12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…
5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…
3.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) Rz 28: "Öffentliche Mittel" sind solche, die von Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion gezahlt werden. Als "öffentliche Mittel" im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG…
3.4. Gegenstände von Schülern und Studenten (C06) 3.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Schüler- bzw. Studentenzimmers gehörende Gebrauchtmöbel von zu Studienzwecken in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Schul- bzw…
12.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern Rz 884: Wird ein behindertes Kind auf Grund seiner Behinderung in einem Internat nur zur Pflege untergebracht, liegt keine auswärtige Berufsausbildung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 vor. Absolviert ein behindertes Kind, für das erhöhte…
12.7.3 Kostentragung Rz 877: Der Pauschbetrag steht zu, wenn auch tatsächlich entsprechende Mehraufwendungen (dem Grunde nach) erwachsen; diese sind allerdings nicht ziffernmäßig nachzuweisen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0078; VwGH 29.6.1995, 93/15/0104; VwGH 27.5.1999, 97/15…
… Bei voller Berücksichtigung der Werbungskosten für Umschulungsmaßnahmen würde das zu versteuernde Einkommen unter der beihilfenschädlichen Grenze von 8.725 Euro fallen und es stünde für das gesamte Kalenderjahr 2003 die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 2.443,20 Euro zu. Können Kosten für…
12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…
12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…
12.7.4 Einzugsbereich Rz 880: Gemäß § 1 der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, liegen Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Rz 881: Gemäß § 2…
3.3.12 Ausländische Studenten als Ferialpraktikanten (§ 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988) Rz 72: Der Begriff Studenten umfasst nicht nur Hochschüler, sondern auch alle in schulischer Ausbildung befindlichen Personen (vgl. VwGH 9.3.1979, 2850/78, 3004/78, 3005/78). Unter dem Begriff…
5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…