…des FM-GwG sind daher stets auch für Zwecke des KESt-Abzuges zu verwenden. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass nicht die Körperschaft, sondern eine dahinter stehende dritte Person Zurechnungsempfänger der Kapitalerträge ist (insbesondere bei einer als transparent anzusehenden ausländischen Stiftung), darf ein Kapitalertragsteuerabzug nur dann unterbleiben…
…behandelt wird. Auch wenn bei der ausländischen Körperschaft die Gewinnbesteuerung prinzipiell oder aufgrund einer ausgeübten Optionsmöglichkeit (zur Besteuerung als Personengesellschaft) auf Gesellschafterebene erfolgt, steht dies der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung nicht entgegen. Rz 1205: Handelt es sich bei der Untergesellschaft um eine Körperschaft, die ihren…
…BWG sind daher stets auch für Zwecke des KESt-Abzuges zu verwenden. Rz 7748a: Ergeben sich Anhaltspunkte, dass nicht die Körperschaft, sondern eine dahinter stehende dritte Person Zurechnungsempfänger der Kapitalerträge ist (insbesondere bei einer als transparent anzusehenden ausländischen Stiftung), darf ein Kapitalertragsteuerabzug nur dann unterbleiben…
…§ 98 bis 102 EStG 1988) 25.127.1 Beschränkte Steuerpflicht ausländischer Körperschaften Rz 1475: § 21 Abs. 1 KStG 1988 regelt die sachliche Steuerpflicht der gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte (siehe Rz 131 bis 135), die mit ihren Einkünften gemäß…
…KStG 1988) und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988), soweit nicht die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden ist. Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen, siehe Rz 1200 bis 1227: Diese Befreiung betrifft qualifizierte Beteiligungen an ausländischen Körperschaften (…
…einem Betriebsvermögen gehören und von denen ein Steuerabzug vorzunehmen ist, sowie mit ihren vergleichbaren ausländischen Kapitalerträgen beschränkt körperschaftsteuerpflichtig (siehe Rz 417 bis 428). 2.1.1.2.22.1.2.2 Ausländische Körperschaften Rz 322: Körperschaften, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland…
…zeitlicher Hinsicht so gelegen ist, dass eine umfassende Amtshilfe seitens des Drittstaates bereits für das Wirtschaftsjahr der erstmaligen Einbeziehung der ausländischen Körperschaft möglich ist (siehe auch Rz 1159). Beispiel: Österreich schließt mit einem Drittstaat X ein DBA mit großer Auskunftsklausel ab. Das Abkommen tritt am…
…genannten Körperschaften vergleichbare ausländische Körperschaften sind gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 den inländischen gleichgestellt, wenn sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, so dass die "Isolationstheorie" nicht anzuwenden ist. 3.3.3 Einkommen Rz 401: Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften…
…ab der Veranlagung 2004 den inländischen "Unternehmern kraft Rechtsform" (siehe Rz 399) vergleichbare Körperschaften, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, diesen auch für Zwecke der Einkünftezuordnung gleichgestellt. Rz 134: Indizien für die Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft sind unter anderem: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht…
…sein, hat die Abgabenbehörde das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen des Art. I UmgrStG eigenständig zu beurteilen. Die zuständige Abgabenbehörde hat gleichfalls zu entscheiden, ob eine Auslandsverschmelzung den inländischen Verschmelzungsvorschriften entspricht (vgl. Rz 38 ff) bzw. die verschmolzenen ausländischen Rechtsträger inländischen Körperschaften vergleichbar sind (vgl. Rz 39).
…wenn die beherrschende Körperschaft selbst oder zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Stimmrechte oder unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% des Kapitals hält oder Anspruch auf mehr als 50% der Gewinne der ausländischen Körperschaft (beherrschte Körperschaft) hat. Rz 1248cc…
…1024a. Gruppenmitglieder können unbeschränkt steuerpflichtige operative wie vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften und unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Genossenschaften, sowie vergleichbare ausländische Körperschaften sein, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 9 Abs. 2 TS 2 KStG 1988 idF AbgÄG 2014 sowie KStR 2013 Rz 1013a…
…siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht können begrifflich nur Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland befreit werden, ausländische Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von vornherein nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Hinsichtlich der sachlichen Befreiungen siehe Rz 1151 bis 1247. Rz…
…und Wirtschaftsgenossenschaft partiell unbeschränkt steuerpflichtig (siehe Rz 167) und sind die Beteiligungen an gruppenfähigen Körperschaften dem unbeschränkt steuerpflichtigen Betrieb zuzurechnen, steht die subjektive Teilsteuerbefreiung der Eigenschaft dieser Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft als Gruppenmitglied nicht entgegen. Rz 1008: Nicht unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften können nach …
…trotz einer fehlenden Zweigniederlassung eine Gruppenbildung möglich ist, siehe Rz 1024a. Rz 1024: Fehlt es an einer Zweigniederlassung (Rz 1023), liegt aber eine Beteiligung einer ausländischen Körperschaft an einer im Firmenbuch eingetragenen inländischen Personengesellschaft (OG oder KG), die den Gewinn nach § 5 EStG 1988 ermittelt…
…BGBl. I Nr. 76/2011 folgende Gruppen von Körperschaften zu unterscheiden: "EU-Körperschaften" (siehe auch Rz 1204) und "vergleichbare ausländische Körperschaften" des EWR, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht Gewinnanteile aus diesen Beteiligungen unterliegen rückwirkend der Befreiungsmethode. Diese ist auf alle offenen…
…Bestimmungen über die internationale Schachtelbefreiung zur Anwendung kommen können. Rz 1201: Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 KStG 1988 erfüllen folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften Europäische Gesellschaft (SE) GmbH Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (große) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Sparkassen Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften, die einem inländischen unter § 7 Abs…
…unterfertigte Einbringungen: § 16 Abs. 1 erster Satz UmgrStG sieht für die Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens grundsätzlich die Buchwertfortführung vor. Soweit aber im Rahmen der Einbringung in eine ausländische Körperschaft das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eingeschränkt wird, sind gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz UmgrStG die…
…14 EStG 1988 dar. 3.2.2.2 Ausländische Körperschaften Rz 308: Die Steuerfreiheit erstreckt sich auch auf die Kapitalerhöhung vergleichbarer ausländischer Kapitalgesellschaften. Der Erwerber der neuen Anteile hat den Nachweis zu führen, dass die ausländische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft entspricht und die neuen Anteilsrechte…
…umfassende Amtshilfe besteht, wenn sie in die Spendenliste eingetragen sind. Die Voraussetzungen zur Eintragung solcher ausländischen Organisationen entsprechen jenen für inländische Körperschaften. 5.5.4a.3.2 Sonderregelungen Rz 1314: Um keine Verschlechterung gegenüber der Rechtslage vor dem GemRefG 2023 (§ 4a Abs. 2 Z 1…