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NeuFöR Rz 55–702.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

2.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG) 2.1.1. Betrieb Rz 55: Der Begriff Betrieb iSd NeuFöG ist deckungsgleich mit dem des EStG 1988. Danach ist unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Betriebsmittel in einer organisatorischen Einheit zu verstehen (EStR…

NeuFöR Rz 85–862.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

2.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG) Rz 85: Kommt es zu einer Erweiterung eines neu gegründeten Betriebes um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe, stehen die Befreiungen weder für den neu gegründeten noch für den damit verbundenen Betrieb zu. Relevant sind nur Veränderungen im…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.1.2. Bauausführungen und Montagen Rz 264: Bauausführungen und Montagen gelten nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Wenn Bauausführungen oder Montagen die zeitliche Voraussetzung nicht erfüllen, begründen sie auch dann keine Betriebsstätte, wenn…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der Abwicklung der Finanzierung ist zugunsten ihres Ergebnisses anteilig zu berücksichtigen. Beispiel (EAS 1983): Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebsstättenbegründenden Auslandsbauvorhaben beteiligt, vom ausländischen Bauherrn eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der ausländischen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen…

EStR 2000 Rz 6489–649421.5. Bauherreneigenschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

2. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG) Rz 47: Das NeuFöG ist auf alle Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1. Mai 1999 erfolgt sind. Im Interesse der Neugründung von Betrieben sind für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen (§ 1…

KStR 2013 Rz 214–2222.10.2 Befreite Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.10.2 Befreite Geschäfte 2.10.2.1 Hauptgeschäfte (§ 7 Abs. 1, 1a und 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) Rz 214: Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind die die Errichtung und Verwaltung von Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m², von Eigenheimen…

UStR 2000 Rz 193–1982.1.8. Beginn der Unternehmereigenschaft
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

2.1.8. Beginn der Unternehmereigenschaft 2.1.8.1. Vorbereitungshandlungen Rz 193: Zur Begründung der Unternehmereigenschaft ist es nicht erforderlich, dass bereits tatsächlich Umsätze bewirkt werden, es genügt vielmehr ein Tätigwerden zum Zwecke des späteren Bewirkens von Umsätzen. Die ausgeübte Tätigkeit muss ernsthaft auf…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG) Rz 141: Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden nach § 5a Abs. 2 Z 1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die…

NeuFöR Rz 163–1687. Begriff der Betriebsübertragung
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

7. Begriff der Betriebsübertragung 7.1. Betriebliche Struktur Rz 163: Grundsätzlich gelten die Ausführungen unter Rz 55 ff sinngemäß. Die Überprüfung der Erzielung betrieblicher Einkünfte auf Seiten des Übergebers ist im Zeitpunkt der Übertragung vorzunehmen; dies ist dann der Fall, wenn die Einkünfte des Übergebers…

VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Bauausführungen und Montagen 2.2.4.1. Allgemeine Grundsätze Rz 358: Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte in der Regel erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Der Gewinn ist bei Bau- und Montageleistungen zwischen…

NeuFöR Rz 87–933. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

3. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG) Rz 87: Die Bestimmungen des § 3 NeuFöG für Neugründungen sind auf Betriebsübertragungen iSd § 5a NeuFöG sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Rz 88: Der Zeitpunkt der Neugründung ist für folgende Fristenberechnungen von Bedeutung: Erfüllung der 15-Jahres…

NeuFöR Rz 198–20010. Meldeverpflichtung (§ 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

10. Meldeverpflichtung (§ 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG) Rz 198: Wird die Betriebsinhabervoraussetzung iSd § 2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wenn der neue Betriebsinhaber innerhalb von 5 Jahren nach der Betriebsübertragung den übernommenen Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon entgeltlich oder unentgeltlich überträgt oder betriebsfremden…

EStR 2000 Rz 1542–1553Garagierung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Garagierung Rz 1542: Siehe Personenkraftwagen - Einzelfälle (Rz 1614). Gästehaus Rz 1543: Siehe Rz 4814 ff. Gebäude Rz 1544: Siehe Rz 479 ff. Geburtstagsfeier Rz 1545: Siehe Rz 4723, Stichwort "Geburtstagsfeier". Geldbeschaffungskosten Rz 1546: Siehe Rz 1421 ff; zum "Damnum" siehe dieses Stichwort Rz 1513 sowie…

EStR 2000 Rz 7921–793130.1.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

30.1.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) Rz 7921: Anknüpfungspunkt für ein Besteuerungsrecht aus innerstaatlicher Sicht ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte, eines ständigen Vertreters im Inland oder - ab der Veranlagung 2006 - das Vorhandensein inländischen unbeweglichen (Betriebs)Vermögens. Bei Einkünften…

EStR 2000 Rz 482–4914.1.10.4.2 ABC der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.1.10.4.2 ABC der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens Anzahlung Rz 482: Wird zum Erwerb eines Wirtschaftsgutes des notwendigen Betriebsvermögens eine Anzahlung geleistet, gehört die Forderung auf Lieferung des Wirtschaftsgutes, die sich aus der Anzahlung ergibt, zum notwendigen Betriebsvermögen. Arbeitszimmer Rz 483: Siehe…

LStR 2002 Rz 506–5187.6.3.2 Errichtereigenschaft
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…

NeuFöR Rz 944. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…

EStR 2000 Rz 557–5654.1.10.4.3 Gebäude
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

4.1.10.4.3 Gebäude 4.1.10.4.3.1 Gemischt genutzte Liegenschaften bzw. Gebäude Rz 557: Von dem in Rz 479 ff beschriebenen Grundsatz der Nichtaufteilbarkeit von beweglichen Wirtschaftsgütern besteht bei Liegenschaften und Gebäuden eine Ausnahme, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind…