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LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

… 15 EStG 1988, § 4 der Sachbezugswerteverordnung - Werbungskosten (Fahrtkosten) im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ (Rz 289 und 365) (2012) Einem Arbeitnehmer wird ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er auch privat nutzen kann. Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang…

LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus eigener Initiative unternommenen Berufsfortbildung (siehe dazu ABC der Werbungskosten) des Arbeitnehmers oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes sein. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise nicht ausschließlich…

EStR 2000 Rz 1651–1652Studien- und Fortbildungsreisen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

Studien- und Fortbildungsreisen Rz 1651: Nach der Rechtsprechung sind bei Reisen mit klar abgrenzbarem betrieblichen und privaten Reiseteil die Reise- und Fahrtkosten hinsichtlich des betrieblich veranlassten Reiseteils grundsätzlich abzugsfähig (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197; VwGH 27.01.2011, 2010/15/0043, siehe dazu…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…für einzelne Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit sind nicht abzugsfähig (zB Aufwendungen für den Besuch eines einzelnen Krankenpflegekurses, der für sich allein keinen Berufsumstieg sicherstellt). Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten darstellen. Siehe auch Beispiel Rz 10358a…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…mit beruflichen Veranstaltungen mehrere Tage für allgemein interessierende Programmpunkte zur Verfügung stehen (VwGH 21.10.1986, 86/14/0031, betr. Kretareise eines Religionslehrers zur Teilnahme an einem Symposion zum Thema "Ökumenische Aufgaben des Religionsunterrichts"). Fallen im Rahmen einer Reise mit Mischprogramm eindeutig abgrenzbare Fortbildungskosten oder…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Teilnehmerkreis) veranstaltet werden, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulungsmaßnahme reichen für sich allein für die Abzugsfähigkeit der Aus- und Fortbildungskosten nicht aus (VwGH 22.09.2000, 98/15…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…berufliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Abs. 1 zu fördern. Stellt die Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar? Gemäß § 26 Z 3 EStG 1988 gehören Beträge, die vom Arbeitgeber im betrieblichen Interesse für die Ausbildung oder Fortbildung…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - Kunst- und Gestaltungstherapie - Keine Aus- oder Fortbildung (Rz 359) (2001) Vermehrt werden von Bediensteten in Lehrberufen Aufwendungen betreffend Gestaltungstherapie als Werbungskosten geltend gemacht. Im gegenständlichen…

LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für jeweils ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist (VwGH 26.04.1989, 88/14/0091). Als Fremdsprache gilt jede von der Muttersprache verschiedene Sprache. Abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten liegen vor, wenn auf…

LStR 2002 Rz 339–3405.9.8 Computer
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Anschaffungskosten bzw. die Absetzung für Abnutzung können daher bei beruflicher Verwendung als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFG 07.05.2019, RV/1100329/2018, BFG 02.02.2017, RV/2100239/2016). Hinsichtlich des Anteils der privaten Nutzung ist Rz 339 sinngemäß anzuwenden. Siehe auch Stichwort "Fortbildung", Rz…

LStR 2002 Rz 287–2905.6.6 Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Kalenderjahr stehen als Werbungskosten entweder das amtliche Kilometergeld für 30.000 Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten beruflichen Fahrten zu (siehe auch Stichwort "KFZ", Rz 371). Benützt der Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes KFZ, stehen ihm für Fahrten zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte bzw…

LStR 2002 Rz 423–4266.8 Kostenersätze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…382/2001, gelten daher insbesondere: die Zurverfügungstellung eines Dienstkraftwagens für berufliche Fahrten, die Bereitstellung von sonstigen Transportmitteln und Transportmöglichkeiten bei Dienstreisen, die Bereitstellung von Schlafmöglichkeiten oder Unterkunft bei Dienstreisen, durchlaufende Gelder (§ 26 Z 2 EStG 1988). Rz 426: Vom Arbeitgeber gezahlte Tages- und Nächtigungsgelder sowie…

LStR 2002 Rz 1315–131639.7 Rückforderung zu Unrecht erstatteter Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Verwendung für eine Bildungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 4 Bausparkassengesetz bleibt die Absetzbarkeit im Rahmen der Werbungskosten (Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen) erhalten. Bei einer Verwendung für Maßnahmen der Pflege im Sinne des § 1 Abs. 5 Bausparkassengesetz ist eine Berücksichtigung dieser Beträge als außergewöhnliche Belastung (§…

EStR 2000 Rz 4814–482914.5.2 Geschäftsfreundebewirtung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…dabei Produkte der Region zum Verkosten an). Zur Gänze abzugsfähig sind ferner Bewirtungskosten in Fällen, in denen die Repräsentation (Einladung und Bewirtung) zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerpflichtigen gehört und die bewirteten Personen nicht "Geschäftsfreunde" des Steuerpflichtigen sind. In diesem Fall liegt kein Anwendungsfall des …

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…Beispiel: Eine Filialleiterin wird in eine andere Filiale des Unternehmens versetzt. Die Fahrten zur neuen Filiale stellen keine beruflich veranlassten Reisen sondern Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar. Wird der Arbeitnehmer zu einer neuen Arbeitsstätte vorübergehend dienstzugeteilt oder entsendet, können bis zum Ende des Kalendermonats…

UStR 2000 Rz 941–9636.1.19. Ärzte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Chefredaktionstätigkeit bei medizinischen Fachzeitschriften; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung (Fachkongresse) gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Mitarbeit in Rundfunk- und Fernsehsendungen zu medizinischen Themen; die Mitarbeit bei EDV-Programmen für…

EStR 2000 Rz 14205.5.11.4 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…für Landwirtschaft keine Beiträge an Berufsverbände; sie fallen auch nicht unter den allgemeinen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenbegriff (VwGH 17.5.1989, 88/13/0038). Vereinigungen zur beruflichen Fortbildung: Die entsprechenden Beiträge fallen allenfalls unter den allgemeinen Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenbegriff (VwGH 28.4.1987, 86/14/0187…

LStR 2002 Rz 2405.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…lit. b EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 1415 bis Rz 1420). Die Behandlung von Beiträgen an andere Einrichtungen und von Beiträgen zu Vereinigungen, die der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers dienen, ist nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff zu beurteilen (VwGH 28.4.1987, 86/14/0174…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…vergeben, kann diesfalls bereits mit 1.1.2019 vom Vorliegen einer vergleichbaren Zielsetzung ausgegangen werden. Die Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung ist für die Vergleichbarkeit der Zielsetzung ebenso unbeachtlich wie der Inhalt und der Umfang des Lehrstoffes (vgl. VwGH 15.9.2016, Ra…

LStR 2002 Rz 89212.8.10 Berufsfortbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.