…werden können, besteht im Verhältnis zu vielen Ländern für den Abgabepflichtigen die Möglichkeit, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens sowie - gegebenenfalls nach dessen Scheitern - eines Schiedsverfahrens zu beantragen. Als Rechtsgrundlage dienen dazu entweder bilaterale DBA, die eine dem Art. 25 OECD-MA nachgebildete Bestimmung enthalten, das EU…
3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…
Anhang (zu Abschnitt 3.4.1) Rz 335: Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967; Aushilfegesetz, BGBl. Nr. 712/1976 (§ 17 Abs. 1); Auslandsanleihengesetz, BGBl. Nr. 239/1958 (§ 4); Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958 (§ 29); Donaukommission, BGBl. Nr. 249/1965 (Art. V); Energieanleihegesetz 1955, BGBl. Nr…
3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…
1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…
…Bilaterale Vereinbarungen 2.2.1. Genehmigungspflicht (1) Jeder Gelegenheitsverkehr, der von Busunternehmern durchgeführt wird, die in den unter Abschnitt 0.2. Abs. 4 genannten Ländern niedergelassen sind (ausgenommen Mitgliedstaaten des Interbus-Abkommens), unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht, sofern die Fahrzeuge nicht den in einzelnen bilateralen Vereinbarungen…
…werden soll. Neben dem CbC MCAA kommen als qualifizierte Vereinbarung entsprechende bilaterale Vereinbarungen in Frage. Rz 475: Zur Klarstellung der Frage, mit welchen Staaten und Gebieten - sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene - eine Verpflichtung für den automatischen Austausch länderbezogener Berichte besteht, wird auf…
5. Teil: Anhang 5.1. Überblick EAS-Auskünfte Dieser Anhang dient als Überblick über alle zum Thema Verrechnungspreise ergangenen EAS-Auskünfte. Die Aussagen in den EAS-Auskünften haben nur insoweit Gültigkeit, als sie nicht im Widerspruch zu den VPR 2021 oder den OECD-VPL stehen…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Behörden der Vertragsparteien teilen einander über die Europäische Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre zuständigen Behörden bei der Ausstellung der Ursprungszeugnisse verwenden, und teilen einander die Anschriften der Zollbehörden mit, die für…
Artikel 175 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden (Artikel 22 und Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Müssen zum Zweck der Erstattung oder des Erlasses bei der Zollbehörde eines anderen Mitgliedstaats als dem, in dem die Zollschuld mitgeteilt wurde, zusätzliche Auskünfte eingeholt oder die Waren von…
…Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, sowie in bilateralen Konsularverträgen und in Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträgen enthalten (vgl. zB die in Rz 335 angeführten Konsularverträge). Demnach ergibt sich für die Besteuerung Folgendes: 3.4.2.3.1 Berufskonsuln, Verwaltungs- oder technisches Personal…
3.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen 3.4.3.1 Begünstigungen Rz 327: Die in den von Österreich abgeschlossenen Amtssitzabkommen enthaltenen steuerlichen Begünstigungen bewegen sich üblicherweise innerhalb eines bestimmten Privilegienumfangs. Im Einzelfall ist zur Berücksichtigung der…
3. Befreiungen durch Privilegien und ImmunitätenAbkommen zur Hilfeleistung 3.03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien…
Artikel 65 Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Zollbehörden leisten einander Amtshilfe bei der Überprüfung der Richtigkeit der in Lieferantenerklärungen gemachten Angaben.
…beinhaltet die Liste jener Waren, auf die Island keine Einfuhrzölle erhebt. Anhang II legt die entsprechenden Ursprungsregeln fest. Es handelt sich hierbei um ein rein bilaterales Abkommen, für welches weder die Bestimmungen über Lockerung vom Territorialitätsprinzip noch über Toleranzregel Anwendung finden. Die Ware erlangt auch…
3.6.4 Sonstige Arbeitnehmer bei völkerrechtlich privilegierten Arbeitgebern (insbesondere Ortskräfte) Rz 124: Bei völkerrechtlich privilegierten Arbeitgebern können neben völkerrechtlich privilegierten Arbeitnehmern auch völkerrechtlich nicht privilegierte Arbeitnehmer beschäftigt sein, wie zB die so genannten Ortskräfte ("sur-place-Personal"). Darunter sind Personen zu verstehen, die lokal…