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12 Treffer1644 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

… 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 als "Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung oder einer unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftung wegen Hilfsbedürftigkeit" subsumiert werden? Nach dem Programm "Integra" werden Langzeitarbeitslose auf die Aufnahme…

UmgrStR 2002 Rz 256–2891.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

… 5 Abs. 1 Z 4 UmgrStG der sofortigen oder aufgeschobenen Besteuerung unterliegen (siehe auch Rz 352a und 353i). Beispiel: Die deutsche X-AG ist zu 100% an der inländischen M-GmbH beteiligt, die im Jahr 06 die Anteile an der inländischen T-GmbH um 10…

EStR 2000 Rz 7703–770629.2 Inländische Kapitalerträge
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…27,5% (bis 31.12.2015 25%) zu besteuern. 4. Anleger D hält Anleihen an einem österreichischen Unternehmen und an einem deutschen Unternehmen auf seinem Depot bei einer österreichischen Bank; bei Kuponauszahlung hat in beiden Fällen die österreichische Bank als inländische auszahlende Stelle die KESt…

EStR 2000 Rz 413911.2 Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988, als Aufsichtsratsmitglied und als Stiftungsvorstand. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung besteht keine Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches und einer Anlagenkartei. Rz 4139a: Die Pauschalierung ist nur auf eine unternehmerische Tätigkeit iSd UStG 1994 anwendbar. Das ergibt sich nach der ab…

VPR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Grundsätze für die Ermittlung fremdverhaltenskonformer Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen veröffentlicht (OECD-Verrechnungspreisgrundsätze; OECD-VPL), welche mit ihren Updates 1996, 1997 und 1998 in einer zwischen der Schweiz und Österreich abgestimmten deutschen Übersetzung im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung (AÖF Nr. 114/1996, 122/1997, 155/1998…

StiftR 2009 Rz 191.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

1.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19:   | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt |…

StiftR 2009 Rz 1–2Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…sind jene Stiftungen, denen dieser Status vom jeweiligen Gesetzgeber verliehen wurde. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts und als solche beschränkt steuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 KStG 1988 (siehe KStR 2001 Rz 34 ff). Stiftungen öffentlichen…

StiftR 2009 Rz 163–1724.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die in § 6 Abs. 2 Z 5 KStG 1988 normierten Leistungsgrenzen wahrt oder überschreitet. 4.3.3.1 Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 167: Übersteigen die stiftungserklärungsgemäß festgelegten Zuwendungen an die Begünstigten die gesetzlich normierten Beträge nicht, gilt die Privatstiftung als Unterstützungskasse im Sinne des § 6…

StiftR 2009 Rz 17–181.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…65; ausländische Stiftungen, denen die Eigenschaft einer juristischen Person zukommt und die die Geschäftsleitung im Inland haben. Zum Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht siehe KStR 2001 Rz 2 ff. 1.3.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 18: Unter die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…50 Prozent des gemeinen Wertes des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung unentgeltlich und somit eine Vermögensübertragung, die zur Gänze unter das Stiftungseingangssteuergesetz fällt. Auch der entgeltliche Teil (mitübertragene Schuld oder Last) fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, selbst dann nicht, wenn der Betrag der mitübertragenen Schuld oder…

StiftR 2009 Rz 33614. Schenkungsmeldegesetz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung hat. Da Zuwendungen von Privatstiftungen bzw. von mit diesen vergleichbaren ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen grundsätzlich auf Grund von Satzungen, Urkunden, Stiftungsbriefen, usw. erfolgen, stellen sie weder Schenkungen noch freigebige Zuwendungen im…

StiftR 2009Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen in Einzelfällen sind - sofern sie den StiftR 2009 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Die StiftR 2009 sind als Zusammenfassung des für Stiftungen zu beachtenden Abgabenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Bundesministerium für Finanzen…