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LStR 2002 Rz 91113.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Bei einer gemeinsamen Versteuerung von mehreren Pensionen, die durch eine Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt werden (zB Eigenpension und Witwer- bzw. Witwenpension) ist diese Voraussetzung nicht…

LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Rz 909: Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist in den folgenden Fällen ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben: andere Einkünfte von mehr als 730 Euro (siehe Rz 910-910b), gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden (siehe…

EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Bei einer gemeinsamen Versteuerung von mehreren Pensionen, die durch eine Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt werden (zB Eigenpension und Witwer(n)pension) ist diese Voraussetzung nicht gegeben. Ein Pflichtveranlagungstatbestand…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Liegt ein Pflichtveranlagungsgrund vor, kann ein Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht mehr zurückgezogen werden und sind im Veranlagungsverfahren sämtliche Umstände für das betreffende Kalenderjahr zu berücksichtigen. Im Anlassfall ist daher auf Grund des vorliegenden Pflichtveranlagungstatbestandes die Zurückziehung…

LStR 2002 Rz 110719.8.5 Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren (§ 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Fonds geleistet werden oder nicht (zB nicht gesicherte Ansprüche). Im Einzelnen ist bei der Berechnung der Steuer wie unter Rz 1100 bis Rz 1102a angeführt vorzugehen. Somit sind nach Ausscheiden der gesondert zu versteuernden Bezüge (Rz 1101a und Rz 1102) die auf die restlichen Bezüge…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bei freiwilliger Übermittlung eines Lohnzettels muss kein gesondertes Formular L 19 verwendet werden. Sind tatsächliche Reisekosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 oder Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (zB Trainingsort) - Wohnung im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 angefallen, die…

LStR 2002 Rz 673–6779.3.1.2 Zuordnung zu den Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Bezüge werden daher im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit bzw. aus Gewerbebetrieb oder als sonstige Einkünfte erfasst. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sind derartige Bezüge durch die Pauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 nicht abgegolten und daher gesondert zu versteuern…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…dass sie zu 99% Anteilseignerin der ausländischen Kapitalgesellschaft ist, die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 anzuwenden wäre. Kann nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise iSd § 21 BAO unterstellt werden, dass es sich bei einer ausländischen, anlagenerrichtenden Gesellschaft aufgrund eines zu 99% inländischen Anteilseigners (österreichische…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Der Bundesminister für Finanzen kann die Prüfung der Kurzarbeitsbeihilfe auch unabhängig von einer Lohnsteuerprüfung oder Nachschau beauftragen. Bei Zweifel an der Richtigkeit von Angaben oder Unterlagen bzw. an der Plausibilität der Angaben zur Ermittlung der Höhe der Beihilfe ist ein gesonderter Prüfungsbericht zu erstellen und…

LStR 2002 Rz 923.3.18c Steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Bei einem Gewichtheber, der in der Regel alleine trainiert, ist der Besuch des Fitness-Centers als Einsatztag zu werten. Weiters muss mittels (gesonderter) Abrechnung (mit dem Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer) dokumentiert werden, dass pauschale Aufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden. Übersteigen die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen 120 Euro (bis 2022…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…der Bank, bei der diese Vertreter als Arbeitnehmer tätig sind, auszahlen, Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 aus. Der Lohnsteuerabzug erfolgt im gegenständlichen Fall offensichtlich zu Recht, weil die Provisionen im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit erworben und vom Arbeitgeber des Provisionsempfängers an diesen ausgezahlt werden. Eine…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1 und § 68 EStG 1988 sowie Bezüge, die mit den festen Steuersätzen nach §§ 67§§ 67, 67a oder 69 Abs. 1 EStG 1988 versteuert wurden, bleiben bei der Veranlagung außer Ansatz. Die Steuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 1050–105119 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…äußeren Merkmalen ersichtlich sein. Werden zB 13. und 14. Monatsbezug laufend anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt, sind sie als laufender Bezug zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn nach dem Tarif zu versteuern (VwGH 25.07.2018, Ro 2017/13/0005). Die nachträgliche, rein rechnerische Aufteilung…

LStR 2002 Rz 111519.12 Stellung der sonstigen Bezüge bei der Veranlagung (§ 67 Abs. 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1988 (Pensionsabfindungen) und § 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988 (Sozialplanzahlungen). Die mit festen Steuersätzen zu versteuernden Bezüge bleiben bei der Veranlagung außer Betracht. Gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 oder sonst mit dem Tarif behandelte Bezüge sind bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen.

LStR 2002 Rz 106919.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Rz 1069 enthaltenen Aussagen betreffend die Höhe der Besteuerung Folgendes: Für sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels beträgt die Lohnsteuer nach Abzug der in § 67 Abs. 12 EStG 1988 genannten Beträge | 1. | für die ersten 620 Euro (Freibetrag…

LStR 2002 Rz 102615.7 Freiwilliger gemeinsamer Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.7 Freiwilliger gemeinsamer Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1026: Werden Bezüge oder Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis neben einer Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung ausbezahlt, so kann der Sozialversicherungsträger eine gemeinsame Versteuerung dieser Bezüge vornehmen. In diesem Fall hat der Sozialversicherungsträger einen…

LStR 2002 Rz 666–6699.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Arbeit. Zu Verzugszinsen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zufließen siehe EStR 2000 Rz 6121. 9.1.3.31 Rehabilitationsgeld und Wiedereingliederungsgeld Rz 669c: Das Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG stelltund das Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Zum Lohnsteuerabzug nach § 69 Abs. 2…

LStR 2002 Rz 1117–111819.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Werden sonstige Bezüge im Wege der Veranlagung im Sinne des § 67 Abs. 11 EStG 1988 erfasst, so besteht insoweit Vorrang gegenüber §§ 41 Abs. 4 EStG 1988 41 Abs. 4 EStG 1988. Rz 1118: Kann die Begünstigung für sonstige Bezüge erst bei der Veranlagung zur Anwendung…

LStR 2002 Rz 1055–105619.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…2.615 Euro Rz 1056: Die Lohnsteuer ist für sonstige Bezüge (zB 13. und 14. Monatsbezug), die bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgezahlt werden, nach den Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu ermitteln. Voraussetzung ist, dass die Auszahlung zusammen mit (neben) dem…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…ausgenommen bei "gebrochener Abrechnungsperiode"). Zur Lohnzettelausstellung siehe Rz 1233b. Für von der BUAK ausbezahlte Urlaubsersatzleistungen gemäß § 9 BUAG gilt Folgendes: Der als sonstiger Bezug zu behandelnde Teil ist mit 6% zu versteuern (der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze sind nicht anzuwenden); die Sechstelbegrenzung…