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LStR 2002 Rz 1220–122331 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer einen Lohnzettel zu übermitteln. Bei Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation eines Betriebes ist der Lohnzettel bereits zu diesem Zeitpunkt zu übermitteln. Erfolgen nach Übermittlung des Lohnzettels steuerlich relevante Ergänzungen des Lohnkontos, besteht die Verpflichtung zur Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels innerhalb von zwei Wochen…

LStR 2002 Rz 123331.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Abs. 3 EStG 1988) Rz 1233c: Nachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) erstellte Lohnzettel stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen die Lohnzettel durch die Finanzverwaltung berichtigt bzw. erstellt…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im Laufe des Kalenderjahres bzw. bis zum 15. Februar des Folgejahres berichtigen (vgl. VwGH 26.02.1963, 1325/60). Danach kann eine Berichtigung der Lohnsteuer zu Gunsten des Arbeitnehmers grundsätzlich nur im Wege der Veranlagung bzw…

LStR 2002 Rz 1232–123331.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

31.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Konkurs- und AusgleichsverfahrenInsolvenzverfahren Rz 1232: § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sieht für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Insolvenzverfahren eine vorläufige Besteuerung vor. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26…

LStR 2002 Rz 122431.2 Inhalt des Lohnzettels
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…vergeben, ist jeweils das Geburtsdatum an Stelle der VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer anzuführen. Weiters ist die Steuernummer des Arbeitgebers auszuweisen. Im Lohnzettel ist die tatsächliche (gegebenenfalls ausländische) Wohnsitzadresse des Arbeitnehmers anzugeben, nicht jedoch die Adresse des Arbeitgebers oder der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schlafstelle (siehe Rz 3).

LStR 2002 Rz 123331.9 Lohnzettelausstellung bei Bezügen gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…5 zweiter Teilstrich EStG 1988 (Jahreszwölftel): Die weiteren sonstigen Bezüge innerhalb des Jahreszwölftels (zB Weihnachtsgeld) sind wie die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels in die KZ 220 und die darauf entfallende Sozialversicherung in die KZ 225 einzutragen. Der Arbeitgeber übermittelt einen Lohnzettel der Lohnzettelart 1.

LStR 2002 Rz 1229–123031.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

31.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988 Rz 1229: Ein Lohnzettel ist auch für Arbeitnehmer auszuschreiben, bei denen eine Besteuerung gemäß § 69 Abs. 2 bis 5 EStG 1988 vorgenommen wurde, weiters bei Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 und für…

LStR 2002 Rz 273–2755.4.9 Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Jahresende erklärt wird, in welchen Lohnzahlungszeiträumen abweichende Verhältnisse vorgelegen sind. Gibt der Arbeitnehmer eine korrigierte Erklärung ab, dann hat der Arbeitgeber das bisher berücksichtigte Pendlerpauschale und den Pendlereuro zu berichtigen. Gibt der Arbeitnehmer keine Erklärung ab, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, von sich aus…

LStR 2002 Rz 673.3.10.4 Ausstellen des Lohnzettels
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…220) an, für die Österreich kein Besteuerungsrecht hat, sind diese zur Gänze im Lohnzettel der Art 24 darzustellen. Beispiel: Der Arbeitnehmer wird 2013 sowie vom 01.01.2014 bis 28.02.2014 nach Italien entsendet. Für diesen Zeitraum hat Italien gemäß DBA das Besteuerungsrecht. Die…

LStR 2002 Rz 117721.9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - Entsendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Hinsichtlich der Lohnzettelausstellung siehe Rz 1083 (Urlaubsabfindung) und Rz 1233b (Urlaubsentgelt). 21.10 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen Rz 1177d: Werden Bezüge im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 ausgezahlt, ist bis zum 31. Jänner des Folgejahres ein Lohnzettel zu übermitteln. Um…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…wurden gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen steuerfrei belassen. Jahre später wird dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt. Sind im Zuge dieses Verfahrens die Lohnzettel zu berichtigen? § 34 BAO normiert unter welchen Voraussetzungen die Gemeinnützigkeit eines Vereines vorliegt. Die BAO…

LStR 2002 Rz 1407–140842.4 Volljährigkeitsalter nach ausländischem Recht (ausgenommen EWR-Staaten und Schweiz)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…Steuerpflichtige ("normaler" Lohnzettel) | § 84 (1) | 2 | Lohnzettel über Auslandsbezüge nach § 3 Abs. 1 Z 1011 lit. b EStG 1988 (bis einschließlich idF BBG 2011Entwicklungshilfe) oder Z 11 lit. b EStG 1988 | § 84 (1) | 3 | Lohnzettel der Krankenversicherungsträger (Krankengeld als…

LStR 2002 Rz 1227–122831.4 Begünstigte Auslandsbezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 und Z 11 lit. b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Tätigkeit im Ausland) einbehalten. Die jeweils für die Tätigkeit in der Schweiz bzw. in Österreich erhaltenen Bezüge sind wie folgt in den Lohnzetteln darzustellen: | | | LZ-Art 24 | | | KZ | Bruttobezug | 7.072,92 | 210 | - § 68 Abs…

LStR 2002 Rz 117721.6 Rückgezahlte Pflichtbeiträge (§ 69 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…d EStG 1988 hat die auszahlende Stelle im Hinblick auf die Erfassung derartiger Bezüge im Veranlagungsverfahren einen Lohnzettel auszustellen und an das FA der BetriebsstätteFinanzamt zu übermitteln (siehe Rz 687a). Ein Lohnzettel ist auch für die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen auf Grund einer selbständigen Tätigkeit auszustellen…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

… der Lohnzettel wird dem zweiten Arbeitgeber vorgelegt, der den restlichen Teil des Freibetrages (20 Euro) zu berücksichtigen hat. Beispiel 2: Sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels; sie betragen beim ersten Arbeitgeber nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge 600 Euro; der Lohnzettel wird dem zweiten Arbeitgeber nicht…

LStR 2002 Rz 1225–122631.3 Mehrere Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…fortlaufenden Dienstverhältnisses ist nur ein Lohnzettel auszustellen, und zwar auch dann, wenn während dieses Dienstverhältnisses bezugsfreie Lohnzahlungszeiträume (zB im Falle einer Karenzierung) anfallen. Wurde im Laufe eines Kalenderjahres bereits ein Lohnzettel ausgestellt und beginnt ein Dienstnehmer beim selben Dienstgeber in diesem Kalenderjahr noch einmal ein…

LStR 2002 Rz 117721.7 Zahlungen durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (§ 69 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Lohnsteuer auszuweisen. Hinsichtlich der Berechnung der Lohnsteuer siehe Rz 1107. Beispiel für den Ausweis der anrechenbaren Lohnsteuer im Falle der Ausstellung eines Lohnzettels: | Gesamte Quotenzahlung | 1.000 € | Laufender Bezug (davon 1/5 steuerfrei) | 500 € | Sonstiger Bezug gemäß § 67…

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…sind diese Wohnflächen zur Beurteilung der Quadratmetergrenzen nach Z 1 und 2, auf die zur Nutzung berechtigten Arbeitnehmer aufzuteilen. Die anteilige Wohnfläche ist aufgrund der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend nutzungsberechtigten Arbeitnehmer zu ermitteln und gilt für alle nutzungsberechtigten Arbeitnehmer. Rz 154b: (8) Trägt die Heizkosten der…

LStR 2002 Rz 10223–1024342.5.4 § 16 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…durch Aufrollung zu berichtigen. Bei späterer Kenntnis der Fehlerhaftigkeit des Abzugs liegt im Zeitpunkt der Berichtigung ein steuerpflichtiger Zufluss von Arbeitslohn vor. Da in diesem Fall keine Aufrollung zulässig ist, ist für die geleistete Rückzahlung (auch wenn diese mehrere Jahre betrifft) ein einheitlicher Lohnzettel gemäß …

LStR 2002 Rz 3575.9.13 Fehlgelder
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.13 Fehlgelder Rz 357: Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.