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VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 sind in…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann daher auch nur ein solches Finanzinstitut wegen einer…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Informationen, wird der Antragsteller aufgefordert, diese innerhalb einer vertretbaren Frist, die 30 Tage nicht übersteigt, nachzureichen. Legt Antragsteller die angeforderten Informationen nicht fristgerecht vor, wird der Antrag nicht angenommen (bescheidmäßige Nichtannahme) und dieser davon unterrichtet. (5) Ergeht keine Mitteilung, ob Antrag angenommen wird oder nicht…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11 FinStrG), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Der Versuch und die Beteiligung daran…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

…sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12 StGB), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Der Versuch und die Beteiligung daran…

EStR 2000 Rz 6651–665322.4.3.3 Behördlicher Eingriff
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Raumordnung geregelt. Maßgeblich ist, dass von einer Baulandumlegung stets ein zusammenhängendes Gebiet betroffen ist. Solche Verfahren liegen aber nur dann vor, wenn sie behördlich abgeschlossen sind. Die Antragstellung auf Einleitung eines solchen Verfahrens reicht für die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 30 Abs. 2 Z…

ZK-03806. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…AEO-Status, wenn der Beteiligte die ihm aufgetragenen Maßnahmen zur Erfüllung der Voraussetzungen und Kriterien nicht bis zum Ablauf des bescheidmäßig festgesetzten Aussetzungszeitraumes getroffen hat, gemäß Art. 28 Abs. 1 Buchstabe b UZK, wenn der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte einen entsprechenden Antrag stellt. 6.2.1. Widerrufsbescheid…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in Verkehr bringt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…95/14/0052). Daher dürfen Bescheide beispielsweise dann vorläufig ergehen, wenn noch Ungewissheit besteht, ob nach dem Gesamtbild der Umstände eine Betätigung unter § 1 Abs. 1 LVO fällt (wenn etwa beim in Rz 13 erwähnten Beispiel die Kenntnis in der Zukunft liegender Umstände zur Beurteilung…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Ansuchens um Zahlungserleichterung mit dem Tag vor deren Bekanntgabe (Zustellung), abweichend von den beiden vorangeführten Fällen mit der Einleitung oder Fortsetzung von Einbringungsmaßnahmen vor Erledigung des Ansuchens um Zahlungserleichterung, wofür, falls das Ansuchen zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO eingebracht wurde, die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides (…

VB-07304. Pflichten des Inhabers der Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…erhalten hat, nur zu folgenden Zwecken offenbaren oder verwenden: a)zur Einleitung und im Rahmen von Verfahren, die der Feststellung dienen, ob ein Recht geistigen Eigentums verletzt ist; b)in Verbindung mit strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Verletzung eines Rechts geistigen Eigentums, die von…

RAE Rz 200–2223. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Ansuchen der Ausfertigung eines Rückstandsausweises und der Einleitung oder Fortsetzung von Einbringungsmaßnahmen solange nicht entgegen, als nicht auf Grund eines solchen Ansuchens Zahlungserleichterungen bewilligt werden. Rz 219: Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterung erst nach Einleitung von Einbringungsmaßnahmen eingebracht, so kann dies einen Grund für den…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Waren bei der Einleitung in die festinstallierte Transporteinrichtung als in das Unionsversandverfahren übergeführt. Das Unionsversandverfahren gilt als beendet, wenn die entsprechende Eintragung in den Geschäftsunterlagen des Empfängers oder des Betreibers der festinstallierten Transporteinrichtung vorgenommen wird, mit der bescheinigt wird, dass die durch eine festinstallierte Transporteinrichtung…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…§ 177b StGB und § 177c StGB genannten mit Strafe bedrohten Handlungen ist das Landesgericht zuständig. Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Eine gleichartige Bestimmung wie in § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 ist im SKG 2013 nicht enthalten…

KStR 2013 Rz 1233–123416.2.3.1.1 Verdachtsfälle
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

…Mindestniveau ist hier aber nur geringfügig überschritten (Übersteigentatsächliche Steuerbelastung von 16%; ein wesentliches Überschreiten des Mindestniveaus -von mehr als 15% - um rund ein Prozent = 6,6% - Abweichung um 25wäre erst bei einer tatsächlichen Steuerbelastung von mehr als 18,75% = 3,75%gegeben), dh…

VB-09003. Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde ist eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung zu setzen (z. B.zB Beschlagnahme gemäß § 29 Abs. 3 ZollR-DG)…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…4.10.). (2) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) durch unrichtige oder unvollständige Angaben eine nach dem Artenhandelsgesetz 2009 oder nach den Artikeln 4, 5, 7, 8, 9…

VB-03307.1.4. Vereinfachte Strafverfügung
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…vorgesehen, nicht aber auch in den Fällen des § 8 Abs. 3 ArtHG 2009, der grob fahrlässig begangene Handlungen betrifft. Daher kommt ein Verfall bei einer Erledigung nach § 146 FinStrG auch nur in den Fällen des § 8 Abs. 1 ArtHG 2009, der vorsätzlich begangene Handlungen betrifft…

KRL 20122.2. Nichtbeachtung der Ordnungsmäßigkeitskriterien
geltende FassungRichtlinien28.12.2011

…Beispiel vor, wenn aufgrund einer fehlenden Nummerierung, die der Dokumentation der vollständigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle dient, der Nachweis der Vollständigkeit nicht mehr erbracht werden kann. Bei einer Vielzahl von formellen Mängeln kann im Wege der Gesamtbetrachtung die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen bzw. des…