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ZK-17700. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

0. Einführung und Anwendungsbereich Diese Arbeitsrichtlinie befasst sich mit den Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Abgabe einer Zollanmeldung auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

6. Andere Waren in Teilsendungen Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Abfertigung von Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt…

ZK-06121.2. Antragsverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

1.2. Antragsverfahren 1.2.1. Antragstellung Der Antrag auf Erteilung einer Informatikbewilligung hat mittels Vordruck Za 289 - Antrag auf Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren (e-zoll Bewilligung) - zu erfolgen und ist im Internet auf der BMF-Homepage unter nachfolgendem Link verfügbar: http://formulare.bmf…

VS-10008.1.2. EMCS
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

8.1.2. EMCS Das EMCS ist ein IT-gestütztes Verfahren betreffend die Deklaration, Überwachung und Besicherung der Beförderung vstW im gesamten EU-VstGeb (Abschnitt 3.3.2. und 4.4.2.). Mit der Nutzung von EMCS soll ein sicherer Datenaustausch gewährleistet werden. Hinsichtlich der…

ZK-0612Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständigentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat…

ZK-06121.3. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

1.3. Bewilligung Die Erteilung oder Erweiterung der Bewilligung zum Informatikverfahren liegt im Ermessen der bewilligenden Behörde. Vom Ermessen ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO Gebrauch zu machen. 1.3.1. Inhalt der Bewilligung Der Bewilligungsentwurf ist grundsätzlich nach dem hierfür…

ZK-06120.3. Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

0.3. Zollverfahren Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren gemäß § 55 Absatz 2 ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK…

ZK-25902.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 6 | Art. 2 | Art. 2 | - | - | Anhang A | Anhang A | - Der UZK enthält den Grundsatz, dass der…

ZK-17707.4.5.3.3. Fristen
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

7.4.5.3.3. Fristen 7.4.5.3.3.1. Einleitung des Konsultationsverfahrens Die Einleitung eines Konsultationsverfahrens hat innerhalb von 45 Tagen ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrages zu erfolgen. Die bewilligende Zollstelle kann bis zu den jeweiligen Zeitpunkten der Inbetriebnahme der…

UZK-DAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien02.10.2017

Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 0 Mittel für den Austausch von Informationen, die für Anträge und Entscheidungen verwendet werden, für die die einschlägigen Datenanforderungen nicht in Anhang A aufgeführt sind Artikel 7a Anträge und Entscheidungen mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung (Artikel 6 Absatz…

ZK-17705.4. Verfahrensabwicklung
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

…übernehmen) sowie die Angaben zur eindeutigen Identifizierung der Waren (zB Material-Nr., Artikelnummer) enthalten sind, c)eine Befreiung von der Mitteilungspflicht für die betreffenden Waren besteht, und d)sichergestellt ist, dass die Übergabe der Daten an die zollrelevanten Aufzeichnungen spätestens am nächstfolgenden Arbeitstag automationsunterstützt erfolgt.

ZK-25602.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…

ZK-17702. Allgemeines zu den Vereinfachungen
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

2. Allgemeines zu den Vereinfachungen 2.1. Örtliche Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung 2.1.1. Zuständigkeit in Österreich Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung von Bewilligungen für Vereinfachungen bei der Zollanmeldung richtet sich gemäß § 39 Abs. 1 ZollR-DG grundsätzlich nach dem Sitz oder Wohnsitz…

ZK-2260Anhang 10AQ Muster eines Schreibens zur Benachrichtigung des HV
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10AQ Muster eines Schreibens zur Benachrichtigung des HV [Grafik]   [Grafik]   Anhang 10AR Muster der Suchanzeige TC20 und Merkblatt [Grafik]   [Grafik] [Grafik] [Grafik]  

ZT-25004. Abgabenberechnung
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

4. Abgabenberechnung Die Berechnung der Abgaben darf die Weitergabe der Zollanmeldung zu Zwecken der Zollkontingentanmeldung nicht verzögern. Erfolgt die Berechung nicht im Rahmen des Automatikverfahrens, so wird die Abgabenberechnung somit nach der Weitergabe der Meldung zu erfolgen haben, wenn die Abgabenberechnung nicht ohne erhebliche Zeitverzögerung…

UStR 2000 Rz 156411.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

11.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren Rz 1564f: Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können durch die Anwendung eines innerbetrieblichen Steuerungsverfahrens gewährleistet werden, wenn dadurch ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung geschaffen wird. Es sind keine speziellen technischen Übermittlungsverfahren…

ZK-25604.13. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…

ZK-06120.2. Arten der Informatikbewilligung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

0.2. Arten der Informatikbewilligung Mit der Bewilligung für das Informatikverfahren wird die Abgabe von elektronischen Zollanmeldungen entsprechend den Bestimmungen der Zoll-Informatik-Verordnung 2010 (Zoll-Inf-V 2010) zugelassen sowie die Gestellung und Abfertigung an zugelassenen Warenorten. Folgende Varianten der Informatikbewilligung können erteilt werden…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…

ZK-2500Anhang 1: Richtlinien zur Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

Anhang 21: Richtlinien zur Bewilligungserteilung Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gelten die Ausführungen im Merkblatt zum Bewilligungsantrag/Vorübergehende Verwendung sinngemäß. Die Bewilligung ist ausschließlich mittelsgemäß der auf Formularbasis (Formulartextfelder, KontrollkästchenMenüführung der Anwendung CDA zu erstellen, Dropdownfelder) auszufüllenden Standardsetvorlage auszustellen. Bei den Tabellen kann…