RIS AI
4 Treffer1559 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Hat der ehrenamtlich Tätige hingegen nicht 10, sondern 50 Einsatztage gemäß lit. b und dafür 2.500 Euro erhalten, so bleiben insgesamt lediglich 3.000 Euro der 3.400 Euro des für die ehrenamtliche Tätigkeit zugewendeten Betrages steuerlich begünstigt. 7.4.3.3 Aufzeichnungen und…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Angelegenheiten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 27 | Eingaben um Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen für ehrenamtliche Sanitäter gemäß § 14 Abs…

LStR 2002 Rz 1093.3.28 Entschädigungen nach dem Bewährungshilfegesetz (§ 3 Abs. 1 Z 26 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1 Z 26 EStG 1988) Rz 109: Die den ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfern für ihre Tätigkeit gebührende Entschädigung im Sinne der Bestimmungen des Bewährungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 146/1969, ist von der Einkommensteuer befreit. Die Tätigkeit eines Sozialbegleiters ist unabhängig von deren Inhalt nicht unter diese Befreiungsbestimmung…

EStR 2000Anhang II (zu Abschn. 22, Rz 6601 ff)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Nr. 259/1970 idF vor BGBl. I Nr. 126/2013) Entschädigungen der nebenberuflichen (ehrenamtlichen) Standesbeamten Entschädigungen der Kammerfunktionäre (insbesondere auch des Disziplinaranwaltes sowie des Stellvertreters, des Referenten der Untersuchungskommission, der Vorsitzenden und Besitzer in den Zulassungs- und Prüfungsausschüssen sowie bei gewerblichen Prüfungen, des Redakteurs des…