…Besteht kein solcher Zugriff auf den "private key" oder die Fiatwährung (Echtgeld), ist mangels Abwicklung der Realisierung auch kein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. 29.2.2b Inländische und vergleichbare ausländische auszahlende Stelle bzw. Wertpapierfirma bei Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten Rz 7709g: Für Einkünfte aus nicht verbrieften…
…ausländische auszahlende Stelle zugeflossenen Einkünfte aus unverbrieften Derivaten steht jedoch aus unionsrechtlichen Gründen der besondere Steuersatz in Höhe von 27,5% im Wege der Veranlagung bei noch offenen Veranlagungsjahren zu (VwGH 8.3.2022, Ro 2019/15/0184). Dies gilt auch, wenn sich die auszahlende…
…diese Eigenschaft kannte oder auf Grund der regulatorisch vorgesehenen Sorgfaltspflichten kennen musste. Rz 7706b: Bei im Inland ausbezahlten ausländischen Dividenden und vergleichbaren Kapitalerträgen kann die im Ausland tatsächlich entrichtete Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Im Falle einer Anrechnung hat diese von der auszahlenden Stelle…
…120, zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen im Inland berechtigt ist., Wertpapierfirmen im Sinne des § 3 WAG 2018. Auch ausländische Zweigstellen inländischer Kreditinstitute kommen als inländische depotführende oder auszahlende Stellen in Frage; für diese besteht allerdings eine KESt-Befreiung in § 94 Z 4 EStG 1988…
…Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 die auszahlende Stelle. Kapitalerträge aus der Veräußerung bzw. Einlösung von callable yield notes sind Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und gemäß § 93 EStG…
…Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 die auszahlende Stelle. Bei Kapitalerträgen aus der Veräußerung bzw. Einlösung der Optionsanleihe (Anleihe und Optionsrecht) bestehen keine Bedenken, stets Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG…
…95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 die auszahlende Stelle. Die negativen Einkünfte aus der Verteilung der Anschaffungskosten über die Restlaufzeit der Dividendenscheine sind nicht im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs zu berücksichtigen (kein Verlustausgleich durch die Bank). Werden die Dividendenscheine weiter veräußert, sind daraus…
…Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle. 20.2.4.10 Anleihen mit indexorientierter Verzinsung 20.2.4.10.1 Allgemeines Rz 6197: Anleihen mit indexorientierter Verzinsung sind Wertpapiere mit einer festen Laufzeit, deren Wertentwicklung von einem bestimmten Index abhängt…
…gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle. Der Umtausch eines GDR (Global Depository Receipt) bzw. ADR (American Depositary Receipt) fällt nicht in den Anwendungsbereich der Kapitalmaßnahmen-VO, weshalb in diesen Fällen ein kapitalertragsteuerpflichtiger Tauschvorgang verwirklicht wird…
…durch Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 die auszahlende Stelle. Kapitalerträge aus der Veräußerung bzw. Einlösung von Wandelanleihen sind Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und gemäß § 93 EStG 1988…
…durch Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 die auszahlende Stelle. Kapitalerträge aus der Veräußerung bzw. Einlösung von Aktienanleihen sind Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und gemäß § 93 EStG 1988…
…95 Abs. 2 EStG 1988 möglich. Insbesondere bedarf es dabei einer Verbindung des Fremdwährungsgewinns mit depotverwahrten Wertpapieren, da ansonsten keine abzugsverpflichtete depotführende Stelle (bzw. auszahlende Stelle) im Sinne des § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 vorliegt. Der Kapitalertragsteuerabzug ist daher beispielsweise dann vorzunehmen, wenn…
…vorzunehmen. Abzugsverpflichteter ist dabei - neben dem Schuldner der Kapitalerträge bei inländischen Dividenden (§ 95 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988) - die auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988. Werden Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und aus Derivaten gemäß …
…inländischen auszahlenden Stelle ausbezahlt werden. In letzterem Fall unterlägen sie der Kapitalertragsteuer (siehe Rz 7790 ff). Weiters unterliegen der Besteuerung nach Art einer Endbesteuerung Zinserträge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (siehe Rz 7701 ff), wobei Schuldner und auszahlende Stelle dieser Kapitalerträge ausländische Kreditinstitute…
…2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs. 2…
…Basis dieser veröffentlichten Daten hat der Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 EStG 1988 zu erfolgen, wenn sich die auszahlende Stelle für den Fondsanteil im Inland befindet. Befindet sich die auszahlende Stelle im Ausland, sind die im Wege der Meldestelle gemäß § 12 KMG veröffentlichten Steuerdaten vom Fondsanteilinhaber als…
…Die inländische auszahlende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 führt die aus dem Fonds ausgezahlte Kapitalertragsteuer für den Fondsanteilinhaber an das zuständige Finanzamt ab. Rz 191: Ausländische Investmentfonds können nicht zur Auszahlung der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden Kapitalertragsteuer verpflichtet…
…Bestimmungen an die Meldestelle gemäß § 12 KMG vorgenommen, ist eine tatsächliche Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig und die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge hat entweder durch die inländische auszahlende Stelle im Wege des KESt-Abzugs oder im Wege der Veranlagung nach der pauschalen Methode des § 186 Abs…
…vorgesehen werden, dass sich die auszahlende Stelle einer bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu bedienen hat. Die Mitteilung hat elektronisch bis Ende Februar des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres zu erfolgen. Ist der auszahlenden Stelle die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, hat…
…auch auf ausländische Kapitalerträge erstreckt, die den inländischen kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften iSd § 21 Abs. 2 KStG 1988 vergleichbar sind, wie zB Zinsen aus Bankeinlagen oder Forderungswertpapieren bei einer ausländischen Bank oder Veräußerungsgewinne aus Aktien, bei denen aufgrund des Auslandsbezuges (keine inländische auszahlende oder depotführende Stelle iSd…