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LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus eigener Initiative unternommenen Berufsfortbildung (siehe dazu ABC der Werbungskosten) des Arbeitnehmers oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes sein. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise nicht ausschließlich durch den Beruf veranlasst und die…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Fall, wenn eine Geschäftsreise gleichzeitig eine Erholungsreise darstellt, also zB an eine Geschäftsreise ein Urlaub "angehängt" wird (VwGH 17.2.1999, 94/14/0012). Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (VwGH 06.10.1976, 1608/76, 1695/76; vgl. auch…

LStR 2002 Rz 3865.9.24 Sportausübung
geltende FassungRichtlinien29.05.2013

…26.5.1999, 98/13/0138; VwGH 23.4.2002, 98/14/0219). Eine (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung kommt nur bei Berufssportlern, das sind Personen, bei denen die Erbringung einer sportlichen Leistung den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt, oder bei Trainern in Betracht, und zwar…

EStR 2000 Rz 1651–1652Studien- und Fortbildungsreisen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…Ist dieeine Reise nicht abzugsfähig, sind auch jene Reisekosten nicht absetzbar, die anteilig auf einen ausschließlich beruflichen Zwecken gewidmeten Reiseabschnitt entfallen (VwGH 3.5.1983wegen einer untrennbaren Vermengung von betrieblicher und privater Veranlassungskomponente (Mischprogramm) nicht betrieblich veranlasst, 82/14/0279). Abzugsfähig sind lediglich die Gebühren…

LStR 2002 Rz 3145.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…für Verpflegung (Tagessätze) dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist (siehe dazu Rz 295a).

LStR 2002 Rz 315–3185.6.8 Nächtigungsaufwand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Pauschale Nächtigungsgelder für die Tage der Hin- und Rückfahrt im Rahmen einer gemischt veranlassten Reise sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist (siehe dazu Rz 295a). c…

LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Führerschein hingegen schon. 5.9.14.6 Sprachkurse Rz 363: Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für jeweils ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist (VwGH 26.04.1989, 88/14/0091)…

LStR 2002 Rz 334–3365.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Korrekturarbeiten reichen daher nicht aus, selbst wenn der Raum nicht zu Wohnzwecken verwendet wird, weil auch die Möglichkeit der künftigen Wohnungsvorsorge (etwa für Angehörige) oder der Vermögensanlage (zB in Form von Wohnungseigentum) die berufliche Veranlassung verdrängen kann (vgl. VwGH 14.3.1990, 89/13/0102…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…abzugsfähig. Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang wie Kurse zur ErlangungSteigerung der Zusatzbezeichnung "Sportmediziner" ist nicht (nahezuSelbstkompetenz (zB Stress- und Belastungsbewältigung, Zeitmanagement) ausschließlich beruflich veranlasstoder ein Lehrgang, wenn der Lehrgang nach Programm und Durchführung in einem wesentlichen Ausmaß die Verfolgung privater Erlebnis- und Erholungsinteressen zulässt. Dies…

LStR 2002 Rz 10376–1039142.5.4.6 Rz 10376 bis Rz 10391
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…ist bei der Prüfung, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden. Werden, wie im angeführten Beispiel, vom Arbeitgeber (Bundesgendarmerie) alle erforderlichen Kommunikationsmittel (Telefon, Funkgerät usw.) zur Verfügung gestellt, fehlt nahezu jede berufliche Einsatzmöglichkeit für das private Mobiltelefon. Im gegenständlichen Fall sind daher vorwiegend…

EStR 2000 Rz 4814–482914.5.2 Geschäftsfreundebewirtung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…gilt Folgendes: Sind die Aufwendungen nahezu ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers, sind sie Auslagenersatz beim Arbeitnehmer (§ 26 Z 2 EStG 1988), abzugsfähig beim Arbeitgeber nach Maßgabe der angeführten Kriterien (50%-Regel, wenn die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…wenn diese der Werbung dienten und die betriebliche oder berufliche Veranlassung bei weitem überwog, oder - bei Fehlen dieser Voraussetzung - zur Gänze von der Vorsteuerabzugsberechtigung ausgeschlossen. Bezüglich des Nachweises des Werbezwecks und der überwiegenden betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung siehe EStR 2000 Rz 4823. Rz 1926: Wenn…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…wenn eine private Veranlassungskomponente bloß untergeordnet ist. Bei einer ausschließlichen privaten Veranlassung kommt der Abzug der Fahrtkosten insgesamt nicht in Betracht; dies gilt auch dann, wenn eine berufliche Veranlassungskomponente bloß untergeordnet ist. Wird im Zuge einer als Urlaubsreise angelegten Reise nebenbei ein beruflicher Termin wahrgenommen…

EStR 2000 Rz 1506–1511Bilder
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…oder berufliche Tätigkeit unentbehrlich ist und ausschließlich in diesem Zusammenhang verwendet wird (VwGH 28.2.1995, 94/14/0154, betr. Bifokalbrille). Dies gilt auch für entsprechende Reparaturkosten (VwGH 15.2.1983, 82/14/0135). Die Aufwendungen sind jedoch abzugsfähig bei entsprechender betrieblicher oder beruflicher Veranlassung…

EStR 2000 Rz 1629–1638Sachbezüge
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…dürfen nicht abgesetzt werden. Dies gilt selbst bei feststehender ausschließlich betrieblicher Veranlassung der Zahlung (siehe Rz 4840 ff). Schuldzinsen Rz 1637: Siehe Rz 1421 ff. Schwarzarbeit Rz 1638: Löhne für "schwarz" beschäftigte Arbeiter und Angestellte sind grundsätzlich Betriebsausgaben, soweit sie der Erzielung betrieblicher Umsätze dienen…

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…errichtete Sauna stellt auch dann keine Betriebsausgaben dar, wenn sie vom Personal und für Besprechungen benützt wird, da die Benützung nicht zumindest nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist (VwGH 30.1.2001, 95/14/0042) Schuldübernahme Rz 4744: Privatschulden, die im Zuge einer unentgeltlichen Betriebsübertragung vom…

EStR 2000 Rz 1525–1530Fachbücher, Fachliteratur, Fachzeitschriften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Stichwort Literatur. Fachmesse Rz 1526: Siehe "Ausstellung" (Rz 1483). Fahrrad Rz 1527: Ein Fahrrad gehört bei betrieblicher Veranlassung unter den gleichen Voraussetzungen zum Betriebsvermögen wie ein KFZ (kein Aufteilungsverbot). Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können…

EStR 2000 Rz 1653–1661Tagesmütter
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…auszuscheiden (vgl. VwGH 21.2.1996, 93/14/0167). Die Kosten eines Telefons in der Wohnung sind durch genaue Aufzeichnung der betrieblichen Gespräche nachzuweisen. Dass in einer Wohnung nur berufliche Gespräche abgewickelt werden, widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung (VwGH 26.6.1984, 83/14/0216). Fehlen…

EStR 2000 Rz 4701–470914 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen will, hat im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die betriebliche bzw. berufliche Sphäre betreffen (VwGH 22.02.2007, 2006/14/0020).

EStR 2000 Rz 4759–476014.2.2.3 Ausnahmen vom Aufteilungsverbot
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…einer überlappenden Veranlassung (der Aufwand ist zugleich betrieblich und privat veranlasst, zB bei Reisen mit "Mischprogramm", siehe dazu Rz 1651) der Fall. Rz 4760: Kein Aufteilungsverbot besteht für Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich verwendet werden (zB Fernsehapparat im Gästezimmer eines Gasthauses…