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EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…0321, 98/16/0322). Diese erstreckt sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der Einnahmen und der dafür geltend gemachten Ausgaben. Rz 7326: Gemäß § 173 Abs. 2…

EStR 2000 Rz 5030–503715.1.4 Agrargemeinschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…personengesellschaftlich organisierten Agrargemeinschaft werden die anteiligen Einkünfte im Rahmen der Feststellung den einzelnen Mitgliedern als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung (aus nicht landwirtschaftlicher Nutzungsüberlassung durch die Agrargemeinschaft) zugewiesen. Für besondere Waldnutzungen kann das Mitglied den ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs…

EStR 2000 Rz 3876–38929.3.5 Behaltefristen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ab dem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen übertragen werden (Stichtagsprinzip). Erfolgte das Ausscheiden durch höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff oder handelt es sich um Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (siehe Rz 3889), verlängert sich die Übertragungsfrist auf 24 Monate…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…10.000 S Einkünfte, Rz 7317). Übergangsgewinn: Hälftesteuersatz, wenn Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mehr als ein Jahr beibehalten wurde (Rz 7323). Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen: Nicht begünstigte Nutzungen auf Grund typischer Betriebsgefahr und begünstigte Nutzungen aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung, Rz 7335 und 7336); Ermittlung der Kalamitätseinkünfte…

EStR 2000 Rz 7364–736827.5 Progressionsermäßigung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

27.5 Progressionsermäßigung 27.5.1 Hälftesteuersatz Rz 7364: Der Steuersatz ermäßigt sich für außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG 1988) auf die Hälfte des…

EStR 2000 Rz 4100–411211 Gewinn- bzw. Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Entschädigungen (§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) und aus besonderen Waldnutzungen Rz 4103: Die Grenze von 420.000 Euro (bis 2024 220.000 Euro, im Jahr 2025 320.000 Euro) ist auch für freiberufliche Betriebe und Betriebe von Steuerpflichtigen mit sonstigen selbstständigen Einkünften maßgebend…

EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…2 angewendet, sind Abs. 2 Z 1 und Z 2 auch für die Ermittlung der Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 anzuwenden. Dabei erhöhen sich für die Ermittlung der Einkünfte aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt gemäß § 37 Abs. 6 EStG…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1988 steuerpflichtig. Befindet sich das Teilwaldrecht im Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, sind die Einkünfte den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, sie sind aber mit dem besonderen Steuersatz nach § 27a EStG 1988 zu erfassen. Stellt das Teilwaldrecht jedoch gemäß § 40 Abs. 4 Tiroler…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…siehe Rz 777 f). Bei Veräußerungen ab 1.1.2016 ist kein Inflationsabschlag mehr zu berücksichtigen. Anders als der Gewinn aus der Veräußerung des Grund und Bodens unterliegen die stillen Reserven des stehenden Holzes und des Jagdrechtes nicht dem besonderen Steuersatz gemäß § 30a EStG 1988…

VB-03023. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien07.02.2012

3. Ausnahmen 3.1. Versuche, Züchtungsvorhaben, wissenschaftliche Zwecke (1) Forstliches Vermehrungsgut, das für wissenschaftliche Zwecke, für Züchtungsvorhaben oder für wissenschaftliche Versuche verwendet wird, unterliegt nicht den Beschränkungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002, wenn eine entsprechende Bestätigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7222…

EStR 2000 Rz 5682–568518.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…

VB-03021. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…

EStR 2000 Rz 5038–504415.1.5 Grundstücke
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Wege, Zäune, Bewässerungseinrichtungen, Uferschutzanlagen, Teiche. Rz 5039a: Wird ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut vom Begriff des Grundstückes nicht erfasst, weil es aus der Nutzung des Grundstücks entsteht und land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient, unterliegt dessen Veräußerung nicht dem besonderen Steuersatz gemäß § 30a Abs. 1 EStG 1988…