnis (siehe Rz 1060 bis Rz 1105) zunächst unabhängig von anderen Gruppenmitgliedern zu ermitteln. Sodann wird das steuerliche Ergebnis dem am Gruppenmitglied finanziell…
2.3 Persönliche Zurechnung von Einkünften 2.3.1 Allgemeines Rz 104: Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 EStG 1988 sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an der Einkunftsquelle decken (VwGH 25.2…
2.8.3 Betriebliche Einkunftsermittlung Rz 193: Hat ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger einen ausländischen Betrieb ohne inländische Betriebsstätte, ist für Zwecke der österreichischen Gewinnermittlung (Umrechnung) der Gewinn immer nach jener Gewinnermittlungsart zu ermitteln, die sich ergäbe, wenn der Betrieb im Inland gelegen wäre (Inlandsfiktion…
1.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988) 1.1.1.1 Kreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen Rz 5: Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die einzelne natürliche Person (Individualbesteuerung). Rz 6: Die Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern (physischen oder juristischen…
2224. Einkunftsarten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 21 bis 32 EStG 1988) 22.124.1 Allgemeines 22.1.124.1.1 Einkunftsarten Rz 1310: § 7 Abs. 2 KStG 1988 übernimmt grundsätzlich sämtliche Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988. Für Körperschaften können…
3.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften 3.3.1 Körperschaften, die nach UGB rechnungslegungspflichtig sind Rz 399: Bei Körperschaften, die auf Grund ihrer Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind (siehe EStR 2000 Rz 403), sind gemäß § 7…
13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988) 13.1 Vereinnahmung 13.1.1 Allgemeines Rz 4601: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen zugeflossen, sobald er die volle Verfügungsmacht über sie erhält (VwGH 17.10.1984, 82/13/0266; VwGH 22.2.1993, 92/15…
5.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung Rz 1024: Der Betriebseinnahmenbegriff hat grundsätzlich bei allen Gewinnermittlungsarten denselben Inhalt und umfasst sämtliche Einnahmen, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind (VwGH 27.5.1987, 84/13/0265). Es ergeben sich aber unterschiedliche Auswirkungen in zeitlicher Hinsicht. 5.1…
2.8 Ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 8 EStG 1988) 2.8.1 Allgemeine Grundsätze Rz 187: Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (vgl. Rz 15 ff). Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst das gesamte "Welteinkommen". Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt…
30.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988) 30.2.1 Erhebungsformen Rz 7994: Die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht wird entweder durch Steuerabzug (§§ 70, 93 und 99 EStG 1988) oder durch Veranlagung (§ 102 EStG 1988) erhoben. Ist ein Steuerabzug…
4. Gewinnermittlung - Allgemeine Vorschriften (§§ 4 und 5 EStG 1988) 4.1 Gewinn und Gewinnermittlung (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 4 bis 14 EStG 1988) 4.1.1 Allgemeines und Verweise Rz 419: Gemäß § 7 Abs. 2 KStG 1988 erfolgt die Gewinnermittlung nach…
13.7.3 Fehlende Erträge (indirekte verdeckte Ausschüttung) 13.7.3.1 Allgemeines Rz 663: Fehlende Betriebseinnahmen einer Körperschaft auf Grund einer verdeckten Ausschüttung an einen oder mehrere Anteilsinhaber bzw. diesen nahe stehende Personen sind im Wesentlichen auf folgende Umstände zurückzuführen: Entzogene Geschäfte: zB eine…
13.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring Rz 4610: Bei einer Forderungsabtretung fließen Zahlungen, die der Schuldner des Zedenten unmittelbar an den Zessionar leistet, dem Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung zu (VwGH 12.2.1965, 1767/64). Eine andere Betrachtung ist dann geboten, wenn die in…
17.5.3 Zeitpunkt der Hinzurechnung Rz 1248dq: Gemäß § 10a Abs. 5 Z 2 KStG 1988 erfolgt in zeitlicher Hinsicht die Hinzurechnung in jenem Wirtschaftsjahr der beherrschenden Körperschaft, in dem das maßgebende Wirtschaftsjahr der ausländischen Körperschaft endet. Beispiel: Das Wirtschaftsjahr der beherrschenden Körperschaft endet per…
1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…
6.3 Gewinnverwirklichung 6.3.1 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung Rz 2153: Aus § 6 EStG 1988 ergibt sich, dass nur verwirklichte Gewinne der Besteuerung unterliegen. Die Gewinnverwirklichung tritt grundsätzlich bei der Veräußerung oder dem sonstigen Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ein. Gewinnrealisierung tritt ein, wenn…