… 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG 1988 auf Monatsbeträge umzurechnen, wobei ein voller Monatsbetrag auch für angefangene Kalendermonate der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit zusteht. Die derart errechnete jährliche Höchstgrenze wird durch Urlaube oder Krankenstände nicht vermindert. Liegen höhere Aufwendungen vor, kürzen steuerfreie Beihilfen und…
…358) (2000) Der Arbeitnehmer hat eine PädAk-Ausbildung für Deutsch und Religion absolviert und ist Fach- und Berufsschullehrer. Er absolviert neben seiner Berufstätigkeit ein viersemestriges Studium, das von einer österreichischen Einrichtung in Zusammenarbeit mit einer englischen Universität durchgeführt und mit dem Grad "Master of Education…
…zur Ausübung des tierärztlichen Berufes befugt sind, diesen Beruf auch in Österreich grenzüberschreitend ausüben. Solche Tierärzte haben bei Ausübung ihrer Tätigkeit in Österreich eine Bescheinigung des Niederlassungsstaates (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie) darüber mitzuführen, dass sie den tierärztlichen Beruf im Niederlassungsstaat rechtmäßig ausüben…
12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.
…Rz 70e65 und 70r). Bei Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen (vgl. EAS 1579 und EAS 1872). Beispiel: Für die Tätigkeit im Rahmen einer Auslandsentsendung (Jänner bis Juli 2014; DBA mit Anrechnungsmethode, anderer Staat hat das…
5.6.3 Abgrenzung zur Dienstreise Rz 282: Der im § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 verwendete Begriff "ausschließlich beruflich veranlasste Reisen" ist zwar dem in § 4 Abs. 5 EStG 1988 verwendeten Begriff "ausschließlich durch den Betrieb veranlasste Reisen" gleichzusetzen, nicht hingegen dem im…
…Werbungskosten) des Arbeitnehmers oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes sein. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise nicht ausschließlich durch den Beruf veranlasst und die Möglichkeit eines privaten Reisezweckes nicht nahezu ausgeschlossen ist (VwGH 18.2.1999, 97/15/0092, VwGH 27.5.1999…
…er an verschiedenen Standorten des Unternehmens tätig werden muss, und steht diesem Arbeitnehmer an den verschiedenen Standorten ein Arbeitsplatz zur Verfügung, liegt bei Fahrten zu diesen Standorten keine Außendiensttätigkeit und auch keine vorübergehende Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 vor…
3.3.8 Kaufkraftausgleichszulage, Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszulage (§ 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 51: In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort und ihren Wohnsitz nicht im Inland haben (Auslandsbeamte), sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26…
…von Ersatzfahrzeugen. 11.1.2. Personenkreis Die Befreiung kann nur von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich geltend gemacht werden (Botschaften, von Berufs- oder Honorarkonsuln geleitete Konsulate). Begünstigt sind demnach nur ausländische Vertretungen in Österreich, nicht aber solche in anderen Mitgliedstaaten…
12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…
…nicht befristet angelegt ist. Das heißt, es muss das Tätigkeitsbild des entsprechenden Berufes herangezogen werden und dieses dahingehend beurteilt werden, ob es einen dauerhaften Charakter aufweist oder nicht. Rz 70m60: Nicht auf Dauer angelegte Tätigkeiten: Darunter fallen Tätigkeiten, die mit der Erbringung einer Leistung oder…
12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…
…Bahn (zB Salzburg - Rosenheim - Kufstein) oder mit dem KFZ ("kleines" bzw. "großes deutsches Eck") gegeben. Siehe dazu auch die Beispiele in Rz 726. Rz 313: Wird im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet (zB bei Entsendung des Arbeitnehmers zu Fortbildungszwecken, vgl…
3.3.10a Begünstigte Auslandstätigkeiten (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - unbefristete Rechtslage ab 2012) 3.3.10a.1 Ausmaß der Begünstigung Rz 70h55: § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) regelt, dass ab dem Jahr…
…Beispiel: Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land sind wie ein Bezirk zu beurteilen. Rz 306: Bei Reisen außerhalb des Einsatzgebietes gelten die Bestimmungen über einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort (siehe Rz 300 bis 303). Beispiel: Der oben angeführte Vertreter für die Bezirke Baden…
…den Tätigkeitsstaat voraus, dass für die Tätigkeit gewöhnlich eine inländische feste Einrichtung zur Verfügung steht und die Einkünfte dieser zuzurechnen sind. Der Begriff "freier Beruf" umfasst nach diesem Abkommen insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der…
5.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug 5.3.6.1 Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 1119: Die amtswegige Ermittlungspflicht stößt dort an Grenzen, wo der Behörde weitere Nachforschungen nicht zugemutet werden können (VwGH 27.7.199415.12.2009, 922006/13/0136/13/0140). Rz 1120…
…Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999) aus ihrer Verwendung an einem bestimmten Dienstort im Ausland sind steuerfrei. Die Regelung folgt der Systematik des OECD-Musterabkommens, wonach bei den so genannten Ortskräften ("sur-place - Personal") nicht der Kassenstaat, sondern der Tätigkeitsstaat das…