…2.1 Allgemeines Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die in ihrem Hoheitsbereich bzw. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (siehe Rz 64 bis 88) nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind…
29.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988) Rz 7767: Vom persönlichen Anwendungsbereich der Befreiung umfasst sind beschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988, somit inländische Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Körperschaften, soweit sie gemäß…
…4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dazu…
…Stiftungen und Vermögensmassen sind, sofern sie nicht Substanzauszahlungen darstellen, in die Steuererklärung aufzunehmen und zu veranlagen. Zuwendungen einer unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftung an eine inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaft sind zur Gänze steuerfrei, da sie nach § 27 Abs. 1 Z 7 EStG…
…GesmbH oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft bestehen, die unbeschränkt steuerpflichtig ist, dh. sie muss den Ort der Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Die Befreiung steht nur insoweit zu, als der beteiligten Körperschaft die Gewinnanteile steuerlich zuzurechnen sind. Die Beteiligung muss somit grundsätzlich vor der…
…können diese Einkünfte in der Körperschaftsteuerveranlagung erklärt und damit eine Besteuerung zum regulären KöSt-Tarif erwirkt werden. Rz 1497: Über den Bereich der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte hinaus wird die sachliche Steuerpflicht für gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften durch …
…KStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen (von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten Körperschaften) können die speziellen Zuständigkeitsregelungen des § 61 Abs. 1 Z 7 und Z 8 BAO greifen. Für andere beschränkt Steuerpflichtige, etwa gemeinnützige Vereine, gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln. An das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt…
…3.1 Allgemeines Rz 1421: § 18 Abs. 2 KStG 1988 betrifft inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die die steuerbefreite Sphäre verlassen und in die unbeschränkte Steuerpflicht eintreten. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer persönlichen Steuerbefreiung müssen grundsätzlich während des ganzen Jahres bestanden haben. Sind diese weggefallen…
… 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in der Regel nicht anzuwenden und daher unterliegen Ausschüttungen an gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften grundsätzlich der Besteuerung. In folgenden Fällen wird dieser Grundsatz durchbrochen: Die Beteiligung ist dem…
…auch dann nicht in Betracht, wenn ein beschränkt Steuerpflichtiger in den Folgejahren unbeschränkt steuerpflichtig wird (VwGH 29.3.2017, Ro 2015/15/0004). 3.2.5.3 Verlustklausel nach § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 Rz 381: Bei Körperschaften, die weder Sitz noch Ort…
…Ro 2023/13/0018). Daher ist auch einer beschränkt steuerpflichtigen EU/EWR-Körperschaft ohne Zweigniederlassung die Funktion der Gruppenträgerin zuzuerkennen, wobei diesfalls die unmittelbaren inländischen Tochtergesellschaften der Gruppenträgerin für Zwecke der Zusammenrechnung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder im Rahmen der Gruppenbesteuerung unter Einhaltung der Vorgaben des…
…Rechts (Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988; siehe dazu Rz 7 ff) Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, mit einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind und im Inland eine Betriebsstätte unterhalten (Körperschaften im…
…iVm Abs. 2 bis 5 KStG 1988) 23.3.1 Betroffene Körperschaften Rz 1309ge: Die Sondervorschriften für hybride Gestaltungen gemäß § 14 KStG 1988 betreffen in persönlicher Hinsicht sowohl unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988 als auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften im Sinne des §…
…Steuer auch für den Bereich der Körperschaftsteuer anzuwenden. Der Vorauszahlungsverpflichtung unterliegen sowohl unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Keine Vorauszahlungen haben dabei allerdings Körperschaften zu leisten, bei denen sich die Steuerpflicht auf die im Wege des Steuerabzuges erhobene Beträge beschränkt (insb. bei beschränkter Steuerpflicht gemäß …
…KStG 1988 fallenden Steuerpflichtigen vergleichbar sind, ist § 7 Abs. 3 KStG 1988 auf inländische Betriebsstätten und im Inland belegenes, unbewegliches Vermögen anwendbar (§ 21 Abs. 1 Z 3 KStG 1988); die Gewinnermittlung hat nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 zu erfolgen. Unterhält eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft…
… 21 Abs. 2 KStG 1988 sind sachliche Befreiungen von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht geregelt. Zur Steuerpflicht von aufgrund völkerrechtlicher Privilegienabkommen befreiten internationalen Organisationen siehe Rz 137. Folgende kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte sind gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 bei den beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften im Sinne des § 1 Abs…
…zu ermitteln. Für diese Körperschaften ist für jede inländische Einkunftsquelle sowohl hinsichtlich der Einkünftequalifikation als auch hinsichtlich der Gewinnermittlungsart auf das objektive Erscheinungsbild der Einkünfte abzustellen (siehe auch Rz 1476 bis 1479). Handelt es sich bei der beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft um eine solche, die den…
…einer Körperschaft als Gruppenträger und Gruppenmitglied einer anderen Unternehmensgruppe nicht möglich (siehe auch VwGH 26.7.2017, Ro 2016/13/0007-3). Ausländische Gruppenmitglieder können ihrerseits ausländischen nach ausländischem Abgabenrecht gebildeten "Gruppen" oder "Organschaften" angehören, was allerdings für die inländische Gruppenzugehörigkeit unbeachtlich ist. Beschränkt steuerpflichtige…
…Voraussetzungen auf Seiten des Anteilsinhabers (Obergesellschaft) ist, dass es sich um eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft oder beschränkt steuerpflichtige (inländische) Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe Rz 1182) oder beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaft im Sinne des § 1 Abs…
…1487). Rz 1248cf: Natürliche Personen und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 fallen nicht in den Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung. Rz 1248cg: § 1 Abs. 2 KStG 1988 erfasst lediglich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Als Körperschaften gelten nach dieser Bestimmung: …