…die berufliche Notwendigkeit des Seminars ist (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 16 EStG 1988 Anm. 140), war davon auszugehen, dass es sich um berufsspezifische Fortbildung handelt. Ist für die Frage der Anerkennung von Werbungskosten zu prüfen, ob eine auf die Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zugeschnittene…
…Kinesiologie, Somathosynthese, Psychosomatikdie Aus- und Neurolinguistischem Programmieren (NLP) sind nicht als WerbungskostenFortbildung abzugsfähig, wenn die Seminarprogramme keine berufsspezifischen Inhalte erkennen lassen. Auch aus dem Umstand, dass Kurse- wenngleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich - im ausgeübten Beruf von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht wurden, kann abgeleitet werden…